Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 3210   

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BGBl. I 1994 S. 3210 (https://dejure.org/1994,26664)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 77, ausgegeben am 08.11.1994, Seite 3210
  • Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG)
  • vom 28.10.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (63)

  • BGH, 08.01.2019 - II ZR 364/18

    Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH als

    Ihren jetzigen Standort hat die Vorschrift durch Art. 6 Nr. 3 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts vom 28. Oktober 1994 erhalten (BGBl. 1994 I, S. 3210, 3260 f., 3263).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-411/03

    DIE GENERELLE ABLEHNUNG DER EINTRAGUNG EINER VERSCHMELZUNG VON GESELLSCHAFTEN IN

    3 Das deutsche Umwandlungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. 1994 I S. 3210) in seiner 1995 bereinigten und später geänderten Fassung (im Folgenden: Umwandlungsgesetz oder UmwG) bestimmt in seinem § 1 - Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen:.
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    b) Die §§ 44a bis 44c VAG - im Folgenden als a.F. gekennzeichnet - sind durch Art. 8 Nr. 2 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3210) aufgehoben worden.
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