08.02.2013

Bundesrat - Drucksache 71/13

Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Urheber: Bundestag

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 2398   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68826
BGBl. I 2013 S. 2398 (https://dejure.org/2013,68826)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 18.07.2013, Seite 2398
  • Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
  • vom 15.07.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 09.01.2013   BT   Umsetzung des Fiskalvertrags (in: Frankreich, Jahreswirtschaftsbericht, Bankenunion)
  • 16.01.2013   BT   Koalition legt neuen Gesetzentwurf zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages vor
  • 31.01.2013   BT   Umsetzung des europäischen Fiskalvertrags (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 31. Januar und 1. Februar)
  • 13.03.2013   BT   Schlagabtausch zur Umsetzung des Fiskalpakts
  • 23.12.2013   BT   Flutopferhilfe, Zypern, Kita-Plätze, Väterrechte
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 23.01.2017 - 6 B 43.16

    Jüdische Gemeinde; Bewilligung von Zuschüssen

    d) Die Frage, ob die Gewährung finanzieller Zuschüsse ohne vorherige haushaltsrechtliche Prüfung ihrer Verwendung mit dem Bundesgesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273) i.d.F. des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2398) vereinbar ist, ist nicht rechtsgrundsätzlich bedeutsam, weil sie nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres beantwortet werden kann.
  • BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16

    Ablichtung; Abschrift; Analogie; Anregung; Anstalt des öffentlichen Rechts;

    Das Merkmal entspricht dem Begriff "Haushaltsplan", wie er sich etwa in den §§ 8 ff. des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz) - HGrG - vom 18. August 1969 (BGBl. I S.1273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2398), und in den §§ 1 ff. der Haushaltsordnung des Landes Berlin (Landeshaushaltsordnung) - LHO BE - in der Fassung vom 30. Januar 2009 (GVBl. S. 31, 486), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. November 2013 (GVBl. S. 578), findet.
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