19.06.2009

Bundesrat - Drucksache 577/09

Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Urheber: Bundestag

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2062   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,63332
BGBl. I 2009 S. 2062 (https://dejure.org/2009,63332)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 24.07.2009, Seite 2062
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
  • vom 17.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Viertes Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 22.04.2009   BT   Regierung will Maßnahmen zur Optimierung des Waffenrechts prüfen
  • 11.06.2009   BT   Öffentliche Anhörung zu Waffenrechtsnovelle
  • 17.06.2009   BT   Innenausschuss macht Weg frei für Waffenrechtsnovelle
  • 05.07.2012   BT   SPD-Fraktion dringt auf Evaluierung der Auswirkungen des neuen Waffenrechts

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG i.d.F. des Gesetzes vom 17.07.2009 (BGBl I S. 2062 ) haben Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen zusätzlich zur Nachweispflicht der Behörde zur Überprüfung der Aufbewahrungspflichten aus § 36 Abs. 1 und 2 WaffG Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 2367/11

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder

    Zugrunde zu legen ist daher das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), hier zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426), das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, ber. S. 4592 und 2003 I S. 1957), hier zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 und 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062), sowie die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV - vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I. S. 2123), hier zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    19 Auch § 34 Abs. 5 SprengG (eingefügt durch Art. 1 des 4. SprengÄndG vom 17. Juli 2009, BGBl I 2062) schließt die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis bei fehlender Zuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung aus.
  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 46.15

    Ausgestaltung; Befähigungsschein; Berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit;

    Zwar verletzt das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil mit seiner Auslegung und Anwendung des § 36 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz i. d. F. des Art. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062 - 1. SprengV) Bundesrecht gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO.
  • VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10

    Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der

    Mit der Einführung der verdachtsunabhängigen Kontrollmöglichkeit seitens der Waffenbehörde durch die Waffenrechtsnovelle 2009 (Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes v. 17.07.2009, BGBl. I 2062 ff.) wurde das deutsche Waffenrecht um ein weiteres Handlungsinstrumentarium verstärkt.
  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 2953/10

    Kommunale Gebühren für Waffenkontrollen

    Mit der Einführung der verdachtsunabhängigen Kontrollmöglichkeit seitens der Waffenbehörde durch die Waffenrechtsnovelle 2009 (Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes v. 17.07.2009, BGBl. I 2062 ff.) wurde das deutsche Waffenrecht um ein weiteres Handlungsinstrumentarium verstärkt.
  • VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen

    Hierbei ist zu sehen, dass § 36 Abs. 3 WaffG durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.07.2009(Vgl. BGBl. I 2009, 2062.) - mit dem der Gesetzgeber auf den Amoklauf von Winnenden am 11.03.2009 reagierte - erheblich verschärft und effektiviert worden ist.
  • VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070

    Sprengstoffrecht; keine Zulassungsgründe

    Im Übrigen ergibt sich auch aus den Gesetzesmaterialien zum 4. SprengÄndG, dass die Umsetzung der Richtlinie 2007/23/EG vorgenommen und dabei auch die 1. SprengV angepasst worden ist (vgl. BT-Drs. 173/09 Seiten 81 und 84; vgl. auch BT-Drs. 16/12597).
  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658

    Widerruf und Rückgabe einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

    § 34 Abs. 5 SprengG (eingefügt durch Art. 1 des 4. SprengÄndG vom 17. Juli 2009, BGBl I 2062) schließt die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis bei fehlender Zuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung aus.
  • VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Aufbewahren erlaubnispflichtiger geladener

    Das zum maßgebenden Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung geltende und daher hier anzuwendende Waffengesetz vom 11. Oktober 2002, in Kraft mit Wirkung vom 1. April 2003 (BGBl I Seite 3970, berichtigt S. 4592, zuletzt geändert mit Gesetz vom 19. Juli 2009 BGBl I S. 2062), bestimmt in § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG, dass Erlaubnisse nach diesem Gesetz zu widerrufen sind, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen.
  • VG Düsseldorf, 21.07.2010 - 15 K 3959/09

    Klage auf Verlängerung eines Jagdscheines abgewiesen

  • VG Potsdam, 22.03.2011 - 3 L 2/11

    Gebührenpflichtigkeit der Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Waffen

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