Gesetzgebung
18-C004 |
Sonstiges
07.01.2014
Bundesrat - Drucksache 2/14
Gesetzesantrag, Urheber: Bayern
Deutscher Bundestag (Sonstiges)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Verjährung von Herausgabeansprüchen wegen verfolgungsbedingten Entzugs eines …
Dies gilt auch bei einem wucherischen Erwerb von jüdischen Eigentümern unter Ausnutzung verfolgungsbedingter Notlagen (vgl. dazu Gesetzesantrag des Freistaates Bayern zu einem Entwurf eines Gesetzes zum Ausschluss der Verjährung von Herausgabeansprüchen bei abhanden gekommenen Sachen, insbesondere bei in der NS-Zeit entzogenem Kulturgut - Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz - KRG, BR-Drs. 2/14;… vgl. auch Münchener Kommentar/Oechsler a.a.O. § 935, Rn. 7).Anders wäre die Rechtslage, wenn das Ölgemälde beschlagnahmt worden wäre (sogenannte "Raubkunst"), weil in den Fällen des Besitzverlusts durch Maßnahmen eines Unrechtsregimes ein unfreiwilliger Verlust bejaht wird (…vgl. Staudinger/Wiegand a.a.O. § 935, Rn. 18 - juris; Entwurf eines Gesetzes zum Ausschluss der Verjährung von Herausgabeansprüchen bei abhanden gekommenen Sachen, insbesondere bei in der NS-Zeit entzogenem Kulturgut - Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz - KRG, BR-Drs. 2/14; LG Bonn…, Urteil vom 25. Juni 2002 - 18 O 184/01 - Rn. 40, juris zur Beschlagnahme durch die Gestapo; LG Berlin, JR 1948, 52).
Eine solche weitere Initiative stellte der Gesetzesantrag des Freistaates Bayern vom 7. Januar 2014 zu einem "Entwurf eines Gesetzes zum Ausschluss der Verjährung von Herausgabeansprüchen bei abhanden gekommenen Sachen, insbesondere bei in der NS-Zeit entzogenem Kulturgut (Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz - KRG)" dar (BR-Drs. 2/14).
- LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 21 O 251/15
Herausgabeansprüche nach bürgerlichem Recht wegen ns-verfolgungsbedingt abhanden …
Erwägen ließe sich eine solche teleologische Reduktion aus dem Gesichtspunkt, dass der ratio der Verjährungsvorschriften, letztlich Rechtsfrieden zu schaffen in Fällen von in der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern nicht Rechnung getragen wird, wenn durch das Institut der Verjährung dann letztlich das durch den NS Staat geschaffene Unrecht auf Dauer perpetuiert würde, was nur schwer erträglich scheint (vgl. Bundesrat Drucksache 2/14, vom 07.01.2014, Seite 2).