05.05.2006
Bundesrat - Drucksache 302/06
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2006 S. 1970 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 25.08.2006, Seite 1970
- Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
- vom 22.08.2006
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (G-SIG: 16019204)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 22.06.2006 BT Bundesrat fordert weitere Entlastung des Mittelstandes
- 29.06.2006 BT Bundesregierung will Beauftragtenwesen insgesamt überprüfen
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 21.07.2016 - 8 Sa 32/16
Nachwirkender Kündigungsschutz - stellvertretender Datenschutzbeauftragter
Der Schwellenwert dient ausweislich der Gesetzesbegründung dem sachgerechten Ausgleich im Spannungsverhältnis zwischen dem Ziel, kleinere Unternehmen zu entlasten, und dem Erfordernis, personenbezogene Daten zu schützen (BT-Drs 16/1853, S.12).Denn Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen, wickeln in der Regel entweder ein im Hinblick auf den Datenschutz eher weniger belastendes Massengeschäft ab oder bedienen einen überschaubaren Kundenkreis (BT-Drs 16/1853, S.12).