14.04.2005

Bundesrat - Drucksache 247/05

Verordnung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2197   

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BGBl. I 2005 S. 2197 (https://dejure.org/2005,47531)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 28.07.2005, Seite 2197
  • Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV)
  • vom 25.07.2005

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (36)

  • BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07

    SWU Netze

    (2) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde gebietet auch die Entstehungsgeschichte der Gasnetzentgeltverordnung kein anderes Verständnis des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 GasNEV a.F. Die Begründung des Regierungsentwurfs zu dieser Norm (BR-Drucks. 247/05, S. 29) beschränkt sich auf eine abstrakte Darstellung des § 7 Abs. 1 und 2 GasNEV a.F. In der Entwurfsfassung des § 7 GasNEV fand sich das Merkmal der Betriebsnotwendigkeit nur in Satz 1 und im Obersatz des Satzes 2, so dass diese Voraussetzung ohne weiteres bei allen Einzelpositionen des Eigenkapitals gelten sollte.
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 16/13

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Gasverteilernetzes

    Die in § 10 GasNEV vorgesehene periodenübergreifende Saldierung diente in dem System der kostenorientierten Entgeltbildung dem Ausgleich von Abweichungen zwischen den geplanten und den tatsächlich erzielten Erlösen einer Kalkulationsperiode, die aufgrund von Prognosefehlern entstanden sind (vgl. BR-Drucks. 247/05, S. 31; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012, EnVR 31/10, RdE 2012, 209 RN 45 - Stadtwerke Freudenstadt).

    Gerade aus diesem Grund hat er die dem Netzbetrieb sachlich zuzurechnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition anerkannt (vgl. BR-Drs.245/05 vom 14.04.2005, S. 36; BR-Drs. 247/05 vom 14.04.2005, S. 30).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 63/08

    Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV

    Grundlage von § 3 Abs. 2 GasNEV und der entsprechenden Ermächtigung des Verordnungsgebers in § 24 S. 2 Nr. 5 EnWG sei der Umstand, dass in Q im Bereich der überregionalen Gasfernleitung konkurrierende Gastransportinfrastrukturen bestünden, die zu "Pipe-to-Pipe-" und "Pipe-in-Pipe"-Wettbewerb führten (vgl. die Begründungen zum EnWG und zur GasNEV, BT-Drs. 15/3917, S. 61 und BR-Drs. 247/05, S. 25).

    Dieses Modell sei dem Verordnungsgeber bei Erlass der GasNEV aber bekannt gewesen(vgl. etwa die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf der GasNEV, BR-Drs. 247/05, S. 32).

    Gleichwohl habe der Verordnungsgeber von Anfang an in den Entwürfen der GasNEV (vgl. Entwurf der GasNEV, BR-Drs. 247/05 vom 14.04.2005) und in der endgültigen Fassung davon abgesehen, innerhalb der Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 S. 2 GasNEV auf die Einspeiseseite zu verweisen; die Beschränkung der Prüfung auf die Ausspeiseseite beruhe auf seiner typisierenden Bewertung, dass auf der Einspeiseseite hinreichender Wettbewerb herrsche und deswegen nur die wettbewerbliche Situation auf der Ausspeiseseite zu prüfen sei.

    Die Ausspeisekapazitäten beider Netzbetreiber seien deswegen unabhängig von ihrer Marktgebietszuordnung untereinander austauschbar und bei der Marktabgrenzung zusammenzufassen, zumal der Verordnungsgeber in den Gesetzesmaterialien zum Energiewirtschaftsrecht den "Pipe-in-Pipe-Wettbewerb" ausdrücklich als eine Form des Leitungswettbewerbs anerkannt habe (vgl. BR-Drs. 247/05, S. 25).

    Der daraufhin vorgelegte Entwurf des § 3 Abs. 2 S.2 GasNEV sah sodann ausdrücklich eine Vermutungswirkung für bestehenden oder potenziellen Leitungswettbewerb überregionaler Fernleitungsnetzbetreiber beim Vorliegen der Anknüpfungskriterien vor, denn es hieß dort: "Wirksamer bestehender oder potentieller Wettbewerb wird insbesondere vermutet, wenn (...)" (§ 3 Abs. 2 S. 2 GasNEV-Entwurf, BR-Drs. 247/05, S. 4).

    Schon an diese Vermutungstatbestände sollte die Regulierungsbehörde nicht ausschließlich gebunden sein, sie sollte sie lediglich berücksichtigen (BR-Drs. 247/05, S. 24 f.).

  • OLG Brandenburg, 13.03.2018 - 6 Kart 2/14

    Festsetzung der Erlösobergrenze eines Gasverteilnetzbetreibers durch die

    Die Bezugnahme auf die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten soll gewährleisten, dass die Ermittlung der Abschreibungsbeträge und folglich die Kostenposition der kalkulatorischen Abschreibungen dem Gebot des § 21 Abs. 2 Satz 2 EnWG, wonach Kosten, die sich ihrem Umfang nach im Wettbewerb nicht einstellen würden, nicht berücksichtigt werden, in größtmöglichem Umfang entspricht (vgl. BR-Drs. 247/05 S. 28).

    Der Referentenentwurf (BR-Drs. 247/05) sah ursprünglich vor, dass die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten derjenigen Anlagengüter, deren erstmalige Bilanzierung nach Maßgabe des DMBilG erfolgt ist, unter Zugrundelegung der jeweiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten der Eröffnungsbilanz nach § 1 Abs. 1 DMBilG und der anwendbaren Preisindizes zu ermitteln sind.

    Zur Begründung war ausgeführt, dass für jene Anlagegüter die (fiktiven) historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten hilfsweise unter Verwendung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der erstmaligen handelsrechtlichen Aktivierung ("DM-Eröffnungsbilanz") und einer entsprechenden Rückrechnung mittels Preisindizes ermittelt werden (BR-Drs. 247/05 S. 28).

    Die schließlich verabschiedete Fassung entspricht den Empfehlungen des Wirtschafts- und des Innenausschusses (BR-Drs. 247/1/05).

    Zur überarbeiten Neufassung heißt es lediglich, dass diese den Ergebnissen der Beratungen in der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses zum Energiewirtschaftsgesetz entspricht (BR-Drs. 247/1/05 S. 31), was nur den Schluss zulässt, dass die im Referentenentwurf niedergelegten Erwägungen Grundlage auch der im Wortlaut abweichend verabschiedeten Fassung sein sollten.

  • BGH, 10.11.2015 - EnVR 26/14

    Verfahren der Landesregulierungsbehörde über die Festlegung von

    Diese Norm soll lediglich sicherstellen, dass es nicht zu versteckten Abschreibungen unter Null kommt (vgl. BR-Drucks. 247/05, S. 28 f.).
  • BGH, 07.04.2009 - EnVR 6/08

    Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar

    Schließlich folgt das Erfordernis einer monatsscharfen Ermittlung der Restwerte auch aus dem Prinzip der Nettosubstanzerhaltung, von dem sich der Verordnungsgeber in § 6 GasNEV hinsichtlich der Altanlagen hat leiten lassen (vgl. BR-Drucks. 247/05, S. 27, BR-Drucks. 247/05 (Beschluss), S. 32) und das dem Ziel einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals nach § 21 Abs. 2 EnWG dienen soll.
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 61/08

    Ermittlung der angemessenen Verzinsung gem. § 7 Abs. 5 StromNEV/GasNEV

    Auch die Begründung zur StromNEV/GasNEV enthält keinen Hinweis, ob bei der Ermittlung des angemessenen Zuschlags eine bestimmte Methode Anwendung finden soll (BR-Drucks. 247/05, S. 30).

    247/05 vom 14.04.2005, S. 30; BR-Drs 247/05 (Beschluss) vom 08.07.2005, S. 10).

  • BGH, 25.04.2017 - EnVR 17/16

    Stadtwerke Werl GmbH - Festsetzung der Erlösobergrenzen im Gasverteilernetz:

    Die in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GasNEV vorgesehene Bewertung bestimmter Anlagegüter zu Tagesneuwerten dient dem Ausgleich der Teuerung für den eigenfinanzierten Anteil des Kapitals zum Zweck des Substanzerhalts (BR-Dr. 247/05 S. 27 f.).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 (Kart) 8/07

    Anfechtungsbeschwerde gegen Netzentgeltgenehmigung nach § 23a EnWG

    Der Verordnungsgeber hat in der Begründung zu § 4 GasNEV indessen ausdrücklich ergänzend auf den gesetzlichen Maßstab nach § 21 Abs. 2 Satz 2 EnWG verwiesen, aus dem sich ergibt, "dass bei der Netzkostenermittlung im Einzelnen alle aufwandsgleichen und kalkulatorischen Kosten oder Kostenbestandteile, die sich ihrem Umfang nach im Wettbewerb nicht einstellen würden, grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig sind" (s. Begründung zu § 4 GasNEV BR-Drs. 247/05, S. 26).

    Der Verordnungsgeber hat in der Verordnungsbegründung zu § 5 eine Auslegungsregel bereitgestellt, wonach als angemessener Zinssatz der auf die letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahre bezogene Durchschnitt der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere (aller) inländischen Emittenten angesehen wird (Reg-Begr. zu § 5 Abs. 2 GasNEV, BR-Drs. 247/05, S. 27).

    Letzterer schreibt allein vor, dass die aus der Überlassung betriebsnotwendiger Anlagen durch Dritte resultierenden Kosten nur in der Höhe angesetzt werden können, wie sie anfielen, wenn der Netzbetreiber Eigentümer der Anlagen wäre (BR-Drs. 247/05 S. 27).

  • BGH, 12.12.2017 - EnVR 2/17

    Festlegung BEATE - Energiewirtschaftsrechtliche Festlegung von Vorgaben zur

    Weitere materiell-rechtliche Vorgaben überlässt § 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV der Regulierungsbehörde (vgl. BR-Drucks. 247/05, S. 39).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 149/14

    Ermittlung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nach § 8 GasNEV

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 60/08

    Ermittlung der angemessenen Verzinsung gem. § 7 Abs. 5 StromNEV/GasNEV

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 94/14

    Umfang der Berücksichtigung des Umlaufvermögens bei der Berechnung der

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 67/08

    Kein Wettbewerb im Gasfernleitungsmarkt - Preiskontrolle durch die

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 3 Kart 13/07

    Pflicht des Netzbetreibers zum Nachweis der der Netzentgeltkalkulation zugrunde

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - 3 Kart 112/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 3 Kart 72/08

    Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 48/08

    Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 3 Kart 74/08

    Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 58/08

    Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2007 - 3 Kart 459/06

    Antrag eines Netzbetreibers auf Umrechnung historischer Anschaffungskosten und

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 59/08

    Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 73/08

    Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 150/14

    Höhe der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für Neuanlagen und der

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 37/08

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die Betreiber von Elektrizitäts- und

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 57/08

    Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 54/08

    Festlegung eines Eigenkapitalzinssatzes durch die Landesregulierungsbehörde für

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 65/08

    Anwendung der Zinssätze während der ersten Regulierungsperiode der

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 33/08

    Die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Renditen für Gas- und Stromnetz

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 53/08

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die Betreiber von Elektrizitäts- und

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - 3 Kart 111/09

    Zulässigkeit der periodenübergreifenden Saldierung bei der Festlegung der

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 16/07

    Zu den Anforderungen an die Voraussetzungen "gesicherter Erkenntnisse" - Zu den

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2008 - 3 Kart 70/07

    Kürzung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung bei der Genehmigung der

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 3 Kart 37/11

    Berücksichtigung von Mehrerlösen bei der Festsetzung der Erlösobergrenzen eines

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2010 - 3 Kart 93/09

    Ausgleich der Kostenunterdeckung infolge von Rundungsdifferenzen im Rahmen der

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2007 - 3 (Kart) 459/06

    Anforderungen an Genehmigung der Netzentgelte eines Gasversorgungsunternehmens -

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