12.02.2009

Bundesrat - Drucksache 153/09

Verordnung, Urheber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2631   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,84701
BGBl. I 2009 S. 2631 (https://dejure.org/2009,84701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,84701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 13.08.2009, Seite 2631
  • Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 05.08.2009

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    Diese als Nummer 9 an die sonstigen absoluten Haltverbote des § 12 Abs. 1 StVO angefügte Regelung hat mit der Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (BGBl I S. 2631) und der Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl I S. 367) ihren Standort in Nummer 15 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO gefunden; die rechtliche Gewichtung des absoluten Haltverbots an Taxenständen ist davon unberührt geblieben.
  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Dagegen ist, anders als die Revisionsführer meinen, die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (BGBl I S. 2631) schon deshalb nicht anwendbar, weil sie nach ihrem Art. 9 erst zum 1. September 2009 in Kraft treten sollte.
  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Zugrunde zu legen sind danach das Straßenverkehrsgesetz - StVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl I S. 310, ber. S. 919), hier zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (EGBes615/2008UmsG) vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2507), und die Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV - vom 18. August 1998 (BGBl I S. 2214), hier zuletzt geändert durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (BGBl I S. 2631).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 1 S 484/09

    Verkehrszeichen - Sichtbarkeitsgrundsatz - Rückforderung von Abschleppkosten

    Die Regelung auf dem obersten Zusatzzeichen, wonach Bewohner mit Parkausweis von dem zonenweit und flächendeckend geltenden Haltverbot ausgenommen sind, ist bereits in § 41 Abs. 2 Nr. 8 Zeichen 286 Satz 4 StVO a.F. (nunmehr § 41 Abs. 1 StVO i.d.F. der Verordnung vom 05.08.2009 <BGBl. I S. 2631> i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 8, Zeichen 290.1 Erläuterung Nr. 2) ausdrücklich vorgesehen und stellt eine der typischen Ausgestaltungen eines Zonenhaltverbots in einem - wie hier - erkenntlich auch durch Wohnnutzung geprägten innerstädtischen Viertel dar.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    durch Art. 1 der Verordnung vom 05.08.2009 (BGBl. I S. 2631), wonach einer Radverkehrsführung im Kreuzungs- und Einmündungsbereich zu folgen ist, auch nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis.
  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892

    Radwegbenutzungspflicht im Ausnahmefall sogar dann, wenn der Radweg nicht den

    Es kann offen bleiben, ob hierbei die durch die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (BGBl. I 2631) eingeführten Änderungen außer Betracht zu bleiben haben und stattdessen auf die entsprechenden Vorschriften in der Fassung der Verordnung vom 26. März 2009 (BGBl. I S. 734) abzustellen ist, weil jene wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG möglicherweise insgesamt nichtig ist (vgl. BVerwG vom 18.11.2010 a.a.O.).
  • VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11

    Anwalt von Behindertenparkplatz abgeschleppt - Kostenforderung rechtmäßig

    Um doppelte Halt-und Parkverbote in der StVO zu vermeiden, wurde § 12 StVO mit Wirkung zum 01. September 2009 gemäß der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05. August 2009 (BGBl. I Seite 2631) geändert.
  • VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12

    Abschleppkosten: Wahrnehmbarkeit eines Behindertenparkplatzes, umstrittene

    Dieses Halteverbotsschild wurde zwar, wie der Zeuge C. von der hiermit betrauten Fachfirma glaubhaft bekundet hat, gemäß der sich zum Behindertenparkplatz nicht verhaltenden verkehrsrechtlichen Anordnung, jedenfalls aber ohne ein Verdecken von dessen Parkplatzschild nebst Zusatzzeichen rechts neben diesen in einem mobilen Fuß aufgestellt, denn seit der 2009 verkündeten Änderung (Verordnung vom 5. August 2009, BGBl. I S. 2631, "Schilderwald-Novelle") der StVO von 1970 war vorgesehen, dass u. a. die Regelung eines vorübergehend angeordneten Halteverbots durch Zeichen 283 andere Verkehrszeichen aufhebt, die "das Parken erlauben" (Erläuterung Nr. 3 in Abschnitt 8 der neuen Anlage 2 zur StVO).

    Da die Praxis der mobilen Halteverbots-Beschilderung wesentlich durch die Frage der Kostenüberbürdung für Abschleppvorgänge und der notwendigen mehrtägigen "Vorwarnzeiten" (vgl. hierzu das Urteil des BVerwG vom 11. Dezember 1996, a. a. O., S. 320, und etwa den Überblick im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 -, amtliche Sammlung ESVGH Bd. 47, S. 14 [15 ff.]) geprägt ist, spricht zwar wenig für eine Außerkraftsetzung "konkurrierender" Beschilderungen zum ruhenden Verkehr sogleich mit der Aufstellung der Halteverbotsschilder; im Verordnungsgebungsverfahren 2009 fand die Problematik aber offenbar keine Erwähnung (vgl. die amtliche Begründung in der Bundesrats-Drucksache 153/09, S. 34 f. und 112).

  • VG Augsburg, 01.04.2014 - Au 3 K 13.1358

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Radfahren

    Die Straßenverkehrsbehörden hätten bei der Anordnung von Verkehrszeichen restriktiv zu verfahren (vgl. BR-Drs. 153/09, VwVStVO zu § 45 Abs. 9 und §§ 39 - 43 StVO).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 BV 09.3093

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B unter Verstoß gegen das

    § 28 Abs. 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 18. August 1998 (BGBl I S. 2214), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl I S. 2631), besagt:.
  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 10 L 1655/10

    Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr und Aufstellung von

  • OVG Sachsen, 30.04.2010 - 3 A 99/09

    Mobiles Halteverbotsschild, Seitenstreifen

  • VG Augsburg, 22.03.2011 - Au 3 K 10.1870

    Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten (verneint); Anliegergebrauch;

  • VG Dresden, 25.08.2010 - 6 K 2433/06

    Radwegbenutzungspflicht bei Unterschreitung der Mindestbreite in großen Teilen

  • VG Cottbus, 09.02.2012 - 1 K 1008/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Bremen, 09.12.2010 - 5 K 622/10

    Zum Rechtsschutz gegen Kfz-Abschleppgebühren und zur Vorlaufzeit bei veränderten

  • VG Augsburg, 19.10.2010 - Au 3 K 10.413

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Klagebefugnis; Flüssigkeit des Verkehrs;

  • VG Leipzig, 29.07.2015 - 1 K 1323/14
  • VG München, 30.06.2010 - M 23 K 09.795

    Anordnung einer verkehrsberuhigten Zone; keine Rechtsverletzung für die Klägerin

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht