Gesetzgebung
BGBl. I 2017 S. 2421 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 21.07.2017, Seite 2421
- Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
- vom 17.07.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
Literatur (2)
- nomos.de
Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld im Verkehrsunfallrecht (Rüdiger Balke; SVR 2018, 207-211)
- caspers-mock.de
Schmerzensgeldanspruch Hinterbliebener - Neuregelung in § 844 III BGB
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)
- 08.03.2017 BT Hinterbliebenengeld bei Fremdverschulden
- 24.03.2017 BT Hinterbliebenengeld bei Fremdverschulden
- 18.04.2017 BT Entschädigung Hinterbliebener ist Thema im Rechtsausschuss
- 27.04.2017 BT Hinterbliebenengeld wirft Fragen auf
- 05.05.2017 BT Bundestag stimmt über ein Hinterbliebenengeld ab
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 08.02.2022 - VI ZR 3/21
Zahlungsanspruch einer Schwiegermutter auf Hinterbliebenengeld wegen eines …
a) Gemäß § 844 Abs. 3 Satz 1 BGB, der durch das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2017, 2421) Eingang in das Bürgerliche Gesetzbuch gefunden hat, hat der Ersatzpflichtige dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten.Es fällt weiter auf, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 22. März 2017 (BT-Drs. 18/11615) zur Herbeiführung der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages, dessen Text mit dem der Bundestagsdrucksache 18/11397 gleichlautend ist, als Anlage 2 eine Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates enthält, in der dieser im Gegensatz zu den vorgenannten Gesetzesentwürfen bei der Kalkulation der weiteren Kosten auch Arbeitsunfälle nennt (…BT-Drs. 18/11615, S. 7).
- BGH, 06.12.2022 - VI ZR 73/21
Zur Bemessung der Höhe einer Hinterbliebenenentschädigung
Nach den gleichlautenden Bestimmungen in § 844 Abs. 3 BGB und § 10 Abs. 3 StVG, die mit dem Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BT-Drucks. 18/11397, BGBl. I 2017, 2421) neu geschaffen worden sind, hat der Ersatzpflichtige dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. - BGH, 06.06.2018 - 4 StR 144/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Hinterbliebene sind nicht Verletzte)
c) Aus der mit Gesetz zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I, S. 2421) vorgenommenen Erweiterung der Ersatzansprüche Dritter bei Tötung durch § 844 Abs. 3 BGB ergibt sich nichts anderes.Diese Neuregelung ist ersichtlich auf die bürgerlich-rechtlichen Ansprüche im Recht der unerlaubten Handlungen beschränkt und billigt dem Hinterbliebenen unter näher bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Nachweis einer medizinisch fassbaren Gesundheitsbeschädigung für dessen seelisches Leid eine Geldentschädigung zu (BTDrucks. 18/11397, S. 8;… vgl. dazu Erman/ Wilhelmi, BGB, 15. Aufl., § 844 Rn. 20).
- LG München II, 17.05.2019 - 12 O 4540/18
Geltendmachung und Höhe des Hinterbliebenengeldes wegen eines tödlichen …
Insofern wird auf die Bundestagsdrucksache 18/11397 vom 07.03.2017 (Seite 11) Bezug genommen. - OLG Köln, 05.05.2022 - 18 U 168/21
Anspruch auf Hinterbliebenengeld nach einem tödlichen Verkehrsunfall; …
aa) Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 StVG, der durch Art. 8 des Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2017 S. 2421) Eingang in das Straßenverkehrsgesetz gefunden hat, inhaltlich dem durch Art. 1 des vorgenannten Gesetzes eingeführten § 844 Abs. 3 BGB entspricht und gemäß Art. 229 § 43 Nr. 7 EGBGB vorliegend Anwendung findet, hat der Ersatzpflichtige dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonders engen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 13 A 1326/17
Klage der gesetzlichen Krankenkassen gegen eine Vertriebsgesellschaft eines …
Das Produkthaftungsgesetz vom 15. Dezember 1989 wurde durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl I 2017, S. 2421) zuletzt geändert, ohne dass eine dem § 84a AMG entsprechende Regelung eingefügt wurde. - VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2421), und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), im maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. - VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2421), und § 11 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282), setzt die Erteilung einer Fahrerlaubnis voraus, dass der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. - VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrt unter Wirkung von Cannabis
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2421), und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), vor Erlass des Bescheids zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2017 (BGBl I S. 3232), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. - VGH Bayern, 12.06.2018 - 11 CS 17.1919
Alkoholmissbrauch und Fahreignung
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421), und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 18. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. - VGH Bayern, 15.12.2017 - 11 CS 17.2201
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 02.07.2019 - 11 ZB 19.975
Entziehung der Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Gruppe 2 wegen Epilepsie trotz …
- LG Dessau-Roßlau, 22.10.2021 - 4 O 220/20
Deliktische Haftung: Bemessung des Hinterbliebenengeldes nach Tötung eines Kindes …