Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 2378   

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BGBl. I 1993 S. 2378 (https://dejure.org/1993,25855)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 30.12.1993, Seite 2378
  • Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG)
  • vom 27.12.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken (5)

 
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Wird zitiert von ... (274)

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Durch Artikel 6 Absatz 116 des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27. Dezember 1993 (BGBl. 1993 I S. 2378) führte der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung vom l. Januar 1996 für die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr die Unterscheidung zwischen eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen ein.
  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Denn darin wird ausgeführt, Verkehrswerte seien zu einem großen Teil nicht bekannt und in der Kürze der Zeit nicht durch die Bewertung des Grundvermögens zu ermitteln (BT-Drucks. 12/7270, S. 2 unter Verweis auf den identischen Gesetzentwurf BT-Drucks. 12/6718, S. 89; siehe zur entsprechenden Regelung in § 10 Deutsche Bahn Gründungsgesetz [DBGrG], BT-Drucks. 12/5014, S. 2 unter Verweis auf BT-Drucks. 12/4609, S. 80 f.).
  • EuGH, 09.11.2017 - C-489/15

    CTL Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie

    Die Abs. 4 bis 6 von § 14 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. 1993 I S. 2378) in der auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens anwendbaren Fassung (im Folgenden: AEG) lauten:.
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