04.03.2010

Bundesrat - Drucksache 114/10

Verordnung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 830   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,85413
BGBl. I 2010 S. 830 (https://dejure.org/2010,85413)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 30.06.2010, Seite 830
  • Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011 (Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011 - StichprobenV)
  • vom 25.06.2010

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011 (Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011 - StichprobenV)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    § 2 Absätze 2 und 3 und § 3 Absatz 2 der Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011 (Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011) vom 25. Juni 2010 (BGBl I S. 830) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Sie ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten (vgl. BGBl I 2010, S. 830).

  • VG Bremen, 06.11.2014 - 4 K 841/13

    Zensusklage Bremerhaven - Einfacher relativer Standardfehler; Einwohnerzahl;

    Dies wird aus der Gesetzesbegründung zur Stichprobenverordnung deutlich (Bundesrats-Drs. 114/10, S. 5):.
  • VG Regensburg, 06.08.2015 - RO 5 K 13.2149

    Zensus-Klage der Stadt Amberg bleibt ohne Erfolg

    Dies deckt sich auch mit den Angaben in der Begründung zur Stichprobenverordnung, wonach die Vorschläge des Gutachtens zum Stichprobenforschungsprojekt von den Statistischen Ämtern der Länder und der Zensuskommission eingehend erörtert wurden (vgl. BR-Drucks. 114/10, Seite 5).
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