30.08.2019

Bundesrat - Drucksache 395/19

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2019 S. 2135   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43049
BGBl. I 2019 S. 2135 (https://dejure.org/2019,43049)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 12.12.2019, Seite 2135
  • Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
  • vom 10.12.2019

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Lediglich wegen der örtlichen Zuständigkeit des für die Eingliederungshilfe zuständig werdenden Trägers knüpft § 98 Abs. 5 Satz 2 SGB IX nF (eingefügt mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019 <BGBl I 2135>; dazu BT-Drucks 19/14868 S 23) an die Regelungen über die Leistungserbringung nach dem SGB XII bis 31.12.2019 an, bestätigt aber gleichzeitig, dass eine Funktionsnachfolge nicht beabsichtigt war.
  • BSG, 08.12.2022 - B 8 SO 4/21 R

    Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung bei Mukoviszidoseerkrankung;

    Ein abweichendes Verständnis von Unterhaltsleistungen als Einkommen (auch) des volljährigen Kindes ergibt sich auch nicht aus der Privilegierung von Unterhaltsansprüchen im Grundsicherungsrecht (§ 43 Abs. 3 SGB XII hier in der Fassung des SGB-XII-ÄndG, ab dem 1.1.2016 § 43 Abs. 5 SGB XII) bzw seit dem 1.1.2020 in der Sozialhilfe allgemein (vgl § 94 Abs. 1a SGB XII in der Fassung des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe - Angehörigen-Entlastungsgesetz - vom 10.12.2019 <BGBl I 2135>) .
  • VGH Hessen, 27.02.2020 - 10 A 1852/18

    Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - Erreichen der

    Doch dieses Verständnis der Vorschriften ist überholt, nachdem der Gesetzgeber hierzu durch Art. 2 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe - Angehörigen-Entlastungsgesetz - vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I 2019, S. 2135) dem § 185 Abs. 5 SGB IX einen Satz 2 angefügt hat, wonach der Anspruch sich auf die Übernahme der vollen Kosten richtet, die für eine notwendige festgestellte Arbeitsassistenz entstehen.
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