05.09.2003

Bundesrat - Drucksache 631/03

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 2   

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https://dejure.org/2004,45074
BGBl. I 2004 S. 2 (https://dejure.org/2004,45074)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 1, ausgegeben am 09.01.2004, Seite 2
  • Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten
  • vom 06.01.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 06.10.2003   BT   Regierung legt Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vor
  • 23.10.2003   BT   Noch offene Fragen zur Geräte- und Produktsicherheit

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Produktsicherheitsgesetz (Deutschland)

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - 10 D 103/06

    Voraussetzungen für eine erneute in Kraftsetzung eines abwägungsfehlerhaften

    Auch die von der Beigeladenen zu 2) angeführte Begründung zum Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten (TechArbmNeuOG vom 6.1.2004; vgl. BT-Drs. 15/1892, S. 11) bietet keine Grundlage für die von der Beigeladenen zu 2) daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen.
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 22 BV 09.1600

    Einschaltung eines externen Sachverständigen zur Anlagenüberwachung

    Ein gutes Beispiel stellt insofern § 17 GPSG vom 6. Januar 2004 (BGBl I S. 2) dar.
  • VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03

    Erschließung; Hähnchenmaststall; Veränderungssperre

    Rechtsgrundlage für die hier begehrte Erteilung eines Vorbescheids ist § 9 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes - BImSchG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2).

    Nr. 7.1 a) cc) Spalte 2 der 4.BImSchV (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 [BGBl. I S. 504], zuletzt geändert durch Artikel 22a des Gesetzes vom 6. Januar 2004 [BGBl. I S. 2] ) genehmigungsbedürftigen Anlage.

  • OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06

    Bestehen von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen eines

    Auf den wesentlich umfassenderen Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 des Geräte - und Produktsicherheitsgesetzes vom 06.01.2004 (BGBl. I, 2) können sich die Kläger dabei nicht mit Erfolg berufen.
  • VGH Hessen, 20.04.2009 - 7 B 838/09

    Wasserrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters

    Diese wasserrechtliche Ermächtigungsgrundlage wird entgegen der Auffassung des Antragstellers insbesondere nicht durch die geräte- und produktsicherheitsrechtliche Vorschrift des § 15 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2, ber. S. 219), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) - GPSG - verdrängt.
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 22 B 09.1187

    Einschaltung eines externen Sachverständigen zur Anlagenüberwachung

    Ein gutes Beispiel stellt insofern § 17 GPSG vom 6. Januar 2004 (BGBl I S. 2) dar.
  • LG Bochum, 27.06.2008 - 4 O 140/08

    Haftung eines Tankstellenbetreibers bei Tanken eines Fahrzeuges mit dem falschen

    Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs (BT-Drucks. 15/1620 Seite 29 oben links) ergibt sich, dass der gewählte Begriff der "Sicherheit und Gesundheit" dem Begriff des "sicheren Produkts" aus der Produktsicherheitsrichtlinie (Artikel 2 Buchstabe b) übereinstimmt.
  • VG Köln, 14.01.2009 - 1 L 1518/08

    Untersagungsverfügung zum weiteren In-Verkehr-Bringen von Feuerwehrstiefeln

    Dies betrifft vor allem die Frage, ob die betroffenen Feuerwehrstiefel den geltenden Sicherheitsanforderungen für Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung entsprechen und ihr Inverkehrbringen nach § 8 Abs. 4 Satz 2 Nr. 6 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG) vom 06. Januar 2004 - BGBl. I S. 2 - untersagt werden kann.
  • VG Freiburg, 03.05.2004 - 2 K 2008/02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer so genannten Windfarm bzw. eines

    Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Nr. 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV vom 14.03.1997 (BGBl. I Seite 504), zuletzt geändert durch Art. 22a des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vom 06.01.2004 (BGBl. I Seite 2) handelt es sich bei den Vorhaben des Klägers und dem Vorhaben der Klägerin im Verfahren - 2 K 2179/02 - um eine Windfarm mit 3 bis weniger als 6 Windkraftanlagen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 L 393/01

    "Altreifen-Granulat" ist nur dann "verwertbar", wenn sich für das Endprodukt

    v. 26.09.2002 (BGBl I 3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2004 (BGBl I 1578 [1590]), i. V. m. dem Anhang zu §§ 1 ff, Spalte 2 Nr. 8.11 a) und b), der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.03.1997 (BGBl I 504), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.01.2004 (BGBl I 2), die hier Anwendung finden, weil maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der anhängigen Verpflichtungsklage der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.1992 - BVerwG 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354).
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