Gesetzgebung
BGBl. I 1992 S. 2044 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 23.12.1992, Seite 2044
- Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen
- vom 18.12.1992
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (181)
- BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R
Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von …
Die Ausgangsbescheide vom 16. Juli 1993 (Alg) und 12. April 1994 (Uhg) waren bereits bei ihrem Erlaß rechtswidrig, weil die Beklagte das Bemessungsentgelt für das Alg - das gemäß § 44 Abs. 8 und Abs. 3 Nr. 1 AFG auch der Bewilligung des Uhg zugrunde zu legen war - gemäß § 112 Abs. 2 und 3 AFG (idF, die § 112 AFG ab 1. Januar 1993 durch das Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2044 erhalten hat), falsch berechnet hat.Die Beklagte hat hier bei der Ausgangsbewilligung von Alg die von dem Kläger im Bemessungszeitraum (April bis Juni 1993, vgl § 112 Abs. 2 Satz 1 AFG idF des Gesetzes vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2044, der gemäß § 242q Abs. 7 AFG idF des 1. SKWPG auch der Ausgangsbewilligung von Uhg im April 1994 zugrunde zu legen war) erzielten 11.450 DM durch 305, 33 dividiert und mit 37, 5 multipliziert.
- BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 50/00 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - unzumutbare Belastung - …
Mit diesen Bescheiden macht die Beklagte noch eine Erstattungsforderung von 69.685 DM geltend, die sie auf § 128 AFG (eingefügt durch das Gesetz zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen und anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2044, hier anwendbar in der durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994, BGBl I 1786, geänderten Fassung) stützt.Dies sollte einerseits der Entlastung der Arbeitgeber von den sozialen Folgekosten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem älteren, länger beschäftigten Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage vieler Arbeitgeber im Beitrittsgebiet dienen und andererseits im Hinblick darauf, daß vielfach Ausnahmen von der Erstattungspflicht anzuerkennen seien, der Verwaltungsvereinfachung (BT-Drucks 12/3211 S 31).
Eine sinngemäße Fortgeltung dieser Ausnahmen von der Erstattungspflicht für subventionierte Unternehmen ist unter der Geltung des § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG idF des Gesetzes vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) gleichwohl zu verneinen.
Diese Ergänzung des § 128 AFG hatte der Bundesrat ausdrücklich damit begründet (vgl BT-Drucks 12/3327 S 11), daß bereits im alten § 128 AFG ein Befreiungstatbestand "Gewährung öffentlicher Anpassungshilfen" enthalten und diese Regelung von der weiterhin zutreffenden Überlegung getragen gewesen sei, daß es widersprüchlich wäre, einem Unternehmen einerseits öffentliche Beihilfe zu gewähren und es andererseits mit einer Erstattungspflicht zu belasten.
Der Entwurf verhindere im übrigen nicht einen notwendigen Personalabbau in Unternehmen, denen öffentliche Anpassungshilfen gewährt würden, soweit sie die Kriterien der sozialen Auswahl berücksichtigten (BT-Drucks 12/3363 S 4 f).
Bereits im Regierungsentwurf (BT-Drucks 12/3211 S 26) wurde insoweit darauf hingewiesen, daß nach der neuen Fassung des § 128 AFG erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten über die ursprünglichen Fassungen des § 128 AFG hinaus zur Geltung gebracht werden könnten, wenn der Arbeitgeber darlege und nachweise, er habe das Arbeitsverhältnis durch eine sozial gerechtfertigte (betriebsbedingte) Kündigung beendet (§ 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG) oder es werde ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung begründet (§ 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AFG).
Für die verbleibenden Fälle wurde die Härteklausel derart gefaßt, daß sie in Abs. 2 Nr. 2, 2. Fall ohne das Erfordernis einer Existenzgefährdung auf konkrete arbeitsförderungsrechtliche Belange (Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze) Rücksicht nimmt (BT-Drucks 12/3211 S 26).
Die hierfür von der Beklagten abgegebene Begründung, die Ausführungen in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 12/3211 S 26) setzten die Vorstellung des Gesetzgebers voraus, daß die Befreiung von der Erstattungspflicht nur bei Arbeitgebern eingreife, die von beiden Alternativen der Härteregelung betroffen sein könnten, läßt sich nicht nachvollziehen.
Nach der Begründung des Gesetzentwurfs hat sich die Stellungnahme zu der "schwierigen wirtschaftlichen Lage" zu äußern und muß durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, zB einen Wirtschaftsprüfer oder die Industrie- und Handelskammer, abgegeben werden (BT-Drucks 12/3211 S 26).
Dieser Auffassung ist nicht zu folgen, weil bereits die Entstehungsgeschichte der Härtefallregelung wegen Arbeitsplatzgefährdung belegt, daß ein Entfallen der Erstattungspflicht bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht erst dann eintreten sollte, wenn sie den Grad der Existenzgefährdung erreichen (BT-Drucks 12/3211 S 26).
- BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 47/00 R
Ursächlicher Zusammenhang zwischen Erstattungsforderung und Gefährdung der …
Mit diesen Bescheiden macht die Beklagte noch eine Erstattungsforderung von 67.823,08 DM geltend, die sie auf § 128 AFG (eingefügt durch das Gesetz zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen und anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2044, hier anwendbar in der durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994, BGBl I 1786, geänderten Fassung) stützt.Dies sollte einerseits der Entlastung der Arbeitgeber von den sozialen Folgekosten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem älteren, länger beschäftigten Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage vieler Arbeitgeber im Beitrittsgebiet dienen und andererseits im Hinblick darauf, daß vielfach Ausnahmen von der Erstattungspflicht anzuerkennen seien, der Verwaltungsvereinfachung (BT-Drucks 12/3211 S 31).
Eine sinngemäße Fortgeltung dieser Ausnahmen von der Erstattungspflicht für subventionierte Unternehmen ist unter der Geltung des § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG idF des Gesetzes vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) gleichwohl zu verneinen.
Diese Ergänzung des § 128 AFG hatte der Bundesrat ausdrücklich damit begründet (vgl BT-Drucks 12/3327 S 11), daß bereits im alten § 128 AFG ein Befreiungstatbestand "Gewährung öffentlicher Anpassungshilfen" enthalten und diese Regelung von der weiterhin zutreffenden Überlegung getragen gewesen sei, daß es widersprüchlich wäre, einem Unternehmen einerseits öffentliche Beihilfe zu gewähren und es andererseits mit einer Erstattungspflicht zu belasten.
Der Entwurf verhindere im übrigen nicht einen notwendigen Personalabbau in Unternehmen, denen öffentliche Anpassungshilfen gewährt würden, soweit sie die Kriterien der sozialen Auswahl berücksichtigten (BT-Drucks 12/3363 S 4 f).
Bereits im Regierungsentwurf (BT-Drucks 12/3211 S 26) wurde insoweit darauf hingewiesen, daß nach der neuen Fassung des § 128 AFG erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten über die ursprünglichen Fassungen des § 128 AFG hinaus zur Geltung gebracht werden könnten, wenn der Arbeitgeber darlege und nachweise, er habe das Arbeitsverhältnis durch eine sozial gerechtfertigte (betriebsbedingte) Kündigung beendet (§ 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG) oder es werde ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung begründet (§ 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AFG).
Für die verbleibenden Fälle wurde die Härteklausel derart gefaßt, daß sie in Abs. 2 Nr. 2 (2. Fall) ohne das Erfordernis einer Existenzgefährdung auf konkrete arbeitsförderungsrechtliche Belange (Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze) Rücksicht nimmt (BT-Drucks 12/3211 S 26).
Die hierfür von der Beklagten abgegebene Begründung, die Ausführungen in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 12/3211 S 26) setzten die Vorstellung des Gesetzgebers voraus, daß die Befreiung von der Erstattungspflicht nur bei Arbeitgebern eingreife, die von beiden Alternativen der Härteregelung betroffen sein könnten, läßt sich nicht nachvollziehen.
Nach der Begründung des Gesetzentwurfs hat sich die Stellungnahme zu der "schwierigen wirtschaftlichen Lage" zu äußern und muß durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, zB einen Wirtschaftsprüfer oder die Industrie- und Handelskammer, abgegeben werden (BT-Drucks 12/3211 S 26).
Dieser Auffassung ist nicht zu folgen, weil bereits die Entstehungsgeschichte der Härtefallregelung wegen Arbeitsplatzgefährdung belegt, daß ein Entfallen der Erstattungspflicht bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht erst dann eintreten sollte, wenn sie den Grad der Existenzgefährdung erreichen (BT-Drucks 12/3211 S 26).
- BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 49/00 R
Ursächlicher Zusammenhang zwischen Erstattungsforderung und Gefährdung der …
Rechtsgrundlage für den noch streitigen Anspruch der Beklagten ist § 128 AFG (eingefügt durch das Gesetz zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen und anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2044, hier anwendbar in der durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994, BGBl I 1786, geänderten Fassung).Dies sollte einerseits der Entlastung der Arbeitgeber von den sozialen Folgekosten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem älteren, länger beschäftigten Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage vieler Arbeitgeber im Beitrittsgebiet dienen und andererseits im Hinblick darauf, daß vielfach Ausnahmen von der Erstattungspflicht anzuerkennen seien, der Verwaltungsvereinfachung (BT-Drucks 12/3211 S 31).
Eine sinngemäße Fortgeltung dieser Ausnahmen von der Erstattungspflicht für subventionierte Unternehmen ist unter der Geltung des § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG idF des Gesetzes vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) gleichwohl zu verneinen.
Diese Ergänzung des § 128 AFG hatte der Bundesrat ausdrücklich damit begründet (vgl BT-Drucks 12/3327 S 11), daß bereits im alten § 128 AFG ein Befreiungstatbestand "Gewährung öffentlicher Anpassungshilfen" enthalten und diese Regelung von der weiterhin zutreffenden Überlegung getragen gewesen sei, daß es widersprüchlich wäre, einem Unternehmen einerseits öffentliche Beihilfe zu gewähren und es andererseits mit einer Erstattungspflicht zu belasten.
Der Entwurf verhindere im übrigen nicht einen notwendigen Personalabbau in Unternehmen, denen öffentliche Anpassungshilfen gewährt würden, soweit sie die Kriterien der sozialen Auswahl berücksichtigten (BT-Drucks 12/3363 S 4 f).
Bereits im Regierungsentwurf (BT-Drucks 12/3211 S 26) wurde insoweit darauf hingewiesen, daß nach der neuen Fassung des § 128 AFG erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten über die ursprünglichen Fassungen des § 128 AFG hinaus zur Geltung gebracht werden könnten, wenn der Arbeitgeber darlege und nachweise, er habe das Arbeitsverhältnis durch eine sozial gerechtfertigte (betriebsbedingte) Kündigung beendet (§ 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG) oder es werde ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung begründet (§ 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AFG).
Für die verbleibenden Fälle wurde die Härteklausel derart gefaßt, daß sie in Abs. 2 Nr. 2 (2. Fall) ohne das Erfordernis einer Existenzgefährdung auf konkrete arbeitsförderungsrechtliche Belange (Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze) Rücksicht nimmt (BT-Drucks 12/3211 S 26).
Die hierfür von der Beklagten abgegebene Begründung, die Ausführungen in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 12/3211 S 26) setzten die Vorstellung des Gesetzgebers voraus, daß die Befreiung von der Erstattungspflicht nur bei Arbeitgebern eingreife, die von beiden Alternativen der Härteregelung betroffen sein könnten, läßt sich nicht nachvollziehen.
Nach der Begründung des Gesetzentwurfs hat sich die Stellungnahme zu der "schwierigen wirtschaftlichen Lage" zu äußern und muß durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, zB einen Wirtschaftsprüfer oder die Industrie- und Handelskammer, abgegeben werden (BT-Drucks 12/3211 S 26).
Dieser Auffassung ist nicht zu folgen, weil bereits die Entstehungsgeschichte der Härtefallregelung wegen Arbeitsplatzgefährdung belegt, daß ein Entfallen der Erstattungspflicht bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht erst dann eintreten sollte, wenn sie den Grad der Existenzgefährdung erreichen (BT-Drucks 12/3211 S 26).
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - …
Das LSG hat jedoch nicht geprüft, ob die Klägerin ihr Klageziel, Alg in ungekürzter Dauer zu beziehen, im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs erreichen kann bzw ob sie mittels eines Herstellungsanspruchs so zu stellen ist, als ob sie den Antrag auf Alg erst zum 1. Mai 1996 gestellt hätte; denn in diesem Fall wäre ihr Anspruch nicht gemindert worden (§ 110 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz AFG idF des Gesetzes zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 - BGBl I 2044). - BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
Lohnabstandsklausel
a) § 249 h AFG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 (BGBl I S. 2044),.Die Regelung geht zurück auf § 249 h AFG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 (BGBl I S. 2044; im folgenden: AFG 1992).
- BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
Nach § 128 Abs. 1 Satz 1 AFG in der hier anzuwendenden Fassung des Gesetzes zur Änderung der Förderungsvoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) erstattet der Arbeitgeber, bei dem der Arbeitslose innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Tag der Arbeitslosmeldung, durch den nach § 104 AFG die Rahmenfrist bestimmt wird, mindestens 720 Kalendertage in einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung gestanden hat, der BA vierteljährlich das Alg für die Zeit nach Vollendung des 58. Lebensjahres des Arbeitslosen längstens für 624 Tage.Sie verkennt, daß die entsprechenden Ausführungen des BVerfG aaO 199 auf Vorgängerregelungen des § 128 AFG gemünzt sind, die ein dem § 128 Abs. 1 Satz 2 (1. Alternative) AFG idF vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) entsprechendes negatives Tatbestandsmerkmal nicht enthielten.
Er hat der BA die Feststellung der Voraussetzungen anderweitiger Sozialleistungsansprüche im Rahmen der Amtsermittlung (§ 20 SGB X, § 103 SGG) auferlegt und damit "geeignete Vorkehrungen gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Arbeitgebers" getroffen (vgl Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks 12/3211 S 26).
Das ist der Maßstab, nach welchem wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Arbeitgebern Rechnung zu tragen ist; der "Grad der Existenzgefährdung" wird nicht vorausgesetzt (Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks 12/3211 S 27).
- BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R
Vorstandsmitglieder einer irischen private limited company - Versicherungspflicht …
In das AFG selbst wurde eine solche Vorschrift - als Absatz 6 Satz 1 des § 168 AFG - erst mit Wirkung vom 1.1.1993 durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18.12.1992 (BGBl I 2044) eingeführt.Seit der Schaffung eines eigenen Versicherungsfreiheitstatbestandes für Vorstandsmitglieder einer AG in § 168 Abs. 6 Satz 1 AFG wird als Motiv des Gesetzgebers unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien (vgl BT-Drucks 12/3211 S 28 zu Nr. 46 ) auch deren "Arbeitsmarktferne" angenommen.
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines …
Bei dieser Jahresfrist verblieb es auch in der Folgezeit, in der durch das Gesetz zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) § 110 Satz 1 Nr. 2 dahin erweitert wurde, daß für eine Regelsperrzeit nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG die Anspruchsdauer mindestens um ein Viertel gekürzt wurde, die dem Arbeitslosen bei erstmaliger Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Alg nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, zusteht (vgl zur Gesetzesbegründung BR-Drucks 503/92 S 22). - BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R
Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der …
Auch aufgrund des § 11 Alhi-Verordnung vom 7. August 1974 (BGBl I 1929) idF des Gesetzes vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) ergibt sich nichts anderes. - BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und …
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund - …
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 10/00 R
Maßgebliches Insolvenzereignis beim Konkursausfallgeld, Einstellung der …
- BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 32/07 R
Ruhen des Arbeitslosengelds - anderer Sozialleistungsanspruch - Altersrente - …
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 11/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 103/96
Feststellung der Erstattungspflicht nach § 128 AFG durch Grundlagenbescheid
- BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 9/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 10/97
Anwendbarkeit von § 142 AFG iVm § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG bei italienischer …
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerfG, 09.09.2005 - 1 BvR 620/01
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arbeitgebers gegen Erstattungspflicht für …
- BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte - …
- BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93
Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft - …
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 13/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R
Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer …
- BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Wehrdienst - Italien - …
- BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene …
- BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Erstattung von …
- BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R
Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - sozialrechtlicher …
- BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/03 R
Lohnfortzahlungsversicherung - Arbeitgeber - Umlagepflicht - Beschäftigung einer …
- BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 45/01 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 13/12 R
Bundesagentur für Arbeit - Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen …
- BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 79/01 R
Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung durch den …
- BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95
Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage …
- BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92
Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld
- BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestände - …
- BSG, 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R
Konkursausfallgeld - Antragsfrist - Arbeitsaufnahme in Unkenntnis des maßgebenden …
- BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96
Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1289/03
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1427/04
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2404/02
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1290/03
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2416/02
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2418/02
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 17/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 69/97 R
Arbeitslosenhilfe - Aufhebung - Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge - …
- BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 457/04
- BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 73/98 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96
Einlkommensanrechnung bei einer wiederkehrenden Leistung, Anrechenbarkeit einer …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2417/02
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1428/04
- BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 119/99 R
Erstattung von Beiträgen bei unrechtmäßigem Leistungsempfang
- BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94
Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 82/97 R
Anhörung bei Erstattungsbescheiden, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes, …
- BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 41/97
Vertrauensschutz bei der Übergangsregelung des § 242m Abs. 7 S. 1 AFG
- BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 95/96
Ruhen von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bei Bezug einer …
- BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 32/08 R
Ersatz der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach einer Rückforderung …
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 80/97 R
Anhörung bei Erstattungsbescheiden, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes, …
- BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95
Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines …
- BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 19/00 R
Anwendung des § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AFG , Begriff des Betriebs
- BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 4/98 R
Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung - Vorstandsmitglied einer AG - …
- BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - L 4 AS 81/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Leistungsbewilligung - …
- BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 30/03 R
Umlagepflicht in der Lohnfortzahlungsversicherung
- LSG Berlin, 23.08.2004 - L 1 RA 1/03
Antrag auf Überprüfung einer Rentenberechnung durch einen Versorgungsträger der …
- BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 14/12 R
(Bundesagentur für Arbeit
- BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 80/98 R
Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit - …
- BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 45/97 R
Ruhen des Altersübergangsgeldanspruches - Dienstbeschädigungsteilrente - …
- BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 115/99 R
Besondere Härte beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches durch Sperrzeit
- LSG Bayern, 15.12.2011 - L 4 KR 436/10
Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung - …
- BVerfG, 09.09.2005 - 1 BvR 846/02
Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der …
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 15/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 67/94
Wahlrecht von Beziehern von Vorruhestandsgeld in der DDR
- LSG Sachsen, 18.12.2014 - L 3 AL 13/13
Insolvenzgeld erhalten auch Arbeitnehmer, die erst während der vorläufigen …
- BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 33/99 R
Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Beendigung eines …
- LSG Bayern, 15.12.2011 - L 4 KR 310/11
Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung - …
- BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 49/06 R
Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes - Wanderarbeitnehmer - Beschäftigungszeit …
- BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 30/01 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R
Arbeitslosengeld-Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei sozial gerechtfertigter …
- BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 179/99 B
Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R
Keine Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch Vorziehen des …
- BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeld, Teilnahme an einer Meisterprüfung iS. von § …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - L 25 AS 1246/12
Grundsicherung für Arbeitssuchende - vorläufige Leistungsbewilligung - endgültige …
- BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 5/00 R
Arbeitslosengeld-Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei sozial gerechtfertigter …
- BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand - …
- BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 23/96
Ruhen des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalauszahlung
- BSG, 30.01.1996 - 10 RAr 10/94
Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung
- BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93
Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung
- BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 23/06 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 8/01 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers und Befreiungstatbestände …
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 6/99 R
Arbeitslosenhilfe - fiktive Bemessung - Bemessungsentgelt - Zusammenrechnung von …
- BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 32/97 R
Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Strafgefangener - Arbeitspflicht
- BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 66/96
Ermessen bei der Aufhebung einer Leistungsbewilligung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 31/04
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 5/04 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 14/02 R
Umfang der Anhörungspflicht, Mängel der Sachaufklärung, Erstattungspflicht des …
- BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - L 19 AL 72/07
Keine freiwillige Arbeitslosenversicherung für AG-Vorstände
- BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 104/01 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 2/99 R
Ausgleichszulage kein Arbeitsentgelt bei der Bemessung von Unterhaltsgeld und …
- BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 89/93
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - Ruhestandsbeamter
- BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 124/01 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96
Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) - …
- LSG Baden-Württemberg, 06.02.2009 - L 8 AL 4096/06
Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsvertragsabschluss nach Eröffnung und Kenntnis des …
- LSG Hessen, 20.07.2001 - L 10 AL 797/01
Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung durch den …
- BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
Arbeitslosigkeit einer beurlaubten Beamtin
- BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 33/95
Erreichbarkeit von Arbeitslosen für die Arbeitsvermittlung
- BSG, 01.04.1993 - 7/9b RAr 16/91
Verpflegungskostenzuschuß - Behinderter - Pendler - Rehabilitation
- BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 85/00 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Beschäftigungszeit - …
- BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 70/00 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 93/99 R
Erstattung von Arbeitslosengeld - Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung …
- BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - hypothetische …
- BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 32/93
BfA - Umschulung - Förderung
- LSG Bayern, 24.05.2007 - L 9 AL 67/03
Aufträge zur Bewachung von militärischen Objekten; Anspruch auf Arbeitslosengeld; …
- BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
Eingliederungshilfe - Sprachförderung - Konventionsflüchtling
- LSG Sachsen, 22.05.2014 - L 3 AS 600/12
- LSG Sachsen, 18.12.1996 - L 3 Al 89/94
Rechtmäßigkeit der teilweisen Anrechnung einer Dienstbeschädigungs-Teilrente …
- LSG Sachsen, 15.08.2001 - L 3 AL 216/00
Anspruch auf einen Lohnkostenzuschuss Ost für ein Wirtschaftsunternehmen wegen …
- LSG Sachsen, 17.07.2001 - L 3 AL 98/00
Zum Anspruch auf Rückerstattung eines für die Beschäftigung einer arbeitslosen …
- BSG, 11.03.1997 - 11 BAr 153/96
Bemessung der Arbeitslosenhilfe nach Leistungsgruppen - Anknüpfung der …
- BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 39/95
Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Gewährung des Spitzbetrags ergänzend zu …
- LSG Bayern, 05.02.2009 - L 10 AL 222/06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe und Rechtmäßigkeit der …
- LSG Hessen, 29.03.2007 - L 1 KR 86/06
Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Beigeordneten in einer …
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 66/98 R
Originäre Arbeitslosenhilfe - öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis - Priester …
- BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96
Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer …
- BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 99/93
Arbeitsförderung - Ausländische Rente - Beitragsfreiheit
- OVG Bremen, 24.04.2009 - S2 S 82/09
Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Schonvermögen
- BSG, 11.11.1993 - 7/9b RAr 16/92
Übernahme der Kosten von Mittagsmahlzeiten durch die BA während beruflicher …
- LSG Hamburg, 29.10.2009 - L 5 AL 88/03
Notwendigkeit des Nachweises täglicher Erreichbarkeit per Briefpost für einen …
- BSG, 21.07.2000 - B 11 AL 55/00 B
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten …
- BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 92/92
Anspruch auf Altersübergangsgeld - Selbständige Tätigkeit - Beitrittsgebiet
- LSG Bayern, 05.03.2009 - L 10 AL 222/06
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- LSG Bayern, 23.10.2008 - L 8 AL 420/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2008 - L 22 R 1373/07
Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung; Begrenzung auf 36 Kalendermonate; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2010 - L 30 AL 89/07
Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 147 a SGB III, Ermittlung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 12 AL 21/04
Arbeitslosenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 5370/00
Verpflichtung zur Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als …
- LSG Hessen, 21.03.2003 - L 13 AL 1098/98
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 467/01
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Ausweises über die …
- BSG, 21.02.1995 - 10 RAr 5/93
Einbeziehung von Straßenfräsunternehmen in die Winterbauförderung - Betriebszweck …
- BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 47/92
Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren …
- LSG Bayern, 24.01.2008 - L 10 AL 297/06
Rückforderung von Arbeitslosenhilfe und damit in Zusammenhang stehende Erstattung …
- LSG Bayern, 30.11.2004 - L 8 AL 14/00
Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); Voraussetzungen für …
- LSG Baden-Württemberg, 25.03.2003 - L 13 AL 2473/02
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Übergangsgeld - schweizerische …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2002 - L 1 AL 41/01
Bemessung der Höhe einer Arbeitslosenhilfe; Fiktiver Abzug von Kirchensteuern für …
- LSG Brandenburg, 17.01.2002 - L 8 AL 180/00
- LSG Niedersachsen, 10.05.2001 - L 8 AL 180/00
Arbeitslosengeld nach einvernehmlicher Auflösung eines Arbeitsverhältnisses vor …
- LSG Bayern, 13.07.2000 - L 9 AL 265/96
- BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 12/95
Bemessung der Höhe von Altersübergangsgeld (Alüg) - Anforderungen an die …
- SG Nürnberg, 20.02.2015 - S 11 KR 507/11
Abgewiesene Klage im Streit um Aufhebung von Prüfbescheiden
- LSG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - L 8 AL 1419/01
- LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 1647/99
- LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
- LSG Sachsen, 29.07.1996 - L 3 Al 7/95
Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes bei Zahlung von Konkursausfallgeld; …
- LSG Sachsen, 29.07.1996 - L 3 Al 90/94
Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes bei Zahlung von Konkursausfallgeld; …
- LSG Bayern, 12.02.2004 - L 11 AL 57/00
Verpflichtung des Arbeitsgebers zur Erstattung des Arbeitslosengeldes; …
- LSG Bayern, 26.10.2001 - L 8 AL 98/98
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Bezugs einer vorzeitigen …
- LSG Bayern, 22.03.2001 - L 8 AL 284/99
Befreiung von der Erstattungspflicht der Arbeitnhemer
- LSG Sachsen, 22.03.2001 - L 3 AL 77/97
Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Vorraussetzungen einer …
- LSG Sachsen, 31.01.2001 - L 3 AL 115/98
Anspruch auf Konkursausfallgeld eines Arbeitnehmers bei Zahlungsunfähigkeit des …
- LSG Bayern, 18.01.2001 - L 8 AL 66/00
Nichtannahme des Angebotes des Klägers zur Weiterbeschäftigung; Verantwortung des …
- LSG Bayern, 15.11.2000 - L 8 AL 212/99
Aufhebung der Bewilligung von Unterhaltsgeld
- SG Augsburg, 27.03.2014 - S 7 AL 188/11
Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehaträgers (hier: …
- LSG Bayern, 27.09.2001 - L 11 AL 137/00
- LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 14/00
- LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 3 AL 171/99
Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen bei rückwirkender Aufhebung der …
- LSG Sachsen, 24.09.1997 - L 3 Al 31/97
Anspruch auf Gewährung eines Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrages; Wegfall der …
- LSG Saarland, 10.07.1997 - L 6/1 Ar 76/95
Streit über den Eintritt einer Sperrzeit und die Aufhebung der Bewilligung von …
- LSG Baden-Württemberg, 01.08.2001 - L 8 AL 2483/00
- SG Koblenz, 07.12.1995 - S 1 Ar 519/95
Erstattung des bereits gezahlten Arbeitslosengeldes ; Beendigung eines …
- SG Dresden, 28.04.1994 - S 3 Al 925/93
Arbeitsförderung; Altersübergangsgeld und Dienstbeschädigungsteilrente
- LSG Sachsen, 14.11.2001 - L 3 AL 136/99
Erstattung von Lehrgangsgebühren für den Aufbaulehrgang zur Vorbereitung auf die …
- SG Dresden, 14.02.2008 - S 35 AL 1480/02
Anspruch auf Insolvenzgeld; Vorliegen von Arbeitsentgeltansprüchen; Aufnahme der …
- SG Ulm, 14.07.2004 - S 6 AL 741/00
Erstattung von Alg bis zum Monatsende vor möglichem Rentenbeginn
- SG Ulm, 14.07.2004 - S 6 AL 741/04
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- SG Aachen, 27.03.2014 - S 7 AL 188/11