08.07.2009
Bundesrat - Drucksache 577/2/09
Plenarantrag, Urheber: Baden-Württemberg
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2009 S. 2062 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 24.07.2009, Seite 2062
- Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
- vom 17.07.2009
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Viertes Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 22.04.2009 BT Regierung will Maßnahmen zur Optimierung des Waffenrechts prüfen
- 11.06.2009 BT Öffentliche Anhörung zu Waffenrechtsnovelle
- 17.06.2009 BT Innenausschuss macht Weg frei für Waffenrechtsnovelle
- 05.07.2012 BT SPD-Fraktion dringt auf Evaluierung der Auswirkungen des neuen Waffenrechts
Amtliche Gesetzesanmerkung
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände (ABl. L 154 vom 14.6.2007, S. 1), der Richtlinie 2008/43/EG der Kommission vom 4. April 2008 zur Kennzeichnung und Nachverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates (ABl. L 94 vom 5.4.2008, S. 8) sowie der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) und der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.
Wird zitiert von ... (16)
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11
Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen …
Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG i.d.F. des Gesetzes vom 17.07.2009 (BGBl I S. 2062 ) haben Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen zusätzlich zur Nachweispflicht der Behörde zur Überprüfung der Aufbewahrungspflichten aus § 36 Abs. 1 und 2 WaffG Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 2367/11
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder …
Zugrunde zu legen ist daher das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), hier zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426), das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, ber. S. 4592 und 2003 I S. 1957), hier zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 und 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062), sowie die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV - vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I. S. 2123), hier zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062). - VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur …
19 Auch § 34 Abs. 5 SprengG (eingefügt durch Art. 1 des 4. SprengÄndG vom 17. Juli 2009, BGBl I 2062) schließt die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis bei fehlender Zuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung aus.
- BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 46.15
Ausgestaltung; Befähigungsschein; Berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit; …
Zwar verletzt das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil mit seiner Auslegung und Anwendung des § 36 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz i. d. F. des Art. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062 - 1. SprengV) Bundesrecht gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO. - VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10
Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der …
Mit der Einführung der verdachtsunabhängigen Kontrollmöglichkeit seitens der Waffenbehörde durch die Waffenrechtsnovelle 2009 (Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes v. 17.07.2009, BGBl. I 2062 ff.) wurde das deutsche Waffenrecht um ein weiteres Handlungsinstrumentarium verstärkt. - VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 2953/10
Kommunale Gebühren für Waffenkontrollen
Mit der Einführung der verdachtsunabhängigen Kontrollmöglichkeit seitens der Waffenbehörde durch die Waffenrechtsnovelle 2009 (Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes v. 17.07.2009, BGBl. I 2062 ff.) wurde das deutsche Waffenrecht um ein weiteres Handlungsinstrumentarium verstärkt. - OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 11 S 27.11
Waffenrecht; Gebührenerhebung; Aufbewahrungskontrolle; Amtshandlung; …
Auch der Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens (Bundestagsdrucksache 16/13423, S. 71) ist gerade nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber eine Gebührenfreiheit der verdachtsunabhängigen Kontrolle bereits im Rahmen des § 36 WaffenG regeln wollte.Soweit es die Gesetzgebungsbefugnis des Landesgesetzgebers betrifft, ist bereits nicht ersichtlich, inwiefern die Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens (Bundestagsdrucksache 16/13423, S. 71) den Landesgesetzgeber binden sollte, obwohl der Bundesgesetzgeber eine die Gebührenerhebung ausschließende Regelung - wie soeben dargelegt - nicht getroffen hat und es auch nicht in seiner Kompetenz steht, Regelungen betreffend landesrechtliche Gebühren zu treffen (vgl. insoweit die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Befugnis des Landesgesetzgebers, das Verwaltungsverfahren einschließlich der Kostenregelungen zur Refinanzierung des Verwaltungsaufwandes; ebenso: VG Stuttgart…, Urteil vom 20. September 2011 - 5 K 2953/10 -, juris Rz. 21).
Die vom Antragsteller zitierte Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens (Bundestagsdrucksache 16/13423, S. 71) trifft gar keine Aussage hinsichtlich der Frage, ob die Überprüfung zum Pflichtenkreis des Waffenbesitzers bzw. des Erlaubnisinhabers gehört oder nicht.
- VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen …
Hierbei ist zu sehen, dass § 36 Abs. 3 WaffG durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.07.2009(Vgl. BGBl. I 2009, 2062.) - mit dem der Gesetzgeber auf den Amoklauf von Winnenden am 11.03.2009 reagierte - erheblich verschärft und effektiviert worden ist. - VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070
Sprengstoffrecht; keine Zulassungsgründe
Im Übrigen ergibt sich auch aus den Gesetzesmaterialien zum 4. SprengÄndG, dass die Umsetzung der Richtlinie 2007/23/EG vorgenommen und dabei auch die 1. SprengV angepasst worden ist (vgl. BT-Drs. 173/09 Seiten 81 und 84; vgl. auch BT-Drs. 16/12597). - VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658
Widerruf und Rückgabe einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
§ 34 Abs. 5 SprengG (eingefügt durch Art. 1 des 4. SprengÄndG vom 17. Juli 2009, BGBl I 2062) schließt die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis bei fehlender Zuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung aus. - VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Aufbewahren erlaubnispflichtiger geladener …
- VG Düsseldorf, 21.07.2010 - 15 K 3959/09
Klage auf Verlängerung eines Jagdscheines abgewiesen
- VG Berlin, 05.07.2010 - 1 K 747.09
Waffenrechtliche Erlaubnis für LEP-Waffen
- VG Potsdam, 22.03.2011 - 3 L 2/11
Gebührenpflichtigkeit der Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Waffen
- VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 324.10
Erteilung einer Munitionserwerbserlaubnis; kulturhistorische Bedeutung einer …
- VG Berlin, 30.06.2011 - 1 L 72.11
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit