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   BGBl. I 1997 S. 3294   

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BGBl. I 1997 S. 3294 (https://dejure.org/1997,29652)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben am 30.12.1997, Seite 3294
  • Postgesetz (PostG)
  • vom 22.12.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (92)

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

    Schließlich kommt dem Umstand Bedeutung zu, ob der Private die Beleihung selbst oder doch bestimmte Amtshandlungen ablehnen kann und welche Auswirkungen dies für die gleichmäßige Erfüllung der ihm angesonnenen öffentlichen Aufgabe hat (vgl. etwa § 33 Abs. 2 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997, BGBl I S. 3294).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 9.06

    Lizenz; Beförderungslizenz; Exklusivlizenz; Briefsendung; Briefbeförderung;

    Nach derzeitiger Rechtslage (§ 51 Satz 1 Postgesetz - PostG - vom 22. Dezember 1997, BGBl I S. 3294, in der Fassung des Gesetzes vom 16. August 2002, BGBl I S. 3218) steht ihr bis zum 31. Dezember 2007 das ausschließliche Recht zu, Briefsendungen und adressierte Kataloge innerhalb bestimmter Gewichts- und Preisgrenzen gewerbsmäßig zu befördern.

    Mit der nunmehr in § 51 Satz 2 Nr. 4 PostG enthaltenen Regelung sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass vom Monopolinhaber nicht erbrachte Dienste nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht Gegenstand eines ausschließlichen Rechts sein können (BTDrucks 13/7774 vom 30. Mai 1997 S. 33); der Hinweis bezieht sich auf das Urteil vom 19. Mai 1993 - Rs. C-320/91, Corbeau - (Slg. 1993, I-2533).

    Aufschlussreich für die Motive des deutschen Gesetzgebers ist ferner der 21. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität (ABl EG 1998 Nr. L 15 S. 14) - PostRL -, die bei Erlass des Postgesetzes als Entwurf bereits vorlag und an der der Gesetzgeber sich ebenfalls orientiert hat (BTDrucks 13/7774 S. 18).

    Es ist darauf gerichtet, dort unter Wahrung der Infrastrukturbelange einen den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft entsprechenden chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb zu fördern (s. § 1 PostG sowie BTDrucks 13/7774 S. 1).

    Mit ihr verfolgte der Gesetzgeber - neben der Bewältigung des Strukturwandels und der Harmonisierung der deutschen mit der europäischen Rechtsentwicklung - den Zweck, die Finanzierung des Universaldienstes sicherzustellen (s. BTDrucks 13/7774 S. 33, 44).

    Diese Vorschrift soll die Konkurrenz mit innovativen Postdienstleistungen im Interesse des stufenweisen Übergangs vom Monopol zum Wettbewerb schon während der Dauer der Exklusivlizenz ermöglichen (s. BTDrucks 13/7774 S. 33) und führt daher zu dem das Postgesetz beherrschenden Grundsatz der Marktfreigabe zurück.

    Es kommt hinzu, dass der Kurierdienst schon seit Anfang 1994 für den Wettbewerb freigegeben ist (vgl. BTDrucks 13/7774 S. 20), das Grundgesetz hingegen in Art. 143b nur eine Fortschreibung der vormals bestehenden gesetzlichen Monopolrechte des Bundes in den Bereichen Postwesen und Telekommunikation zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 a.a.O. S. 392).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - 13 A 4362/00

    Bestehen einer Auskunftsanordnung zur Vorlage von Teilleistungsverträgen;

    Dieser Zweck des § 45 PostG ergibt sich aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 13/7774, S. 32), wonach "die Auskunfts- und Prüfungsrechte zur Gewährleistung einer wirkungsvollen Aufgabenerfüllung der Regulierungsbehörde erforderlich sind".

    Zwar ist eine gesetzliche Definition dieses Begriffs nicht vorhanden und gibt auch die Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 13/7774, S. 32) dazu nichts her.

    Eine derartige Verfahrensweise wäre auch mit Sinn und Zweck der Vorschrift des § 30 Abs. 1 PostG, der Regulierungsbehörde einen Überblick über das Marktgeschehen im Bereich von Teilleistungsverträgen zu verschaffen (vgl. BT-Drucks. 13/7774, S. 28 zu dem dem heutigen § 30 PostG entsprechenden § 29 des Gesetzentwurfs), nicht vereinbar, weil es dann die Muttergesellschaft durch Verträge mit ihr verbundenen Unternehmen in der Hand hätte, die Vorlagepflicht nach § 30 Abs. 1 PostG zu unterlaufen und dadurch das Gesetzesziel, einen hinreichenden Überblick über das Marktgeschehen zu erlangen, in Frage gestellt würde.

    Ohne die Vorlage von Verträgen war somit für die RegTP ein konkreter Überblick über das Marktgeschehen im Bereich von postrechtlichen Teilleistungsverträgen, insbesondere hinsichtlich der nach der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 13/7774, S. 27, zu dem dem heutigen § 28 PostG entsprechenden § 27 des Gesetzentwurfs) entscheidenden Tarifierung von Postdienstleistungen sowie mit Blick auf möglicherweise erforderliche Maßnahmen nach § 32 Abs. 2 PostG nicht möglich und das mit § 30 PostG verfolgte Ziel nicht erreichbar.

    Der Begriff ist deshalb unter Berücksichtigung der Formulierung in § 28 Abs. 1 Satz 1 PostG, dass der marktbeherrschende Lizenznehmer "Teile der von ihm erbrachten Beförderungsleistungen gesondert anzubieten hat", der Begriffsbestimmung in § 4 Nr. 3 PostG, wonach Beförderung das Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern von Postsendungen an den Empfänger ist, und unter Beachtung dessen zu ermitteln, dass nach den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 13/7774, S. 20) der Begriff "Beförderung" sich nicht auf den reinen Transportvorgang beschränkt, sondern die gesamte Wertschöpfungskette vom Absender bis zum Empfänger umfasst und § 28 PostG Kunden des Marktbeherrschers die Möglichkeit eröffnen soll, Teile der Wertschöpfungskette (z.B. Einsammeln, Vorsortieren, Transportieren; vgl. BT-Drucks. 13/7774, S. 27) in Eigenleistung zu erbringen.

    Anlass dazu geben bereits die Gesetzesmaterialien zu § 4 Abs. 3 PostG (BT-Drucks. 13/7774, S. 20).

    Ziel des § 28 PostG ist es nämlich, im Interesse der Kunden an möglichst günstigen Tarifen für die Briefbeförderung die Vorteile einer Arbeitsteilung und die sich daraus realisierbaren Gewinne im Sinne einer Senkung der Gesamtkosten im Postsektor zu nutzen (vgl. BT-Drucks. 13/7774, S. 27, zu § 27 PostG-Entwurf).

  • EuGH, 16.10.2019 - C-4/18

    Winterhoff - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames

    § 11 ("Begriff und Umfang des Universaldienstes") des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. 1997 I S. 3294) in seiner auf die Ausgangsverfahren anwendbaren Fassung (im Folgenden: PostG) sieht vor:.
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 8.06

    Wettbewerb im Postdienst durch Â"Übernacht-ZustellungÂ"

    Nach derzeitiger Rechtslage (§ 51 Satz 1 Postgesetz PostG vom 22. Dezember 1997, BGBl I S. 3294, in der Fassung des Gesetzes vom 16. August 2002, BGBl I S. 3218) steht ihr bis zum 31. Dezember 2007 das ausschließliche Recht zu, Briefsendungen und adressierte Kataloge innerhalb bestimmter Gewichts- und Preisgrenzen gewerbsmäßig zu befördern.

    Mit der nunmehr in § 51 Satz 2 Nr. 4 PostG enthaltenen Regelung sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass vom Monopolinhaber nicht erbrachte Dienste nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht Gegenstand eines ausschließlichen Rechts sein können (BTDrucks 13/7774 vom 30. Mai 1997 S. 33); der Hinweis bezieht sich auf das Urteil vom 19. Mai 1993 Rs. C-320/91, Corbeau (Slg. 1993, I 2533).

    23 Aufschlussreich für die Motive des deutschen Gesetzgebers ist ferner der 21. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität (ABl EG 1998 Nr. L 15 S. 14) PostRL , die bei Erlass des Postgesetzes als Entwurf bereits vorlag und an der der Gesetzgeber sich ebenfalls orientiert hat (BTDrucks 13/7774 S. 18).

    Es ist darauf gerichtet, dort unter Wahrung der Infrastrukturbelange einen den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft entsprechenden chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb zu fördern (s. § 1 PostG sowie BTDrucks 13/7774 S. 1).

    Mit ihr verfolgte der Gesetzgeber neben der Bewältigung des Strukturwandels und der Harmonisierung der deutschen mit der europäischen Rechtsentwicklung den Zweck, die Finanzierung des Universaldienstes sicherzustellen (s. BTDrucks 13/7774 S. 33, 44).

    Diese Vorschrift soll die Konkurrenz mit innovativen Postdienstleistungen im Interesse des stufenweisen Übergangs vom Monopol zum Wettbewerb schon während der Dauer der Exklusivlizenz ermöglichen (s. BTDrucks 13/7774 S. 33) und führt daher zu dem das Postgesetz beherrschenden Grundsatz der Marktfreigabe zurück.

    Es kommt hinzu, dass der Kurierdienst schon seit Anfang 1994 für den Wettbewerb freigegeben ist (vgl. BTDrucks 13/7774 S. 20), das Grundgesetz hingegen in Art. 143b nur eine Fortschreibung der vormals bestehenden gesetzlichen Monopolrechte des Bundes in den Bereichen Postwesen und Telekommunikation zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 a.a.O. S. 392).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06

    Wettbewerb im Postdienst durch Â"Übernacht-ZustellungÂ"

    Nach derzeitiger Rechtslage (§ 51 Satz 1 Postgesetz PostG vom 22. Dezember 1997, BGBl I S. 3294, in der Fassung des Gesetzes vom 16. August 2002, BGBl I S. 3218) steht ihr bis zum 31. Dezember 2007 das ausschließliche Recht zu, Briefsendungen und adressierte Kataloge innerhalb bestimmter Gewichts- und Preisgrenzen gewerbsmäßig zu befördern.

    Mit der nunmehr in § 51 Satz 2 Nr. 4 PostG enthaltenen Regelung sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass vom Monopolinhaber nicht erbrachte Dienste nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht Gegenstand eines ausschließlichen Rechts sein können (BTDrucks 13/7774 vom 30. Mai 1997 S. 33); der Hinweis bezieht sich auf das Urteil vom 19. Mai 1993 Rs. C-320/91, Corbeau (Slg. 1993, I 2533).

    20 Aufschlussreich für die Motive des deutschen Gesetzgebers ist ferner der 21. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität (ABl EG 1998 Nr. L 15 S. 14) PostRL , die bei Erlass des Postgesetzes als Entwurf bereits vorlag und an der der Gesetzgeber sich ebenfalls orientiert hat (BTDrucks 13/7774 S. 18).

    Es ist darauf gerichtet, dort unter Wahrung der Infrastrukturbelange einen den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft entsprechenden chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb zu fördern (s. § 1 PostG sowie BTDrucks 13/7774 S. 1).

    Mit ihr verfolgte der Gesetzgeber neben der Bewältigung des Strukturwandels und der Harmonisierung der deutschen mit der europäischen Rechtsentwicklung den Zweck, die Finanzierung des Universaldienstes sicherzustellen (s. BTDrucks 13/7774 S. 33, 44).

    Diese Vorschrift soll die Konkurrenz mit innovativen Postdienstleistungen im Interesse des stufenweisen Übergangs vom Monopol zum Wettbewerb schon während der Dauer der Exklusivlizenz ermöglichen (s. BTDrucks 13/7774 S. 33) und führt daher zu dem das Postgesetz beherrschenden Grundsatz der Marktfreigabe zurück.

    Es kommt hinzu, dass der Kurierdienst schon seit Anfang 1994 für den Wettbewerb freigegeben ist (vgl. BTDrucks 13/7774 S. 20), das Grundgesetz hingegen in Art. 143b nur eine Fortschreibung der vormals bestehenden gesetzlichen Monopolrechte des Bundes in den Bereichen Postwesen und Telekommunikation zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 a.a.O. S. 392).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 13.06

    Wettbewerb im Postdienst durch Â"Übernacht-ZustellungÂ"

    Nach derzeitiger Rechtslage (§ 51 Satz 1 Postgesetz PostG vom 22. Dezember 1997, BGBl I S. 3294, in der Fassung des Gesetzes vom 16. August 2002, BGBl I S. 3218) steht ihr bis zum 31. Dezember 2007 das ausschließliche Recht zu, Briefsendungen und adressierte Kataloge innerhalb bestimmter Gewichts- und Preisgrenzen gewerbsmäßig zu befördern.

    Mit der nunmehr in § 51 Satz 2 Nr. 4 PostG enthaltenen Regelung sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass vom Monopolinhaber nicht erbrachte Dienste nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht Gegenstand eines ausschließlichen Rechts sein können (BTDrucks 13/7774 vom 30. Mai 1997 S. 33); der Hinweis bezieht sich auf das Urteil vom 19. Mai 1993 Rs. C-320/91, Corbeau (Slg. 1993, I 2533).

    21 Aufschlussreich für die Motive des deutschen Gesetzgebers ist ferner der 21. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität (ABl EG 1998 Nr. L 15 S. 14) PostRL , die bei Erlass des Postgesetzes als Entwurf bereits vorlag und an der der Gesetzgeber sich ebenfalls orientiert hat (BTDrucks 13/7774 S. 18).

    Es ist darauf gerichtet, dort unter Wahrung der Infrastrukturbelange einen den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft entsprechenden chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb zu fördern (s. § 1 PostG sowie BTDrucks 13/7774 S. 1).

    Mit ihr verfolgte der Gesetzgeber neben der Bewältigung des Strukturwandels und der Harmonisierung der deutschen mit der europäischen Rechtsentwicklung den Zweck, die Finanzierung des Universaldienstes sicherzustellen (s. BTDrucks 13/7774 S. 33, 44).

    Diese Vorschrift soll die Konkurrenz mit innovativen Postdienstleistungen im Interesse des stufenweisen Übergangs vom Monopol zum Wettbewerb schon während der Dauer der Exklusivlizenz ermöglichen (s. BTDrucks 13/7774 S. 33) und führt daher zu dem das Postgesetz beherrschenden Grundsatz der Marktfreigabe zurück.

    Es kommt hinzu, dass der Kurierdienst schon seit Anfang 1994 für den Wettbewerb freigegeben ist (vgl. BTDrucks 13/7774 S. 20), das Grundgesetz hingegen in Art. 143b nur eine Fortschreibung der vormals bestehenden gesetzlichen Monopolrechte des Bundes in den Bereichen Postwesen und Telekommunikation zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 a.a.O. S. 392).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Im Anschluss daran hat das Gericht entwickelt, dass der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bei der Erteilung einer Lizenz auf der Grundlage des § 51 Abs. 1 Satz 2 des Postgesetzes (PostG) vom 22. Dezember 1997 (BGBl I S. 3294), zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. August 2002 (BGBl I S. 3218), ein Beurteilungsspielraum zusteht.
  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Der Annahme eines durch Verwaltungsakt angeordneten privatrechtlichen Vertrages kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, dass der Gesetzgeber, hätte er dies gewollt, eine Regelung entsprechend § 31 Abs. 2 des Postgesetzes (PostG) vom 22. Dezember 1997 (BGBl I S. 3294), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl I 2304), getroffen hätte.
  • BVerwG, 27.07.2007 - 6 C 8.06

    Aufhebung eines Lizenzbescheides hinsichtlich einer Übernacht-Zustellung bei

    Nach derzeitiger Rechtslage (§ 51 Satz 1 Postgesetz - PostG - vom 22. Dezember 1997, BGBl. I S. 3294, in der Fassung des Gesetzes vom 16. August 2002, BGBl. I S. 3218) steht ihr bis zum 31. Dezember 2007 das ausschließliche Recht zu, Briefsendungen und adressierte Kataloge innerhalb bestimmter Gewichts- und Preisgrenzen gewerbsmäßig zu befördern.

    Mit der nunmehr in § 51 Satz 2 Nr. 4 PostG enthaltenen Regelung sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass vom Monopolinhaber nicht erbrachte Dienste nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht Gegenstand eines ausschließlichen Rechts sein können (BTDrucks 13/7774 vom 30. Mai 1997 S. 33); der Hinweis bezieht sich auf dasUrteil vom 19. Mai 1993 - Rs. C-320/91, Corbeau - (Slg. 1993, I-2533).

    Aufschlussreich für die Motive des deutschen Gesetzgebers ist ferner der 21. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität (ABl EG 1998 Nr. 1 15 S. 14) - PostRL -, die bei Erlass des Postgesetzes als Entwurf bereits vorlag und an der der Gesetzgeber sich ebenfalls orientiert hat (BTDrucks 13/7774 S. 18).

    Es ist darauf gerichtet, dort unter Wahrung der Infrastrukturbelange einen den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft entsprechenden chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb zu fördern (s. § 1 PostG sowie BTDrucks 13/7774 S. 1).

    Mit ihr verfolgte der Gesetzgeber - neben der Bewältigung des Strukturwandels und der Harmonisierung der deutschen mit der europäischen Rechtsentwicklung - den Zweck, die Finanzierung des Universaldienstes sicherzustellen (s. BTDrucks 13/7774 S. 33, 44).

    Diese Vorschrift soll die Konkurrenz mit innovativen Postdienstleistungen im Interesse des stufenweisen Übergangs vom Monopol zum Wettbewerb schon während der Dauer der Exklusivlizenz ermöglichen (s. BTDrucks 13/7774 S. 33) und führt daher zu dem das Postgesetz beherrschenden Grundsatz der Marktfreigabe zurück.

    Es kommt hinzu, dass der Kurierdienst schon seit Anfang 1994 für den Wettbewerb freigegeben ist (vgl. BTDrucks 13/7774 S. 20), das Grundgesetz hingegen in Art. 143b nur eine Fortschreibung der vormals bestehenden gesetzlichen Monopolrechte des Bundes in den Bereichen Postwesen und Telekommunikation zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 a.a.O. S. 392).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2003 - 13 A 711/02

    Wettbewerb im Postsektor; Postrechtliche Lizenz; Abgenzung von

  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 10.11

    Postfachzugang; postrechtliche Entgeltgenehmigung; erforderliche Nachweise und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - 13 A 710/02

    Klage eines Postdienstleisters gegen die Erteilung einer Lizenz zur

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - Kart 3/05

    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Post AG im Bereich der

  • EuGH, 21.11.2019 - C-203/18

    Deutsche Post und Leymann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 02.09.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten

  • BFH, 02.03.2016 - V R 20/15

    Bescheinigung für steuerfreie Postuniversaldienstleistungen setzt

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 88.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Postsendungen

  • BVerfG, 16.12.2003 - 1 BvR 2312/97

    Zur Verpflichtung, die Beförderung von Auslandspost zu unterlassen

  • BVerwG, 20.05.2009 - 6 C 14.08

    Post, Postdienstleistung, Beförderung, Beförderungskette, Wertschöpfungskette,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40019

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • BGH, 19.10.2000 - IX ZB 69/00

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - 13 A 711/02

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von

  • EuG, 14.07.2016 - T-143/12

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem

  • BVerwG, 31.01.2006 - 6 B 78.05

    Streitigkeit nach dem Postgesetz; Urteil des Verwaltungsgerichts; Beschwerde

  • EuG, 01.07.2008 - T-266/02

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen

  • BVerwG, 28.03.2006 - 6 C 13.05

    Streitigkeit nach dem Postgesetz; Urteil des Verwaltungsgerichts; Ausschluss der

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen; Prüfung der

  • VG Köln, 11.12.2001 - 22 K 11500/99
  • BVerfG, 16.12.2003 - 1 BvR 2313/97
  • EuGH, 06.03.2008 - C-287/06

    Deutsche Post - Postdienste - Richtlinie 97/67/EG - Für den Anbieter von

  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 20.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf geringwertige Güter,

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 48/02

    Haftung des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem Verlust von Transportgut

  • VG Köln, 20.06.2000 - 22 K 7663/99

    Rechtmäßigkeit einer Auskunftsanordnung der Regulierungsbehörde für

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-147/97

    Deutsche Post

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40021

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40025

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40051

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40033

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40027

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40026

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40052

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40030

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40022

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40037

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40056

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 AS 01.40067

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40020

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40042

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40049

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40041

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40035

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40034

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40038

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40036

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40050

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40053

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40054

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40039

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40048

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40046

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40043

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40032

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40031

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40057

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40040

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40023

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40044

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40045

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-203/18

    Deutsche Post und Leymann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr -

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40047

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VG Köln, 01.12.2015 - 22 K 3555/14

    Deutsche Post InHaus Services GmbH muss Verträge über erbrachte

  • VG Köln, 30.06.2009 - 22 L 582/09

    Gewährleistung einer wirkungsvollen Aufgabenerfüllung der Bundesnetzagentur durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2011 - 13 A 1628/08

    Postrechtliche Genehmigung von Entgelten für Informationen über Adressänderungen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2011 - 13 A 1627/08

    Verpflichtung zur Genehmigung der Erhebung eines Entgelts für die Installation,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40055

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2003 - 13 B 1762/03

    Berechtigung zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsaktes; Vorrang des

  • OLG Naumburg, 16.11.2000 - 7 U (Hs) 102/99

    Zulässigkeit der Ausübung einer intraurbanen Briefverteilung in Form der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2004 - 13 A 4245/03

    Drittschützende Wirkung der Schutznorm gegen befürchtete überhöhte Entgelte nach

  • LG Heidelberg, 19.07.2004 - 1 KLs 31 Js 10514/04

    Strafbarkeit des Nachahmens von Freistempeln der Deutschen Post AG

  • EuGH, 06.03.2008 - C-289/06

    MDG - Postdienste - Richtlinie 97/67/EG - Für den Anbieter von

  • VG Köln, 01.02.2000 - 22 K 9332/98
  • VG Köln, 06.11.2001 - 22 K 11357/99
  • VG Köln, 06.11.2001 - 22 K 4630/00

    Lizenzen für Briefzustellung am selben Tag rechtens

  • EuGH, 06.03.2008 - C-290/06

    Marketing Service Magdeburg - Postdienste - Richtlinie 97/67/EG - Für den

  • VG Köln, 29.05.2002 - 22 L 725/01

    Ausgestaltung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Entscheidungen der

  • VG Köln, 06.07.1999 - 22 K 5502/98
  • VG Köln, 29.06.1999 - 22 K 5502/98
  • EuGH, 06.03.2008 - C-291/06

    Deutsche Post - Postdienste - Richtlinie 97/67/EG - Für den Anbieter von

  • EuGH, 06.03.2008 - C-288/06

    Deutsche Post - Postdienste - Richtlinie 97/67/EG - Für den Anbieter von

  • VG Köln, 29.06.1999 - 22 K 6821/98
  • LG Mönchengladbach, 05.11.1998 - 8 O 102/98

    Zum Verständnis des § 51 Postgesetz (PostG); Ausnahmen von geschützter

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