18.03.2009

Bundesrat - Drucksache 242/09

Verordnung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 1273   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,63293
BGBl. I 2009 S. 1273 (https://dejure.org/2009,63293)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 17.06.2009, Seite 1273
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
  • vom 11.06.2009

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 5/16 R

    Feststellung einer Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV

    Die Bundesregierung hat die BK 2112 mit Art. 1 Nr. 3 Buchst c der Zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (2. BKVÄndVO) vom 11.6.2009 (BGBl I 1273) mit Wirkung zum 1.7.2009 (Art. 2 aaO) in die Anl 1 der BKV eingefügt.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 1518/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit gem § 9 Abs 2 SGB 7 -

    Die Gonarthrose ist durch die Zweite Verordnung zur Änderung der BKV vom 11. Juni 2009 (BGBl I S. 1273) mit Wirkung zum 1. Juli 2009 als Nr. 2112 in die Liste der Berufskrankheiten (§ 1 BKV i. V. m. Anlage 1) aufgenommen worden.

    Die Feststellung als Listen-Berufskrankheit ist vorliegend wegen § 6 Abs. 2 Satz 1 BKV in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der BKV vom 11. Juni 2009 (BGBl I S. 1273) nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

    Die Beklagte hat indes die Verwaltungsentscheidung über die ihr von Dr. B. im August 2007 angezeigte mögliche Gonarthrose als Berufskrankheit weder im Hinblick darauf zurückgestellt, dass die Zweite Verordnung zur Änderung der BKV vom 11. Juni 2009 (BGBl I S. 1273) in Sicht ist, noch die Ablehnung unter Hinweis auf diese in Aussicht stehende Änderung der BKV abgelehnt.

    Diese arbeitstechnischen Kriterien beruhen auf Erkenntnissen aus epidemiologischen Studien (vgl. hierzu und zum Folgenden BR-Drucks 242/09, S. 17).

  • LSG Hessen, 25.04.2017 - L 3 U 91/11

    1. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann ein belastungskonformes Schadensbild

    Mit Wirkung vom 1. Juni 2009 wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der BKV vom 11. Juni 2009 (BGBl. I 2009, 1273) als Nr. 2112 eine "Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbarer Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt 1 Stunde pro Schicht" in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.

    Leidet ein Versicherter am 1. Juli 2009 an einer Berufskrankheit nach BK Nr. 2112, kommt nach der Rückwirkungsklausel des § 6 Abs. 2 Satz 1 BKV i. d. Fassung der Dritten Verordnung zur Änderung der BKV vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I 2014, 2397) - zuvor § 6 Abs. 1 Satz 1 BKV i. d. Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der BKV vom 11. Juni 2009 (BGBl. I 2009, 1273) - eine Anerkennung als Listen-Berufskrankheit nur in Betracht, wenn der Versicherungsfall nach dem 30. September 2002 eingetreten ist.

    Die Annahme einer solchen tatsächlichen Vermutung folgt aus der Konzeption der durch die Verordnung zur Änderung der BKV neu gefassten Nr. 2112 vom 11. Juni 2009 und der dazu vom Verordnungsgeber gegebenen Erklärung (BR-Drucks 242/09 S. 18 ff.).

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