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   BGBl. I 1984 S. 709   

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BGBl. I 1984 S. 709 (https://dejure.org/1984,15583)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 29.05.1984, Seite 709
  • Verordnung zur Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
  • vom 23.05.1984

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BSG, 04.06.2019 - B 3 KS 2/18 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - gemischte Tätigkeit -

    Diese Berufe werden auch in § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des KSVG vom 23.5.1984 (BGBl I 709) ausdrücklich aufgeführt und dem Bereich "Wort" zugeordnet (vgl Brachmann, aaO, § 2 RdNr 61) .

    bb) Der Beruf des Übersetzers, der ebenfalls in § 2 Abs. 1 Nr. 9 der Verordnung zur Durchführung des KSVG vom 23.5.1984 (BGBl I 709) dem Bereich "Wort" zugeordnet ist, wird nach der auch dem oben erwähnten Autorenreport zu entnehmenden allgemeinen Verkehrsanschauung demgegenüber nicht regelhaft und nicht ohne Weiteres den publizistischen Berufen zugeordnet, sondern nur dann, wenn dem Übersetzer ein Gestaltungsspielraum zukommt, der über das rein Handwerkliche hinausgeht und ihm eine hinreichende eigenschöpferische Leistung abverlangt, die Übersetzung also beispielsweise nicht durch einen Übersetzungsautomaten (vgl BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 17 ff) bzw ein elektronisches Übersetzungsprogramm erledigt werden könnte (vgl auch Brachmann, aaO, § 2 RdNr 62, 72) .

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Die den unterschiedlichen Ausübungsformen von Kunst zuzuordnenden Berufsgruppen werden in der auf Grund des § 26 Abs. 1 Satz 2 KSVG 1981 erlassenen Verordnung zur Durchführung des KSVG (KSVGDV, vom 23. Mai 1984, BGBl I 709) aufgeführt.
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner -

    Auch der Verordnungsgeber habe in § 2 Abs. 2 Nr. 9 der "Verordnung zur Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes" (KSVGDV) vom 23. Mai 1984 (BGBl I S 709) eine Tätigkeit als "Industrie-Designer" dem Bereich der "bildenden Kunst" zugewiesen.
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 11/97 R

    Künstlersozialabgabe - Lichtbildner - Pressefotograf - Kunsthandwerk -

    Das KSVG hat damit eine an der Typologie der Ausübungsformen orientierte Einteilung in Kunstgattungen vorgenommen, die zur Differenzierung bei der Abgabenerhebung dient (vgl §§ 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung des KSVG vom 23. Mai 1984, BGBl I S 709), den Kunstbegriff aber materiell nicht definiert.
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

    Hierfür spricht zudem die Tatsache, daß der Künstlerbericht (BT-Drucks. 7/3071, S. 39) Artisten und Unterhaltungskünstler als einheitliche Berufsgruppe ansah, was in der Zuordnung von Artisten und Unterhaltungskünstlern in der Verordnung zur Durchführung des KSVG (vom 23. Mai 1984, BGBl. I 709) seinen Niederschlag gefunden hat (dort § 2 Abs. 4 Nr. 6).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 13/97 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Feintäschner -

    Der erkennende Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das KSVG damit eine an der Typologie der Ausübungsformen orientierte Einteilung in Kunstgattungen vornimmt, die zur Differenzierung bei der Abgabenerhebung dient (vgl §§ 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 23. Mai 1984 - BGBl I 709), den Kunstbegriff aber materiell nicht definiert.
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R

    Künstlersozialversicherung - kunstgeschichtlicher Unterricht - Einrichtung der

    Die Verordnung zur Durchführung des KSVG vom 23. Mai 1984, BGBl I 709 (KSVGDV) unterscheidet im Bereich Wort nicht danach, ob die aufgeführten Berufe ihre Wortbeiträge schriftlich oder mündlich verbreiten.
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 7/00 R

    Publizistische Tätigkeit iS. des Künstlersozialversicherungsgesetzes

    Die Verordnung zur Durchführung des KSVG (KSVGDV) vom 23. Mai 1984 (BGBl I 709) führt zwar im Bereich Wort die Tätigkeit als "Journalist, Redakteur" (§ 2 Abs. 1 Nr. 4) auf, schließt also dem Wortlaut nach auch die Tätigkeit als "technischer Redakteur" ein, läßt aber offen, ob damit nur redaktionelle Tätigkeiten im Rahmen der Gestaltung von tagesaktuellen Kommunikationsmitteln gemeint sein sollen - worauf die Gleichstellung mit "Journalisten" und die gemeinsame Nennung in derselben Vorschrift (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 KSVGDV) hindeuten könnten.
  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 15/96

    Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers

    Zutreffend ist das Landessozialgericht (LSG) im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, daß das KSVG damit eine an der Typologie der Ausübungsformen orientierte Einteilung in Kunstgattungen vornimmt, die zur Differenzierung bei der Abgabenerhebung dient (vgl §§ 1 und 2 KSVGDV vom 23. Mai 1984 - BGBl I 709), den Kunstbegriff aber materiell nicht definiert.
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 KR 12/97 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Kunst - künstlerischer

    Die Frage, welchem Bereich eine bestimmte künstlerische Tätigkeit abgaberechtlich zuzuordnen ist, hat der Verordnungsgeber aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung in § 26 Abs. 1 KSVG in der Verordnung zur Durchführung des KSVG (KSVGDV) vom 23. Mai 1984 (BGBl I S 709) geregelt, die derzeit idF der Verordnung vom 30. September 1996 (BGBl I S 1490) gilt, deren insoweit maßgeblicher § 2 aber seit ihrem Inkrafttreten am 1. Juli 1984 unverändert geblieben ist.
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 15/94

    Künstlersozialabgabe bei Konzertdirektionen, Höhe der Abgabensätze der

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 31/95

    Abgabepflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Künstlersozialversicherung,

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Verlag - Honorar - Werbeveranstaltung -

  • BSG, 25.08.2009 - B 3 KS 1/09 B

    Begrenzung der rückwirkenden Feststellung der Versicherungspflicht eines

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2011 - L 1 R 226/07

    Modedesignerin macht Kunst

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 10/95

    Begriffe "Publizistik" und "Bereich Wort" im Künstlersozialversicherungsrecht,

  • LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 13/01

    Pflicht zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe auf Honorare an selbstständige

  • BSG, 15.10.1996 - 3 BK 11/96

    Zulassung der Sprungrevision bei gleichwohl durchgeführtem Berufungsverfahren,

  • BSG, 15.02.1989 - 12 RK 67/87

    Publizistische Tätigkeit eines Redakteurs iS. des § 2 KSVG , notwendige Beiladung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 9 KR 578/07

    Künstlersozialversicherung; Modedesignerin; Eigenes Label; Erstellung von

  • LSG Berlin, 22.03.2000 - L 9 KR 22/98

    Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung;

  • SG Berlin, 25.05.2001 - S 73 KR 275/98
  • VG Sigmaringen, 04.08.1994 - 6 K 297/92

    Untersagung der Fortsetzung der Ausübung des Fotografen-Handwerks wegen

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