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   BGBl. I 1998 S. 2726   

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BGBl. I 1998 S. 2726 (https://dejure.org/1998,30456)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 17.09.1998, Seite 2726
  • Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften
  • vom 09.09.1998

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 05.11.2008 - 6 A 713/08

    Finanzportfolioverwaltung

    Für die Betrachtung der Mitgesellschafter des Klägers als "andere" sprechen die im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids noch geltenden Vorschriften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2726), das inzwischen durch Art. 17 des vergleichbare Ziele verfolgenden Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676) außer Kraft gesetzt worden und im Investmentgesetz - InvG - (Art. 1 des vorgenannten Gesetzes) aufgegangen ist.
  • BGH, 20.07.2010 - VI ZR 200/09

    Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 2 und 8

    Anders als bei inländischen Investmentgesellschaften (vgl. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998; BGBl. I 1998, S. 2726) war die Bildung eines Sondervermögens nicht Voraussetzung.
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 347/08

    Schadensersatzansprüche aus dem Erwerb von Anteilen einer Aktiengesellschaft nach

    Anders als bei inländischen Investmentgesellschaften (vgl. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998; BGBl. I 1998, S. 2726) war die Bildung eines Sondervermögens nicht Voraussetzung.
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 217/09

    Anspruch auf Schadenersatz aufgrund des Vertriebs von ausländischen

    Anders als bei inländischen Investmentgesellschaften (vgl. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998; BGBl. I 1998, S. 2726) war die Bildung eines Sondervermögens nicht Voraussetzung.
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 124/09
    Anders als bei inländischen Investmentgesellschaften (vgl. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998; BGBl. I 1998, S. 2726) war die Bildung eines Sondervermögens nicht Voraussetzung.
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