01.07.2009

Bundestag - Drucksache 16/13616

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Deutscher Bundestag PDF

Nachrichten zur Drucksache

  • 27.05.2009   BT   Regierung will Geltung des Führerscheins der Klasse B erweitern
  • 01.07.2009   BT   Geltungsbereich des Führerscheins der Klasse B für Hilfsdienste erweitert
  • 27.08.2010   BT   Bundesrat will Geltung des Führerscheins der Klasse B erweitern

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2021   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,50810
BGBl. I 2009 S. 2021 (https://dejure.org/2009,50810)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 22.07.2009, Seite 2021
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
  • vom 17.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 27.05.2009   BT   Regierung will Geltung des Führerscheins der Klasse B erweitern
  • 01.07.2009   BT   Geltungsbereich des Führerscheins der Klasse B für Hilfsdienste erweitert
  • 27.08.2010   BT   Bundesrat will Geltung des Führerscheins der Klasse B erweitern
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 11 B 22.1153

    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei vorangegangener Entziehung wegen

    (a) Dabei kann dahinstehen, ob die Erkenntnisse zum regelmäßigen Cannabiskonsum, die anders als die Fahrt unter der Wirkung von Cannabis als solche nicht in das Verkehrszentralregister einzutragen waren (vgl. § 28 StVG in der Fassung des Gesetzes vom 17.7.2009 [BGBl I S. 2021]), überhaupt im Ansatz von dem Verbot zur Verwertung der Eintragung über die Ordnungswidrigkeit erfasst wären.
  • OVG Sachsen, 20.12.2021 - 6 A 772/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; kein

    Nach § 28 Abs. 3 Nr. 6 StVG i. d. F. d. Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes v. 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2021) war die unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister zu speichern.
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