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   BGBl. I 1966 S. 557   

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BGBl. I 1966 S. 557 (https://dejure.org/1966,13465)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1966 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 14.09.1966, Seite 557
  • Patentanwaltsordnung
  • vom 07.09.1966

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Zur Residenzpflicht der Patentanwälte enthält die Patentanwaltsordnung vom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557) - PatAnwO - folgende Vorschriften:.
  • BGH, 14.07.1983 - III ZB 8/83

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte über die Wahlanfechtung

    Gegen die Annahme, daß durch die Verweisung in § 21 b Abs. 6 Satz 4 GVG die gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts gerichtete Erstbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen werden sollte, spricht auch, daß eine solche Anfechtungsmöglichkeit dem Rechtsmittelsystem der Freiwilligen Gerichtsbarkeit an sich fremd (Jansen, FGG, 2. Aufl., § 27 Rdn. 7) und nur für Ausnahmefälle gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. § 42 Abs. 5 BRAO, § 111 Abs. 4 BNotO, § 38 Abs. 5 PatentanwaltsO vom 7. September 1966, BGBl. I S. 557).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - L 15 U 52/96

    Zur MdE-Bewertung nach § 581 Abs. 2 RVO bei einem Akademiker

    (vgl. Patentanwaltsordnung - PAO - vom 07.09.1966 - BGBl. 1966 I S. 557 bis 586; zuletzt geändert am 25.10.1994 BGBl. 1994 1, S. 3082 ff.).
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