18.02.2004

Bundesrat - Drucksache 143/04

Verordnung, Urheber: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 1037   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,52864
BGBl. I 2004 S. 1037 (https://dejure.org/2004,52864)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 03.06.2004, Seite 1037
  • Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung Pkw-EnVKV)
  • vom 28.05.2004

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 117/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur

    Auf Grundlage dieser Empfehlung hat der deutsche Verordnungsgeber in § 5 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Pkw-EnVKV angeordnet, dass Werbung für neue Personenkraftwagen in Hörfunkdiensten und audiovisuellen Mediendiensten vom Regelungsbereich der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ausgenommen ist (BR-Drs. 143/04, S. 22; vgl. Wüstenberg, WRP 2014, 533, 535 f.).
  • OLG Koblenz, 13.10.2010 - 9 U 518/10

    Vorführwagen ist kein Neuwagen - - Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu

    Die Parteien streiten, ob die Beklagte dadurch einen Wettbewerbsverstoß begangen hat, dass sie beim Verkauf eines Vorführwagens, der nur knapp 2 Monate lang zugelassen und erst 500 km weit gefahren war, Informationen und Hinweise nicht in ihre Verkaufsanzeige im Internet aufgenommen hat, die beim Verkauf von Neuwagen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 28. Mai 2004, BGBl. I 1037 (Pkw-EnVKV) erforderlich sind.

    Die Richtlinie will gewährleisten, dass Verbraucher beim Kauf oder Leasing von neuen Pkw durch Hinweisschilder am Fahrzeug, Aushänge in Verkaufsräumen, einen Leitfaden sowie in Werbematerial verbesserte Informationen über den Kraftstoffverbrauch und di Co²-Emissionen erhalten und so ihre Entscheidung in voller Sachkenntnis treffen können (Begründung der BR-Drucksache 143/04 vom 18.02.2004).

    Nach der Begründung der Bundesratsdrucksache 143/04 vom 18.02.2004 verfolgen die Richtlinie und die Pkw-EnVKV das Ziel, den Verbraucher vor dem Kauf oder Leasing eines neuen Pkw besser als bisher über dessen Kraftstoffverbrauch und die Emissionen zu informieren, um auf diese Weise seine Entscheidung zugunsten des Erwerbs eines sparsameren Fahrzeuges zu beeinflussen.

    Nach der Begründung der BR-Drucksache 143/04 vom 18. Februar 1994 wollen die Richtlinie 1999/94/EG und die Pkw-EnVKV gewährleisten, dass Verbraucher beim Kauf oder Leasing von neuen Personenkraftwagen durch Aushänge und einen Leitfaden verbesserte Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO²-Emissionen erhalten und so ihre Entscheidung in voller Sachkenntnis treffen können.

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 117/15

    Darstellen eines bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebenen

    Auf Grundlage dieser Empfehlung hat der deutsche Verordnungsgeber in § 5 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 Pkw-EnVKV angeordnet, dass Werbung für neue Personenkraftwagen in Hörfunkdiensten und audiovisuellen Mediendiensten vom Regelungsbereich der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ausgenommen ist (BR-Drs. 143/04, S. 22; vgl. Wüstenberg, WRP 2014, 533, 535 f.).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13

    Hinweispflichten für Aussteller neuer Pkw, Entfernte Hinweisblätter -

    Der Verordnungsgeber hat jedoch aufgrund des EnVKG das Ziel verfolgt, die bezeichnete Richtlinie umzusetzen und der Empfehlung der Kommission Rechnung zu tragen (BR-Drs. 143/04 [S. 13]).
  • LG Freiburg, 14.04.2014 - 12 O 72/13

    Wettbewerbsverstoß bei Kfz-Angeboten in Werbeanzeigen: Qualifikation des

    Ausweislich der Begründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu § 5 Pkw-EnVKV vom 18.2.2004 (BR-Drucksache 143/04) sollte sich die Verordnung eng an die Regelungen der genannten Richtlinie halten.
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