02.01.2004

Bundesrat - Drucksache 15/04

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 1918   

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BGBl. I 2004 S. 1918 (https://dejure.org/2004,73096)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 31.07.2004, Seite 1918
  • Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich
  • vom 21.07.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 23.02.2004   BT   Erneuerbare Energien sollen bis 2050 die Hälfte des Energieverbrauchs decken
  • 04.03.2004   BT   Erneuerbare-Energien-Novelle senkt Vergütung für Strom aus Windenergie
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • OLG Naumburg, 27.03.2008 - 9 U 105/07

    Vereinbarkeit der Zugabe eines Zusatzstoffes in eine Biogasanlage mit dem

    Es wird festgestellt, dass die Beklagte auch bei Einsatz des Stoffes "M. " in der Biogasanlage K. weiterhin verpflichtet ist, den in der Biogasanlage K. produzierten Strom gemäß § 8 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG) vom 31.07.2004 (BGBl. I S. 1918) zu vergüten.

    Die Beklagte antwortete mit Schreiben vom 10.08.2006 (Anlage K 9, Bd. I Bl. 47 f. d. A.) und erklärte, sie sähe in einem Einsatz des Stoffes "M. " eine Verletzung des im Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (im Folgenden kurz "EEG" oder "EEG 2004") vom 31.07.2004 (BGBl. I S. 1918) geregelten Ausschließlichkeitsprinzips.

    Auch in der Begründung zu § 8 EEG 2004 (BT-Drs. 15/2864, S. 39, Anlage B 1, Bd. I Bl. 87 d. A.) ist davon die Rede, dass - bezogen auf den sog. NaWaRo-Zuschlag - "die Stromerzeugung (nur) aus Einsatzstoffen" erfolgen dürfe, "deren Energiegehalt ausschließlich aus folgenden Stoffen stammt:".

    Mit § 8 Abs. 6 EEG 2004 wurde die Möglichkeit, zu Zwecken der Zünd- und Stützfeuerung auch fossile Stoffe einzusetzen - diese Möglichkeit hatte nach dem EEG 2000 noch uneingeschränkt bestanden (vgl. die Gesetzesbegründung zu § 8 Abs. 6 EEG 2004, BT-Drs. 15/2864, S. 41, Anlage B 1, Bd. I Bl. 89 d. A.) - vor dem Hintergrund des technologischen Fortschritts eingeschränkt; weil mittlerweile auch auf Biomassebasis erzeugte Zusatz-Feuerungsstoffe zur Verfügung standen, entschied sich der Gesetzgeber bei der EEG-Novelle 2004 dafür, für nach dem 31.12.2006 in Betrieb genommene Biomasseanlagen für die sog. Zünd- und Stützffeuerung nur noch die Verwendung von Biomasse im Sinne der BiomasseVO oder von Pflanzenmethylester zuzulassen (vgl. die Stichtagsregelung in § 8 Abs. 6 S. 1 und 2 EEG 2004).

    Wenn dort (S. 15 f. der BT-Drs. 15/2864, Bd. I Bl. 92 f. d. A.) davon die Rede ist, die Änderung solle sicherstellen, dass "auch zukünftig" nur Strom vergütet werde, "der in Anlagen erzeugt" werde, "die ausschließlich Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung einsetzen", bei "sonstigen Anlagen" hingegen finde "keine - auch keine anteilige - Vergütung statt", so sollte hiermit lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass eine Mischnutzung der Anlage mit verschiedenen Biomassen im Sinne des weiten Biomassebegriffs des § 3 Abs. 1 EEG, der über den Biomassebegriff der BiomasseVO hinausgeht, nicht gewollt war.

    Dieser Hintergrund findet auch in der Gesetzesbegründung zu § 8 Abs. 1 EEG (S. 39 der BT-Drs. 15/2864, Anlage B 1, Bd. I Bl. 87 d. A.) Erwähnung.

    Die Definition des Begriffs der Anlage in § 3 Abs. 2 EEG 2004 entspricht, so führt es die Gesetzesbegründung aus (S. 29 der BT-Drs. 15/2864, Anlage B 1, Bd. I Bl. 82 d. A.), "weitgehend der bisherigen Praxis" (Anlage B 1, Bd. I Bl. 82 d. A.).

    Ziel der Einfügung der geschriebenen Definition der "Anlage" mit der EEG-Novelle 2004 war nicht eine Erweiterung des Anlagenbegriffs und die Schaffung eines spezifisch "anlagenbezogenen Ausschließlichkeitsprinzips", sondern die Beseitigung von "der Rechtsliteratur" zu entnehmenden "gewisse(n) Auslegungsunsicherheiten" bei der Auslegung, was eine "Anlage" ist (vgl. S. 3 der Einzelbegründung zu § 3 Abs. 2 EEG 2004, BT-Drs. 15/2864, Anlage B 1, Bd. I Bl. 82 d. A.).

    Dort heißt es (BT-Drs. 15/2864, S. 36, Anlage B 1, Bd. I Bl. 84 d. A.):.

    Danach wird bei Einsatz bestimmter Technologien ein "Technologiebonus" (Einzelbegründung zu § 8 Abs. 4 EEG 2004, BT-Drs. 15/2864, Anlage B 1, Bd. I Bl. 88 d. A.) gewährt, den der Gesetzgeber wie folgt begründete: .

    Es widerspricht dieser Bewertung nicht, wenn die Beklagte darauf verweist, die Gesetzesbegründung zum EEG 2004 (vgl. Ziffer VIII., S. 24, der BT-Drs. 15/2864) gehe davon aus, dass mit den im EEG enthaltenen Mindestvergütungssätzen bei einer rationellen Betriebsführung regelmäßig ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen möglich sei (Bd. III Bl. 83 d. A.).

    (3.) Das Ziel der "Effizienz" war eines von zwei erklärten vorrangigen Zielen der EEG-Novelle aus 2004 (vgl. S. 3 des Berichtes des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages, BT-Drs. 15/2864, Anlage BK 3, Bd. II Bl. 3 d. A.).

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 244/14

    Erneuerbare Energie: Anwendbarkeit des Anlagenbegriffs auf einzelnes, zum Einbau

    aa) Der Gesetzgeber hat mit dem EEG 2009 in bewusster Abänderung der unter dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918; im Folgenden: EEG 2004) bestehenden Rechtslage einen weiten Anlagenbegriff eingeführt und sich gezielt von dem engen Anlagenbegriff des § 3 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 gelöst, der noch "jede selbständige technische Einrichtung" als Anlage bewertete (vgl. Senatsurteil vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 262/12, NVwZ 2014, 313 Rn. 35 ff).

    Es wendet diesen aber nicht konsequent an, sondern bleibt letztlich dem wesentlich engeren Anlagenbegriff des EEG 2004 verhaftet, bei dem der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 15/2864, S. 45) und ausgehend von der bei § 3 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 noch maßgeblichen Einzelbetrachtung von der Anlageneigenschaft des einzelnen Solarmoduls ausgegangen ist.

  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12

    Vergütungspflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bei vorübergehendem

    Bei Schaffung des § 4 EEG 2004 ist der Gesetzgeber vielmehr von diesem zuvor auch für eine Abnahmepflicht noch bestehenden Ausschließlichkeitsgrundsatz abgerückt (BT-Drucks. 15/2372, S. 16 ff.; 15/2864, S. 24), da die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 283 vom 27. Oktober 2001, S. 33) entgegenstehende Vorgaben enthielt.

    Dies hat der Gesetzgeber bei Schaffung des § 5 EEG 2004 wie folgt fortgeführt (BT-Drucks. 15/2327, S. 26; 15/2864, S. 35 f.):.

    (2) Zugleich machen die Gesetzesmaterialien deutlich, dass dem Gesetzgeber mit der Aufstellung des Ausschließlichkeitsgrundsatzes durchgängig daran gelegen war, einen in Mischerzeugung, also unter Einsatz von regenerativen und fossilen Energieträgern, gewonnenen Strom von einer vergütungsrechtlichen Privilegierung grundsätzlich auszunehmen und insbesondere auch keine auf den regenerativen Erzeugungsanteil bezogene anteilige Vergütungsprivilegierung zuzulassen (vgl. BT-Drucks. 11/7971, aaO; 14/2776, aaO; 15/2327, S. 21, 31; 15/2864 S. 29, 41; 16/8148, S. 49; ferner Empfehlung 2008/15 der Clearingstelle EEG, aaO Rn. 71).

    Entsprechendes gilt für die Nachfolgeregelung in Anlage 2 zu § 27 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2009 unter VII Nr. 2. Der Gesetzgeber hat sich dabei zur Vermeidung von Missbrauchsfällen bewusst für diese einschneidende Regelung entschieden und die Einhaltung der Voraussetzungen für die Gewährung der Zusatzvergütung zusätzlich dadurch absichern wollen, dass als Folge der Nichtbeachtung deren dauerhafter Verlust eintreten sollte (BT-Drucks. 15/2327, S. 30; 15/2864, S. 40; 16/8148, S. 81).

    (1) Der Ausschließlichkeitsgrundsatz zielt nach den Gesetzesbegründungen durchgängig nur darauf ab, diejenige Form der Stromerzeugung zu privilegieren, die im Interesse der Klima- und Umweltfreundlichkeit des Verfahrens - mit gewissen Ausnahmen etwa bei der Zünd- oder Stützfeuerung - vollständig auf dem Einsatz regenerativer Energieträger beruht (BT-Drucks. 14/2776, aaO; 15/2327, S. 26; 15/2864, S. 35 f.; 16/8148, S. 48 f.).

    Damit einher geht die Zielsetzung, eine transparente Vergütung auf der Grundlage einfacher Nachweise zu ermöglichen, ohne Umfang und Anteil anderer an der Stromerzeugung beteiligter, aber nicht oder nicht gleichermaßen begünstigter Energieträger herausrechnen oder bewerten zu müssen (Empfehlung 2008/15 der Clearingstelle EEG, aaO Rn. 83; vgl. auch BT-Drucks. 15/2327, S. 31; 15/2864, S. 41; 16/8148, S. 48 f., 55).

  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 288/05

    Zum Anspruch der Betreiber von Windenergieanlagen gegen den Netzbetreiber auf

    Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass sich die hier in Rede stehenden Ansprüche der Kläger nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918), inzwischen geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 7. November 2006 (BGBl. I S. 2550), beurteilen, das gemäß Art. 4 des vorbezeichneten Gesetzes vom 21. Juli 2004 am 1. August 2004 ohne Übergangsregelung an die Stelle des noch bei Klageerhebung im vorliegenden Fall geltenden, gleichnamigen Gesetzes vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305; im Folgenden: EEG 2000) getreten ist.

    Davon sei auszugehen, "wenn die Planung nicht mehr unverbindlich ist, sondern bereits konkretisiert wurde, z.B. Aufträge für Detailplanungen vergeben oder Verträge zur Herstellung unterzeichnet wurden" (BT-Drs. 15/2864 S. 33).

    Auf die kürzeste Entfernung kommt es ausnahmsweise nicht an, wenn entweder ein anderes Netz (so der Wortlaut des § 4 Abs. 2 Satz 1 EEG) oder dasselbe Netz (so ausdrücklich die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 15/2864 S. 33; vgl. auch § 13 Abs. 1 Satz 1 EEG) einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist (so schon Senatsurteil vom 8. Oktober 2003 - VIII ZR 165/01, WM 2004, 742, unter II 2 b, zu § 3 Abs. 1 Satz 2 EEG 2000).

  • BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage

    Nach Schluss der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 1. Juni 2017 vorgetragen, aus dem Gesetzentwurf zum EEG 2004 (BTDrucks 15/2327, S. 30) und aus dem Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BTDrucks 15/2864, S. 40) ergebe sich als Voraussetzung für den KWK-Bonus nach § 8 Abs. 3 EEG 2004 eine Zuführung von Strom und Wärme zur "Nutzung durch Dritte".
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 35/09

    Einbeziehung von außerhalb eines Netzes für allgemeine Versorgung erzeugten und

    Soweit die Beklagte Strom von der B. bezogen hat, hat sie ihre Verpflichtung zur Abnahme und Vergütung von EEG-Strom gemäß § 14 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918; im Folgenden: EEG 2004) unstreitig erfüllt.

    Dass der Übertragungsnetzbetreiber in einem solchen Fall mit dem Anspruch ausgeschlossen sein soll, wenn er ihn nicht innerhalb der Frist des § 14 Abs. 3 Satz 6 EEG 2004 geltend macht, findet weder in dem Wortlaut der Regelung noch sonst eine Stütze (vgl. BT-Drs. 15/2845, S. 9; 15/2864 S. 49).

  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06

    Formularmäßige Vereinbarung eines Baukostenzuschusses für die Kosten des

    Sie verstoße gegen die zwingende Vorschrift des § 13 Abs. 2 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918), da es sich bei den von der Klägerin geltend gemachten Kosten um solche des Netzausbaus handele, die diese als Netzbetreiberin selbst zu tragen habe.

    Vor diesem Hintergrund dient die Bestimmung des § 13 EEG ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/2864 S. 47) - wie schon die inhaltsgleiche Regelung in § 10 Abs. 1 und 2 EEG aF (dazu BT-Drs. 14/2776 S. 24) - der "Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und damit der Transparenz und Rechtssicherheit".

    Die Vorschrift dient ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/2864 S. 45) der Rechtssicherheit und beseitigt eine Unklarheit des bisherigen Gesetzes, nämlich ob dem Anlagenbetreiber ein unmittelbarer Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Anschluss der Anlage sowie auf Abnahme und Vergütung des Stroms zusteht oder ob er lediglich den Abschluss eines entsprechenden Vertrages verlangen kann (vgl. BGHZ 155, 141, 159).

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    I Die Klägerin, ein Tochterunternehmen der Papierfabrik A. ... GmbH & Co. KG F., errichtete im Jahr 2004 eine Produktionsanlage in R. Sie begehrt für das Jahr 2005, in dem ihre Anlage die Produktion aufnahm, eine Begrenzung des Anteils der abzunehmenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach der besonderen Ausgleichsregelung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl I S. 1918 - EEG 2004).

    Danach regeln die Nachweisanforderungen nicht nur die kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen einer das Unternehmen begünstigenden Begrenzungsentscheidung, sondern auch die Art und Weise, wie dieser Nachweis zu erbringen ist (Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 1. April 2004, BTDrucks 15/2864 S. 50 f. zu § 16 Abs. 2).

    Gleichzeitig dient das Nachweiserfordernis dem Schutz der nicht privilegierten Letztverbraucher, die die Entlastungskosten über den Strompreis finanzieren müssen (vgl. BTDrucks 15/2864 S. 51).

  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 391/03

    Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

    Entsprechend definiert § 3 Abs. 6 EEG in der seit dem 1. August 2004 (BGBl. I 2004, 1918) geltenden Fassung als Netz die Gesamtheit der miteinander verbundenen technischen Einrichtungen zur Übertragung und Verteilung von Elektrizität für die allgemeine Versorgung.

    Bestehende Grundstücksanschlüsse sind grundsätzlich in der Lage, jedenfalls die aus kleinen und kleinsten Anlagen gewonnenen Strommengen aufzunehmen (Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren-Energien im Strombereich, BT-Drucks. 15/2864, S. 47).

  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 313/07

    Einspeisevergütung für Strom aus "ausschließlich an oder auf einem Gebäude

    Sie meint, für den aus diesen Anlagen eingespeisten Strom eine erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918; im Folgenden: EEG 2004) beanspruchen zu können.

    Weitergehende Äußerungen zu der Frage, was unter der Anbringung einer Anlage an einer baulichen Anlage oder an oder auf einem Gebäude zu verstehen ist, finden sich - vom Sonderfall der gebäudeintegrierten Fassadenanlagen nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 abgesehen (vgl. BT-Drs. 15/2327, S. 33 f.; 15/2864, S. 44) - in den veröffentlichten Gesetzgebungsunterlagen jedoch nicht.

  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12

    Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung;

  • BGH, 24.04.2009 - BLw 21/08

    Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung i.S.v. § 13 Abs. 4b HöfeO;

  • BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 308/12

    Einspeisevergütungsanspruch des Betreibers einer Photovoltaikanlage: Begriff der

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 56/14

    Stufenklage zur Durchsetzung eines Anspruchs eines Stromnetzbetreibers gegen

  • OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14

    Vergütungsanspruch für aus einem Solarkraftwerk in ein Stromnetz eingespeiste

  • BGH, 24.04.2013 - VIII ZR 88/12

    Anspruch des Übertragungsnetzbetreibers auf Zahlung eines restlichen

  • BGH, 27.03.2012 - EnVR 8/11

    Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien: Vom

  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 24.12

    Strommengenbegrenzung; Antrag; Verpflichtung; Nachweise; Nachweispflicht;

  • BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1299/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 3 S 1545/04

    Normenkontrolle; Regionalplanung; Ziele der Raumordnung; Standorte von

  • BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 21/07

    Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau; Eigentum des Netzbetreibers an

  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08

    Strommengenbegrenzung nach dem EEG

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 255/14

    Einspeisevergütung für Strom aus einer Biomasseanlage: Voraussetzungen eines

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 3 S 2521/04

    Windenergieanlage; Schwarzwaldhochlage; Bauleitplanung; Erforderlichkeit;

  • BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1140/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur

  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 22 B 03.3228

    Wasserrechtliche Bewilligung, Anfechtung einer Benutzungsauflage,

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 3 Kart 18/10

    Rechtsfolgen der Einspeisung von EEG -Strom in das Netz der allgemeinen

  • OLG Koblenz, 06.11.2007 - 11 U 439/07

    Erneuerbare Energien: Vergütung von Strom aus einer Biogasanlage bei

  • KG, 31.10.2016 - 2 U 78/14

    Dampflieferungsvertrag: Vorliegen von Personenidentität bei Eigenstromerzeugung

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 6 A 414/15

    Ein umgewandeltes Unternehmen kann unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 309/07

    Höhe der Vergütung für Einspeisung des in einer Wasserkraftanlage mit einer

  • OLG Brandenburg, 11.01.2011 - 6 U 93/09

    Stromeinspeisung: Erhöhte Vergütung bei Anbringung einer Photovoltaikanlage an

  • VGH Hessen, 27.04.2017 - 6 A 1584/15
  • BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1387/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur

  • OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09

    Klagebefugnis eines in Niedersachsen anerkannten Naturschutzverbands -

  • OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 61/12

    Erneuerbare Energien: Begriff der Anlage; Berechnung von KWK- bzw. NawaRo-Boni

  • OLG Schleswig, 22.03.2012 - 16 U 107/11

    Sinkende Einspeisevergütung für Solarstrom - wann gilt eine Anlage als in Betrieb

  • OLG Celle, 12.01.2006 - 20 U 34/05

    Anspruch auf Vergütung des gesamten eingespeisten Stroms ohne Abzüge für

  • LG Itzehoe, 23.12.2005 - 2 O 254/05

    Anspruch auf Abnahme und Vergütung von regenerativ erzeugtem Strom ; Zulässigkeit

  • OLG Oldenburg, 30.03.2006 - 14 U 123/05

    Bestimmung des für die Zahlung einer Mindestvergütung im Sinne des § 8 Abs. 1

  • OLG Brandenburg, 17.07.2012 - 6 U 50/11

    Erneuerbare Energien: Vergütung von Strom aus einer an eine bereits bestehende

  • OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08

    Zur vorzeitigen Besitzeinweisung bei für einen Windpark benötigten Grundstücken

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 181/07

    Entfaltung der Rechtskraftwirkung eines von einer Kommanditgesellschaft

  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 3299/08

    § 19 Abs 1 EEG 2009 verletzt Betreiber von im Sinne dieser Vorschrift

  • OLG Celle, 02.11.2006 - 5 U 78/06

    Voraussetzungen für eine Rückzahlung von Kosten für eine 20 kV-Kabelverbindung

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2012 - 2 U (Kart) 6/12
  • LG Arnsberg, 07.10.2010 - 4 O 72/10

    Schadensersatzanspruch des Betreibers einer Photovoltaikanlage gegen den

  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 19 U 30/10

    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufschlags für Stromlieferungen nach dem EEG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2006 - 7 D 68/06

    Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans;

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 2/13

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • OLG Nürnberg, 08.10.2007 - 13 U 1244/07

    Pflicht des Netzbetreibers zur Vergütung von Solarstrom

  • LG Dresden, 02.03.2012 - 10 O 991/11
  • LG Dortmund, 22.06.2005 - 20 O 18/05

    Rückzahlung von Kosten für den Anschluss eines Windparks an das Stromverteilnetz;

  • VG Frankfurt/Main, 20.05.2014 - 5 K 3444/13
  • LG Münster, 24.01.2014 - 10 O 114/13

    Anspruch des Betreibers einer Photovoltaikanlage auf Anschluss der

  • LG Frankfurt/Oder, 05.08.2005 - 12 O 299/05

    Leistungsverfügung auf vorläufigen Anschluss einer Windkraftanlage, Stromabnahme

  • LG Halle, 31.01.2008 - 12 O 64/07
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