Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2521   

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BGBl. I 2009 S. 2521 (https://dejure.org/2009,45870)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 04.08.2009, Seite 2521
  • Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
  • vom 31.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 16.12.2008   BT   Bundesregierung: Patentrecht soll modernisiert und vereinfacht werden
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BPatG, 08.11.2012 - 4 Ni 43/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bearbeitungsmaschine" - zur Zurückweisung

    Insoweit wird auch in der Begründung des Gesetzesentwurfs zum PatRModG für die Einbeziehung verspäteter Rechercheergebnisse aufgrund hinreichender Entschuldigung darauf abgestellt, ob die Erkenntnisquellen offensichtlich relevant waren und auf einen entsprechenden durch die Rechtsprechung noch auszufüllenden Spielraum für die Bestimmung des gebotenen Sorgfaltsmaßstabs verwiesen (BT-Dr 16/11339, S. 33).

    Ob deshalb und inwieweit für die nach § 83 Abs. 4 Satz 1 PatG zu treffende Ermessensentscheidung über die Zurückweisung des verspäteten Vorbringens ("Das Patentgericht "kann"...) trotz eines derartigen, nicht entschuldigten Sorgfaltsverstoßes die Möglichkeit eröffnet ist, hiervon abzusehen - insbesondere auch zur Vermeidung von Härtefällen (BT-Dr 16/11339, S. 33) oder weil im Einzelfall sonstige entlastende Umstände hinzukommen oder wie hier auch die gegnerische Prozesspartei mit der Vorlage geänderter Patentansprüche unnötig lange zugewartet hat - kann vorliegend ebenfalls dahinstehen.

  • BPatG, 07.12.2016 - 15 W (pat) 22/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Trifloxystrobin" - zum Widerruf eines ergänzenden

    In den folgenden Jahren wurde § 16a PatG mehrfach geändert, nämlich durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I 2008, S. 1191 ff.), das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechtes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I 2009, S. 2521 ff.) und zuletzt das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I 2013, S. 3830 ff.).

    Dagegen lässt sich weder den Änderungen selbst noch den entsprechenden Gesetzesbegründungen, auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird (z. B. BT-Drucks. 16/5048, S. 37; 16/11339, S. 18), entnehmen, dass der Gesetzgeber die oben dargelegte Regelungslücke erkannt hat und, entgegen seiner nahezu durchgängig gewählten Regelungstechnik, für Schutzzertifikate abweichend von den Vorschriften regeln wollte, die für Patente gelten.

  • FG München, 21.05.2015 - 10 K 2195/12

    Erfindervergütung als nachträglicher Arbeitslohn steuerbar

    Der Vereinbarung vom ... 2007 könne auch entnommen werden, dass das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. Juli 1957 (zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2009, BGBl. I S. 2521 - ArbnErfG -) nicht direkt auf die streitgegenständliche Erfindung angewendet werden sollte, sondern lediglich als Berechnungsgrundlage für die Erfindervergütung dienen sollte.
  • BPatG, 24.01.2019 - 2 Ni 5/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Datenchiffrierung in einem drahtlosen

    Zwar soll die Entschuldigungsmöglichkeit den Parteien ausreichend Möglichkeiten dafür lassen, verspätete Rechercheergebnisse weiterhin einzubeziehen, wenn die Erkenntnisquellen, auf denen diese Ergebnisse beruhen, nicht so offensichtlich relevant waren, dass sorgfältige Parteien zu einem früheren Zeitpunkt auf sie zurückgegriffen hätten ( Busse/Keukenschrijver , a. a. O., § 83 Rn. 25; Keukenschrijver , a. a. O., Rn. 234 jeweils mit Hinweis auf die Amtl. Begr., BT-Drs. 16/11339, S. 33 = BlfPMZ 2009, 307, 313 ff.).
  • BPatG, 04.05.2018 - 4 Ni 36/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Activity Monitoring (europäisches Patent)" -

    Auch nach der Begründung des PatRModG ist eine Vertagung bereits dann von der Regelung des § 83 Abs. 4 PatG als umfasst angesehen, wenn der verspätete Angriff tatsächliche oder rechtliche Fragen aufkommen lässt, die unmittelbar in der mündlichen Verhandlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu klären sind (Begr. BTDrs 16/11339 = BlPMZ 2009, 307, 313ff.; BPatG Urteil v. 20.11.2012, 3 Ni 20/11 (EP); Urteil v. 29.11.2012, 2 Ni 7/11 (EP); Urteil v. 15.01.2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring; Urteil v. 12.11.2013, 4 Ni 53/11 (EP) - Abdeckung für eine Kühlhandelswarenlagereinheit).
  • BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit

    Hierbei wird eine Vertagung nach der Begründung des PatRModG bereits dann von der Regelung des § 83 Abs. 4 PatG als umfasst angesehen, wenn eine verspätete Verteidigung des Beklagten mit geändertem Patent tatsächliche oder rechtliche Fragen aufkommen lässt, die unmittelbar in der mündlichen Verhandlung nicht - oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand - zu klären sind (Begr. BTDrs 16/11339 S. 31 ff. = BlPMZ 2009, 307, 315).
  • BPatG, 14.11.2016 - 7 W (pat) 30/15

    Patentbeschwerdeverfahren - "Gebühren für die Teilanmeldung I" - Anmeldegebühr -

    Es trifft zwar zu, dass nach der Begründung zur Änderung des Patentkostengesetzes (BT-Drucks. 16/11339, Seite 17) mit der Bemessung der Höhe der Anmeldegebühr nach der Zahl der Patentansprüche dem Anmelder ein Anreiz für eine Begrenzung der Patentansprüche gegeben werden sollte, um so die Arbeitsbelastung des Patentamts zu reduzieren.
  • BPatG, 16.06.2016 - 7 W (pat) 30/15

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen einen Beschluss des DPMA über die nicht

    Es trifft zwar zu, dass nach der Begründung zur Änderung des Patentkostengesetzes (BT-Drucks. 16/11339, Seite 17) mit der Bemessung der Höhe der Anmeldegebühr nach der Zahl der Patentansprüche dem Anmelder ein Anreiz für eine Begrenzung der Patentansprüche gegeben werden sollte, um so die Arbeitsbelastung des Patentamts zu reduzieren.
  • BPatG, 10.09.2013 - 10 W (pat) 13/13
    Durch Art. 4 des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (BGBl. 2009 I, S. 2521) wurde die Bemessung der Höhe der Anspruchsgebühr nach der Zahl der Ansprüche eingeführt.
  • BPatG, 29.08.2013 - 10 W (pat) 14/13
    Durch Art. 4 des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (BGBl. 2009 I, S. 2521) wurde die Bemessung der Höhe der Anspruchsgebühr nach der Zahl der Ansprüche eingeführt.
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