Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 1950   

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BGBl. I 2004 S. 1950 (https://dejure.org/2004,48482)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 05.08.2004, Seite 1950
  • Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
  • vom 30.07.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 10.02.2003   BT   Zuwanderungsgesetz in unveränderter Form erneut vorgelegt
  • 12.03.2003   BT   Bundesrat: Regierung soll bei der Zuwanderung "breiten Konsens" suchen
  • 07.05.2003   BT   128 Änderungsanträge der CDU/CSU zum Zuwanderungsgesetz abgelehnt
  • 02.11.2006   BT   "Sofortiges Abschieberecht im Aufenthaltsgesetz hat sich nicht bewährt"

In Nachschlagewerken (2)

 
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Wird zitiert von ... (1634)

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Staatsangehörige dieser Länder können sich nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU als Art. 2 des ZuwanderungsG vom 30.7.2004 <BGBl I 1950>; vgl § 1 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) grundsätzlich frei innerhalb der EU bewegen, benötigen zur Beschäftigungsaufnahme in Deutschland in der Übergangszeit aber weiterhin eine Arbeitsgenehmigung-EU (§ 284 Abs. 1 S 2 SGB III idF des Gesetzes vom 7.12.2006, BGBl I 2814) .
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Allerdings ist durch das Zuwanderungsgesetz § 41 AsylVfG a.F. ersatzlos gestrichen worden, weil im Hinblick auf die jetzt im Falle der Aussetzung der Abschiebung nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG mögliche Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG die bisher in § 41 AsylVfG getroffene Verfahrensregelung entbehrlich sei (BTDrucks 15/420 S. 110); ferner ist die "Kann-Regelung" des § 53 Abs. 6 AuslG durch § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in eine "Soll-Regelung" umgewandelt worden.
  • EuGH, 01.03.2016 - C-443/14

    Der Gerichtshof äußert sich zum Verhältnis zwischen der Freizügigkeit von

    § 12 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet vom 30. Juli 2004 (BGBl. 2004 I S. 1950) in der in den Ausgangsverfahren anwendbaren Fassung (im Folgenden: AufenthG) sieht vor:.
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