Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 1950   

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BGBl. I 2004 S. 1950 (https://dejure.org/2004,48482)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 05.08.2004, Seite 1950
  • Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
  • vom 30.07.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 10.02.2003   BT   Zuwanderungsgesetz in unveränderter Form erneut vorgelegt
  • 12.03.2003   BT   Bundesrat: Regierung soll bei der Zuwanderung "breiten Konsens" suchen
  • 07.05.2003   BT   128 Änderungsanträge der CDU/CSU zum Zuwanderungsgesetz abgelehnt
  • 02.11.2006   BT   "Sofortiges Abschieberecht im Aufenthaltsgesetz hat sich nicht bewährt"

In Nachschlagewerken (2)

 
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Wird zitiert von ... (1508)

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Staatsangehörige dieser Länder können sich nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU als Art. 2 des ZuwanderungsG vom 30.7.2004 <BGBl I 1950>; vgl § 1 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) grundsätzlich frei innerhalb der EU bewegen, benötigen zur Beschäftigungsaufnahme in Deutschland in der Übergangszeit aber weiterhin eine Arbeitsgenehmigung-EU (§ 284 Abs. 1 S 2 SGB III idF des Gesetzes vom 7.12.2006, BGBl I 2814) .
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Allerdings ist durch das Zuwanderungsgesetz § 41 AsylVfG a.F. ersatzlos gestrichen worden, weil im Hinblick auf die jetzt im Falle der Aussetzung der Abschiebung nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG mögliche Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG die bisher in § 41 AsylVfG getroffene Verfahrensregelung entbehrlich sei (BTDrucks 15/420 S. 110); ferner ist die "Kann-Regelung" des § 53 Abs. 6 AuslG durch § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in eine "Soll-Regelung" umgewandelt worden.
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Die Begründetheit der Revision kann sich an § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X messen, der eine wesentliche Änderung nach Erlass eines früheren Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung voraussetzt, die in der Neufassung des § 2 AsylbLG ab 1. Januar 2005 durch das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30. Juli 2004 (BGBl I 1950) liegen kann.
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