08.07.2009

Bundesrat - Drucksache 577/2/09

Plenarantrag, Urheber: Baden-Württemberg

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2062   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,63332
BGBl. I 2009 S. 2062 (https://dejure.org/2009,63332)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 24.07.2009, Seite 2062
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
  • vom 17.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Viertes Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 22.04.2009   BT   Regierung will Maßnahmen zur Optimierung des Waffenrechts prüfen
  • 11.06.2009   BT   Öffentliche Anhörung zu Waffenrechtsnovelle
  • 17.06.2009   BT   Innenausschuss macht Weg frei für Waffenrechtsnovelle
  • 05.07.2012   BT   SPD-Fraktion dringt auf Evaluierung der Auswirkungen des neuen Waffenrechts

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG i.d.F. des Gesetzes vom 17.07.2009 (BGBl I S. 2062 ) haben Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen zusätzlich zur Nachweispflicht der Behörde zur Überprüfung der Aufbewahrungspflichten aus § 36 Abs. 1 und 2 WaffG Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 2367/11

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder

    Zugrunde zu legen ist daher das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), hier zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426), das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, ber. S. 4592 und 2003 I S. 1957), hier zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 und 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062), sowie die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV - vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I. S. 2123), hier zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    19 Auch § 34 Abs. 5 SprengG (eingefügt durch Art. 1 des 4. SprengÄndG vom 17. Juli 2009, BGBl I 2062) schließt die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis bei fehlender Zuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung aus.
  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 46.15

    Ausgestaltung; Befähigungsschein; Berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit;

    Zwar verletzt das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil mit seiner Auslegung und Anwendung des § 36 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz i. d. F. des Art. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062 - 1. SprengV) Bundesrecht gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO.
  • VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10

    Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der

    Mit der Einführung der verdachtsunabhängigen Kontrollmöglichkeit seitens der Waffenbehörde durch die Waffenrechtsnovelle 2009 (Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes v. 17.07.2009, BGBl. I 2062 ff.) wurde das deutsche Waffenrecht um ein weiteres Handlungsinstrumentarium verstärkt.
  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 2953/10

    Kommunale Gebühren für Waffenkontrollen

    Mit der Einführung der verdachtsunabhängigen Kontrollmöglichkeit seitens der Waffenbehörde durch die Waffenrechtsnovelle 2009 (Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes v. 17.07.2009, BGBl. I 2062 ff.) wurde das deutsche Waffenrecht um ein weiteres Handlungsinstrumentarium verstärkt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 11 S 27.11

    Waffenrecht; Gebührenerhebung; Aufbewahrungskontrolle; Amtshandlung;

    Auch der Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens (Bundestagsdrucksache 16/13423, S. 71) ist gerade nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber eine Gebührenfreiheit der verdachtsunabhängigen Kontrolle bereits im Rahmen des § 36 WaffenG regeln wollte.

    Soweit es die Gesetzgebungsbefugnis des Landesgesetzgebers betrifft, ist bereits nicht ersichtlich, inwiefern die Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens (Bundestagsdrucksache 16/13423, S. 71) den Landesgesetzgeber binden sollte, obwohl der Bundesgesetzgeber eine die Gebührenerhebung ausschließende Regelung - wie soeben dargelegt - nicht getroffen hat und es auch nicht in seiner Kompetenz steht, Regelungen betreffend landesrechtliche Gebühren zu treffen (vgl. insoweit die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Befugnis des Landesgesetzgebers, das Verwaltungsverfahren einschließlich der Kostenregelungen zur Refinanzierung des Verwaltungsaufwandes; ebenso: VG Stuttgart, Urteil vom 20. September 2011 - 5 K 2953/10 -, juris Rz. 21).

    Die vom Antragsteller zitierte Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens (Bundestagsdrucksache 16/13423, S. 71) trifft gar keine Aussage hinsichtlich der Frage, ob die Überprüfung zum Pflichtenkreis des Waffenbesitzers bzw. des Erlaubnisinhabers gehört oder nicht.

  • VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen

    Hierbei ist zu sehen, dass § 36 Abs. 3 WaffG durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.07.2009(Vgl. BGBl. I 2009, 2062.) - mit dem der Gesetzgeber auf den Amoklauf von Winnenden am 11.03.2009 reagierte - erheblich verschärft und effektiviert worden ist.
  • VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070

    Sprengstoffrecht; keine Zulassungsgründe

    Im Übrigen ergibt sich auch aus den Gesetzesmaterialien zum 4. SprengÄndG, dass die Umsetzung der Richtlinie 2007/23/EG vorgenommen und dabei auch die 1. SprengV angepasst worden ist (vgl. BT-Drs. 173/09 Seiten 81 und 84; vgl. auch BT-Drs. 16/12597).
  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658

    Widerruf und Rückgabe einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

    § 34 Abs. 5 SprengG (eingefügt durch Art. 1 des 4. SprengÄndG vom 17. Juli 2009, BGBl I 2062) schließt die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis bei fehlender Zuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung aus.
  • VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Aufbewahren erlaubnispflichtiger geladener

  • VG Düsseldorf, 21.07.2010 - 15 K 3959/09

    Klage auf Verlängerung eines Jagdscheines abgewiesen

  • VG Berlin, 05.07.2010 - 1 K 747.09

    Waffenrechtliche Erlaubnis für LEP-Waffen

  • VG Potsdam, 22.03.2011 - 3 L 2/11

    Gebührenpflichtigkeit der Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Waffen

  • VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 324.10

    Erteilung einer Munitionserwerbserlaubnis; kulturhistorische Bedeutung einer

  • VG Berlin, 30.06.2011 - 1 L 72.11

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

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