30.08.2019
Bundesrat - Drucksache 395/19
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2019 S. 2135 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 12.12.2019, Seite 2135
- Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
- vom 10.12.2019
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines …
Lediglich wegen der örtlichen Zuständigkeit des für die Eingliederungshilfe zuständig werdenden Trägers knüpft § 98 Abs. 5 Satz 2 SGB IX nF (eingefügt mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019 <BGBl I 2135>; dazu BT-Drucks 19/14868 S 23) an die Regelungen über die Leistungserbringung nach dem SGB XII bis 31.12.2019 an, bestätigt aber gleichzeitig, dass eine Funktionsnachfolge nicht beabsichtigt war. - BSG, 08.12.2022 - B 8 SO 4/21 R
Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung bei Mukoviszidoseerkrankung; …
Ein abweichendes Verständnis von Unterhaltsleistungen als Einkommen (auch) des volljährigen Kindes ergibt sich auch nicht aus der Privilegierung von Unterhaltsansprüchen im Grundsicherungsrecht (§ 43 Abs. 3 SGB XII hier in der Fassung des SGB-XII-ÄndG, ab dem 1.1.2016 § 43 Abs. 5 SGB XII) bzw seit dem 1.1.2020 in der Sozialhilfe allgemein (vgl § 94 Abs. 1a SGB XII in der Fassung des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe - Angehörigen-Entlastungsgesetz - vom 10.12.2019 <BGBl I 2135>) . - VGH Hessen, 27.02.2020 - 10 A 1852/18
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - Erreichen der …
Doch dieses Verständnis der Vorschriften ist überholt, nachdem der Gesetzgeber hierzu durch Art. 2 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe - Angehörigen-Entlastungsgesetz - vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I 2019, S. 2135) dem § 185 Abs. 5 SGB IX einen Satz 2 angefügt hat, wonach der Anspruch sich auf die Übernahme der vollen Kosten richtet, die für eine notwendige festgestellte Arbeitsassistenz entstehen.