Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 1354   

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BGBl. I 1990 S. 1354 (https://dejure.org/1990,18407)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 14.07.1990, Seite 1354
  • Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
  • vom 09.07.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (927)

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 3/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Ohnehin unterfallen die Kläger als jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion nicht den Art. 2 bis 34 der Genfer Flüchtlingskonvention; diese Rechtsstellung, die sie ihrer Aufnahme in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge (vom 9.7.1990 - BGBl I 1354) zunächst erlangt haben, ist mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1.1.2005 erloschen (vgl dazu BVerwG Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 4) .
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Der nunmehr in § 10 StAG geregelte Einbürgerungsanspruch ist zunächst in den Vorschriften zur erleichterten Einbürgerung nach längerem Inlandsaufenthalt im Ausländergesetz enthalten gewesen (§§ 85 f. AuslG i.d.F. des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 <BGBl. I S. 1354>, geändert durch das Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 1993 <BGBl. I S. 1062>).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Der Gesetzgeber wollte aber mit § 84 AuslG 1990, der Vorläufervorschrift des § 68 AufenthG, die bis dahin in der Verwaltungspraxis übliche zivilrechtliche Garantieerklärung und Regressmöglichkeit öffentlich-rechtlich ausgestalten, um die Inanspruchnahme des Garantiegebers im Wege behördlicher Selbsttitulierung durch Verwaltungsakt und das Instrumentarium der Verwaltungsvollstreckung effektiver auszugestalten (vgl. BTDrucks 11/6321, S. 84).
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