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   BGBl. I 2015 S. 25   

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BGBl. I 2015 S. 25 (https://dejure.org/2015,51550)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 26.01.2015, Seite 25
  • Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 14 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. März 2015
  • vom 16.01.2015
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 30.10.2015 - 1 RVs 204/15

    Unzulässigkeit der Wahlfeststellung bei nicht der Anklage unterfallender Tat

    Zusätzlich erhalten sie, soweit sie alleinstehend sind, nach § 3 Abs. 1 S. 5 Ziff. 1 AsylbLG idF der Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 14 des Asylbewerberleistungsgesetzes (BGBl. 2015 I, S. 25) derzeit einen Geldbetrag in Höhe von 143,-- EUR monatlich.
  • SG Landshut, 24.11.2015 - S 11 AY 35/15

    Bedarfsdeckung und Art der Leistungsgewährung nach dem

    Mit Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom 10. Dezember 2014, (BGBl. I 2014, S. 2187) hat der Bundesgesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (a. a. O.) - in nicht zu beanstandender Weise - bundesrechtlich umgesetzt und die Leistungssätze im AsylbLG neu geregelt; für die Zeit ab 01. März 2015 wurden die Beträge nach § 3 Abs. 1 Satz 5, Abs. 2 Satz 2 AsylbLG entsprechend der Veränderungsrate nach § 28a SGB XII in Verbindung mit der Verordnung nach § 40 Satz 1 Nr. 1 SGB XII für das Jahr 2015 um die dort festgeschriebene Veränderungsrate des Mischindexes von 2, 12% fortgeschrieben (Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 14 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 01. März 2015, BGBl. I 2015, S. 25; vgl. ausführlich Frerichs, a. a. O., § 3 AsylbLG Rz. 132 ff.).
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