12.08.2016

Bundesrat - Drucksache 418/16

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Sonstiges

  • lto.de

    Vermögensabschöpfung: Reform scheint sich zu bewähren [07.06.2019]

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 872   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11055
BGBl. I 2017 S. 872 (https://dejure.org/2017,11055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 21.04.2017, Seite 872
  • Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
  • vom 13.04.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Meldungen (3)

  • anwalt.de

    Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

  • ecovis.com

    Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

  • Burhoff online Blog

    Reform der Vermögensabschöpfung hat gebührenrechtliche Auswirkungen

Literatur (8)

  • HRR Strafrecht

    § 76a Abs. 4 StGB - Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht

  • lto.de

    Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft: Eingriff in die freie richterliche Beweiswürdigung

  • confront.news PDF, S. 22

    Das neue Recht der Vermögensabschöpfung - Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen seit dem 01.07.2017

  • kripoz.de

    Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - ein Ehrgeizprojekt, oder: "Höher, schneller, weiter... Das neue Abschöpfungsrecht aus Sicht des Strafverteidigers (RA Markus Meißner; KriPoZ 4/2017)

  • zis-online.com PDF

    Sud Fondi, Varvara und G.I.E.M.: Die Entscheidungen des EGMR zu einer italienischen Non-Conviction-Based-Confiscation als Indikator für die Konventionswidrigkeit des deutschen § 76a Abs. 4 StGB? (Christian Schörner; ZIS 2019, 144)

  • lto.de

    Regierungsentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Verbrechen soll sich nicht mehr lohnen

  • stv-online.de PDF

    Der Referentenentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - eine Mogelpackung! (RA Prof. Dr. Alfred Dierlamm; StV 8/2016)

  • kripoz.de

    Zum Regierungsentwurf der Reform der Vermögensabschöpfung (LOStA Folker Bittmann; KriPoZ 2/2016)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 08.09.2016   BT   Strafrechtliche Vermögensabschöpfung
  • 23.09.2016   BT   Strafrechtliche Vermögensabschöpfung (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 23.09.2016   BR   Vermögensabschöpfung - Zugriff auf Vermögenswerte von Straftätern noch weiter vereinfachen
  • 23.09.2016   BR   Vermögensabschöpfung - Zugriff auf Vermögenswerte von Straftätern noch weiter vereinfachen
  • 04.11.2016   BT   Vermögensabschöpfung bei Straftätern
  • 23.11.2016   BT   Tätervermögenseinzug unter der Lupe
  • 23.11.2016   BT   Geplanten Einzug von Vermögen aus Straftaten kritisch bewertet
  • 13.03.2017   BT   Debatte über die Reform der straf­rechtlichen Ver­mögens­abschöpfung

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Die Artikel 1 und 3 dieses Gesetzes (Änderungen des StGB und der StPO, d.Red.) dienen der Umsetzung der Richtlinie 2014/42/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union (ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 39; L 138 vom 13.5.2014, S. 114).

Sonstiges

  • lto.de

    Vermögensabschöpfung: Reform scheint sich zu bewähren [07.06.2019]

Kontext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (225)

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    a) Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung richtet sich gemäß Art. 316h Satz 1 EGStGB nach den durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) eingeführten und am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Regelungen der §§ 73 ff. StGB.
  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Artikel 316h Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit er § 76a Absatz 2 Satz 1 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 78 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches sowie § 76b Absatz 1 des Strafgesetzbuches jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches) eingetreten war.

    Die Vorlage des Bundesgerichtshofs hat die Frage zum Gegenstand, ob Art. 316h Satz 1 EGStGB mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar ist, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 2 sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) eingetreten war.

    1Wird über die Anordnung der Einziehung des Tatertrages oder des Wertes des Tatertrages wegen einer Tat, die vor dem 1. Juli 2017 begangen worden ist, nach diesem Zeitpunkt entschieden, sind abweichend von § 2 Absatz 5 des Strafgesetzbuches die §§ 73 bis 73c, 75 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 73d, 73e, 76, 76a, 76b und 78 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) anzuwenden.

    2Die Vorschriften des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) sind nicht in Verfahren anzuwenden, in denen bis zum 1. Juli 2017 bereits eine Entscheidung über die Anordnung des Verfalls oder des Verfalls von Wertersatz ergangen ist.

    Die in Art. 316h Satz 1 EGStGB in Bezug genommenen Vorschriften der §§ 76a, 3 76b und 78 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) enthalten folgende Regelungen:.

    Sie ist in Fällen, in denen ein Schuldspruch ausbleibt, weil die zugrundeliegende Tat bereits verjährt ist, erstmals seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) grundsätzlich vorgesehen.

    Eine Erweiterung des "einfachen' Verfalls auf Erträge aus verjährten Taten war zwar bereits bei Schaffung des erweiterten Verfalls beabsichtigt gewesen (vgl. BTDrucks 12/989, S. 24, unter Verweis auf BTDrucks 11/6623, S. 7), wurde aber erst durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) eingeführt.

    b) Diese Rechtslage erfuhr durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) eine grundlegende Änderung.

    Gegen die beiden von den Angeklagten geführten Unternehmen als Nebenbeteiligte ordnete es indes nach Art. 316h Satz 1 EGStGB in Verbindung mit § 73 Abs. 1, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 73c Satz 1, § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) die Einziehung von 10.598.676,48 Euro (gegen das fleischverarbeitende Unternehmen, fortan: Nebenbeteiligte zu 1) und von 72.091,47 Euro (gegen das Personaldienstleistungsunternehmen, fortan: Nebenbeteiligte zu 2) an.

    Die Strafverfolgungsverjährung stehe der Anordnung der selbständigen Einziehung von Erträgen nach dem durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) zum 1. Juli 2017 geänderten Recht nicht entgegen.

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. März 2019 beschlossen, das Revisionsverfahren auszusetzen, soweit es die Revisionen der Nebenbeteiligten betrifft, und dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG die Frage zur Entscheidung vorzulegen, ob Art. 316h Satz 1 EGStGB mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar ist, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) eingetreten war.

    bb) Die Anordnung der selbständigen Einziehung des Werts der Taterträge sei unter Zugrundelegung der Einziehungsvorschriften in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) rechtsfehlerfrei.

    Zwar dient das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (BGBl I 2017 S. 872) auch der Umsetzung der Richtlinie 2014/42/EU in innerstaatliches Recht (vgl. BTDrucks 18/9525, S. 48).

    Art. 316h Satz 1 EGStGB ist mit den im Rechtsstaatsprinzip und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes vereinbar, auch soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 2 sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung eingetreten war.

    bb) Für die Bestimmung von Art und Zweck der Maßnahme kann auf den Beschluss des Zweiten Senats zum erweiterten Verfall (BVerfGE 110, 1) sowie die darauf Bezug nehmenden Teile der Begründung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) zurückgegriffen werden, die den Zweck und die Natur der Einziehung von Taterträgen wesentlich präventiv bestimmen.

    In diesen Vorgang greift der Anwendungsbefehl des Art. 316h Satz 1 EGStGB nachträglich ändernd ein und erstreckt den Anwendungsbereich der Vermögensabschöpfungsnormen auf den Zeitraum vor Verkündung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872), indem er die vor diesem Zeitpunkt eingetretene Verfolgungsverjährung der Herkunftstat für den Bereich der Vermögensabschöpfung für unbeachtlich erklärt und die Möglichkeit der Entziehung deliktisch erlangten Vermögens von der Verfolgungsverjährung entkoppelt.

    Angesichts der erheblichen Reichweite der angeordneten Rückwirkung, die sich im Regelfall - entsprechend der eigenständigen Verjährungsfrist in § 76b Abs. 1 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) - auf bis zu 30 Jahre vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes am 1. Juli 2017 erstreckte, kann nicht davon ausgegangen werden, die Rechtsunterworfenen hätten vor dem 23. November 2016 mit einer derartigen Gesetzesänderung rechnen müssen.

    § 73b Abs. 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) stellt sicher, dass von der Vermögensabschöpfung keine in diesem Sinne schützenswerten Dritten erfasst werden.

  • BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19

    Konkurrenzen zwischen Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf

    Mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872 ff.) hat der Gesetzgeber insbesondere das Verfahren der Opferentschädigung neu geregelt.
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Art. 316h Satz 1 EGStGB ist mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB i.V.m. § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) eingetreten war.

    Ist Art. 316h Satz 1 EGStGB mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB i.V.m. § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) eingetreten war?.

    b) Auch wenn die Straftaten selbst verjährt seien, sei gemäß dem durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) seit dem 1. Juli 2017 geänderten Recht die Anordnung der selbständigen Einziehung von Erträgen aus diesen Taten zulässig (§ 76a Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 Satz 1 StGB).

    Der Senat ist davon überzeugt, dass Art. 316h Satz 1 EGStGB mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar ist, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB i.V.m. § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) eingetreten war und somit der Verfall nach §§ 73, 73a StGB aF nicht angeordnet werden durfte.

    Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, den er dadurch zum Ausdruck gebracht hat, dass er die Wendung "aus der rechtswidrigen Tat' in der alten Vorschrift über den Verfall (§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB aF) durch die Worte "durch die rechtswidrige Tat' ersetzt hat (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 62; 18/11640, S. 78).

  • OLG München, 19.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17

    Verfassungsmäßigkeit der Vermögensabschöpfung nach neuem Recht

    Das Amtsgericht hat auf die im März 2015 beendete Tat des Angeklagten bereits die zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Regelungen des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) zur Einziehung des Tatertrages angewandt.

    Nach der Intention des Gesetzgebers, die in den geschaffenen Normen auch zum Ausdruck kommt, soll der quasikondiktionelle Charakter der Vermögensabschöpfung durch die Reform nicht in Frage gestellt werden (BT-Drucks. 18/9525, S. 48).

    Die Ansprüche der Verletzten werden im neuen Recht grundsätzlich außerhalb des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens befriedigt, nämlich entweder im Strafvollstreckungsverfahren oder im Insolvenzverfahren (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 46, 49 ff.).

    Dass der Gesetzgeber diesen Regelungsbereich außerhalb des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens ansiedelte, obwohl er ihn ausdrücklich als das "Kernstück des Reformvorhabens" begreift und in der zugrunde liegenden Streichung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. den "Dreh- und Angelpunkt" der Reform sieht (BT-Drucks. 18/9525, S. 49), spricht bereits gegen eine Orientierung des neuen Rechts am Gedanken des Schuldausgleichs.

    Des Weiteren sollten mit der Reform Lücken der bisherigen Abschöpfung geschlossen werden (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 57 f.).

    Bezogen auf die letztgenannte Neuerung in § 76a Abs. 4 StGB n.F. betont die Gesetzesbegründung ausdrücklich, dass es sich um eine in die Zukunft gerichtete Maßnahme der Vermögensabschöpfung handele, die eine Störung der Vermögensordnung beseitigen solle und daher nicht dem Schuldgrundsatz unterliege (BT-Drucks. 18/9525, S. 58).

    Besonders deutlich gegen eine stärkere Schuldorientierung des neuen Rechts spricht zudem die Neuregelung für sog. "Verschiebungsfälle" in § 73b StGB n.F.: Mit ihr werden in Parallele zur Vorschrift des § 822 BGB die Zugriffsmöglichkeiten bei Drittbegünstigten erweitert (BT-Drucks. 18/9525, S. 56), also bei Personen, die an der abgeurteilten Tat nicht beteiligt waren und zwangsläufig keinem strafrechtlichen Schuldvorwurf unterliegen.

    Selbst soweit sie die Stärkung und Konkretisierung des "Bruttoprinzips" als weiteres wesentliches Reformziel bezeichnet, verweist die Gesetzesbegründung zugleich auf eine verstärkte Orientierung am zivilen Bereicherungsrecht (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 55).

    Die Stichtagsregelung des Art. 316h Satz 1 EGStGB wurde nicht zuletzt geschaffen, um auf diese als "kompliziert" erachtete Prüfung bei Verurteilungen nach dem 1. Juli 2017 verzichten zu können (BT-Drucks. 18/11640, S. 84).

    Steht aber eine Entreicherung des Täters oder Teilnehmers fest, so hat nach dem neuen Recht (§ 459g Abs. 5 Satz 1 StPO) eine Vollstreckung der angeordneten Einziehung regelmäßig zu unterbleiben (vgl. zum Ganzen die Gesetzesbegründung zu § 73e Abs. 2 StGB n.F. sowie zu § 459g Abs. 4 Satz 1 StPO-E in der Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, BT-Drucks. 18/9525 S. 57, 69, 94; letztgenannte Norm wurde als § 459g Abs. 5 StPO Gesetz, vgl. hierzu den Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 18/11640, S. 46, 89).

    Dabei dürfte ein abstrakter Vergleich des Rechts der Einziehung bzw. des Verfalls vor und nach dem 1. Juli 2017 kaum zu einem eindeutigen Ergebnis führen, da mit der Reform auch potentiell zulasten des Verurteilten genutzte Spielräume des alten Rechts reduziert wurden, etwa im Zusammenhang mit der Bestimmung des Erlangten nach dem Bruttoprinzip (vgl. z.B. Fischer, 64. Aufl. 2017, § 73 StGB a.F., Rn. 8b ff., zu Divergenzen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; als Beispiel einer nach neuem Recht im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung abzugsfähigen Aufwendung nennt die Gesetzesbegründung diejenige für ein fahrlässig unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdiensten, vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 69 oben zu § 73d Abs. 1 StGB n.F.).

    Die Schwierigkeit der Prüfung, welches Recht im Einzelfall bei Geltung von § 2 Abs. 5 StGB als das mildere anzuwenden wäre, war für den Gesetzgeber sogar ein wesentliches Motiv für die Schaffung der Stichtagsregelung des Art. 316h Satz 1 EGStGB (BT-Drucks. 18/11640, S. 84, siehe bereits oben Ziff. 1d).

    Ferner wird es durch den Verweis auf § 131 Abs. 1 StPO ermöglicht, Vollstreckungsanordnungen z.B. im EDV-Fahndungssystem der Polizei auszuschreiben (vgl. BT-Drucks. 18/11640 S. 89).

    Die Gesetzesbegründung legt nahe, dass dieses Maß an Bestimmtheit auch der Intention des Gesetzgebers entspricht (vgl. BT-Drucks. 18/11640, S. 84).

    Das gilt etwa für die Möglichkeiten, die das neue Recht zur Einziehung von nachträglich entdecktem Vermögen sowie für die nachträgliche Vermögensabschöpfung eröffnet (siehe dazu BT-Drucks. 18/9525, S. 57).

    Innerhalb des bisherigen Systems bewegt sich auch die Ausdehnung der erweiterten Vermögensabschöpfung mit § 73a StGB n.F., die noch immer die uneingeschränkte richterliche Überzeugung von der illegalen Herkunft des betreffenden Gegenstandes voraussetzt und damit an der Voraussetzung festhält, die Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht schon für den erweiterten Verfall des bisherigen Rechts aufgestellt hatten (vgl. Nachweise bei BT-Drucks. 18/9525, S. 58).

    Selbst gegenüber diesem Kernstück der Reform betont die Gesetzesbegründung die Bedeutung der Normen, die weiterhin eine doppelte Inanspruchnahme Tatbeteiligter verhindern sollen (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 54).

    Außerdem war die Richtlinie 2014/42/EU in innerstaatliches Recht umzusetzen (BT-Drucks. 18/9525 S. 48, 63-65).

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    An diesem durch das Bundesverfassungsgericht bereits dem vormaligen Recht der Vermögensabschöpfung zugeschriebenen Rechtscharakter (BVerfG aaO, BVerfGE 110, 1, 22) hat der Reformgesetzgeber festgehalten (vgl. BT-Drucks. 18/11640 S. 82).

    Nach den im Gesetzeswortlaut von § 73d Abs. 1 StGB eindeutig zum Ausdruck kommenden Vorstellungen des Gesetzgebers bezweckt die Vorschrift gerade den Ausschluss ansonsten in Folge der (Fort)Geltung des Bruttoprinzips denkbarer strafähnlicher Wirkungen der Wertersatzeinziehung (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 68; Köhler NStZ 2017, 497, 502).

    Die Entscheidung des Landgerichts, von der Anordnung der Wertersatzeinziehung selbst in der Höhe des Wertes der festgestellten Beuteschäden (Bargeld) abzusehen, obwohl beide Angeklagten nach den Feststellungen die ursprüngliche Beute in Gestalt von Bargeld und Wertgegenständen i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB durch die Tat erlangt (zu den Voraussetzungen etwa BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, 85 mwN; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73 Rn. 26 mwN; siehe auch BT-Drucks. 18/9525 S. 62) hatten, findet im einfachen Gesetzesrecht keine Stütze und ist verfassungsrechtlich nicht veranlasst.

    Soweit nicht prozessual gemäß § 421 StPO verfahren worden ist, unterbleibt die Anordnung der Einziehung des Tatertrages oder seines Wertersatzes aus materiellrechtlichen Gründen im Erkenntnisverfahren lediglich dann, wenn der (zivilrechtliche) Anspruch des Geschädigten bis zu dessen Abschluss erloschen ist (§ 73e Abs. 1 StGB) oder in den Fällen eines gutgläubigen Drittbegünstigten (§ 73b StGB) dessen Bereicherung weggefallen ist (§ 73e Abs. 2 StGB; dazu BT-Drucks. 18/9525 S. 69; näher Köhler/Burkhard NStZ 2017, 665, 674).

    Weder die Einziehung von Taterträgen noch die hier fragliche Wertersatzeinziehung sind Strafen oder weisen strafähnlichen Charakter auf (oben Rn. 40; BT-Drucks. 18/11640 S. 84; zum früheren Recht BVerfG aaO, BVerfGE 110, 1, 14 ff.).

    b) Das allgemeine, im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG wurzelnde Rückwirkungsverbot ist ebenfalls nicht beeinträchtigt, weil kein schutzwürdiges Vertrauen auf strafrechtswidrig geschaffene Vermögenslagen erfassende gesetzliche Regelungen besteht (BT-Drucks. 18/11640 S. 84).

    Der Gesetzgeber verfolgt mit der Neuregelung der Vermögensabschöpfung insgesamt und damit auch der Einziehung von Taterträgen bzw. ihres Wertes weiterhin das Ziel, möglichen Beeinträchtigungen des Vertrauens der Bevölkerung in die Gerechtigkeit und die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung zu begegnen, die sich ergeben können, wenn Straftäter deliktisch erlangte Vermögenswerte dauerhaft behalten dürften (BT-Drucks. 18/9525 S. 45).

    Eine doppelte Inanspruchnahme des von der Maßnahme betroffenen Tatbeteiligten durch den Verletzten und den Staat ist damit ausgeschlossen (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 94).

    Im Übrigen ermöglicht § 459g Abs. 5 StPO über die allgemeine Verhältnismäßigkeitsklausel auch jenseits der Entreicherung eine "erdrückende Wirkung' (BT-Drucks. 18/9525 S. 94) der Wertersatzeinziehungsentscheidung auf der Vollstreckungsebene zu vermeiden.

  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Zwar finden ausweislich der einschlägigen Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Art. 316h EGStGB) mit Inkrafttreten des Gesetzes auch für bereits laufende Verfahren grundsätzlich ausschließlich die neuen Regelungen Anwendung (vgl. dazu BT-Drucks. 18/11640, S. 84).
  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die

    Hinzu kommt, dass § 74b Abs. 1 StGB im Zuge der umfassenden Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung durch das Gesetz vom 13. April 2017 (BGBl. 2017 I, S. 872) an die Stelle des § 74 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 StGB aF getreten ist (vgl. BTDrucks. 18/9525, S. 70; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 2), welche sich eindeutig allein auf Tatprodukte und -gegenstände im Sinne des § 74 Abs. 1 StGB aF bezogen.
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17

    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag;

    Die rechtliche Beurteilung der auf Aufhebung von Ziffer 1 des Bescheides vom 23. Juni 2014 gerichteten Anfechtungsklagen und damit auch der Revision richtet sich nach dem Asylgesetz (AsylG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), zuletzt geändert durch das am 10. November 2016 in Kraft getretene Fünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (StrÄndG 50) vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460); die Änderungen durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögenabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) treten erst am 1. Juli 2017 in Kraft.
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18

    Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im

    a) Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung richtet sich vorliegend gemäß Art. 316h Satz 1 EGStGB nach den durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) eingeführten und am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen neuen Regelungen der §§ 73 ff. StGB.

    Soweit hinsichtlich der zwingenden Anwendung der §§ 73 ff. StGB auch im Jugendstrafrecht zur Begründung maßgeblich auf den Willen des Gesetzgebers abgestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19 Rn. 7; Köhler, NStZ 2018, 730, 731 f.; Korte, NZWiSt 2018, 231, 232 f.; Müko-StGB/Laue, 3. Aufl., § 6 JGG Rn. 8), ist dieses Argument nur von eingeschränkter Überzeugungskraft, da sich in den Gesetzesmaterialen zum neuen Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung außer der redaktionellen Anpassung in § 76 Satz 1 JGG kein Anhaltspunkt für eine inhaltliche Befassung mit der Einziehung im Jugendstrafverfahren oder gar eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Neuregelung des Rechts der Vermögensabschöpfung auf das Jugendstrafrecht findet (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 104).

  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

  • BGH, 30.11.2023 - 3 StR 192/18

    Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang aus grobem

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

  • BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im

  • BGH, 10.01.2019 - 5 StR 387/18

    Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Fall der unterbliebenen

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

  • LG Frankfurt/Oder, 11.12.2018 - 23 Qs 90/18

    Herausgabe von beschlagnahmten Sachen an den letzten Gewahrsamsinhaber

  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das

  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Begründung einer Einziehungsanordnung gegen einen als Organ handelnden Täter;

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

  • BGH, 18.09.2019 - 1 StR 320/18

    Selbständige Einziehung (Verdacht einer Katalogtat bereits bei Sicherstellung,

  • BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19

    Anfrageverfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im

  • BGH, 23.10.2018 - 5 StR 185/18

    Anwendbarkeit der neuen Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen auf

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

  • BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20

    Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch

  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17

    Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren

  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

  • BGH, 24.10.2019 - 1 StR 173/19

    Einziehung (keine Einziehung bei Erlöschen des zu Grunde liegenden

  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18

    Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf

  • BGH, 18.02.2021 - IX ZB 6/20

    Begründung des Anspruchs auf Einziehung von Wertersatz im Falle der Insolvenz;

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17

    Abschiebungsverbot; Asylantrag; Durchentscheiden; Unzulässigkeit Asylantrag

  • BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20

    Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung

  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 20/19

    Pflichtwidrige Diensthandlung bei Bestechung und Bestechlichkeit (Amtsträger;

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 2 Rb 9 Ss 852/18

    Berücksichtigung des Abzugsverbots bei strafrechtlicher Einziehungsentscheidung

  • BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt;

  • BayObLG, 23.04.2020 - 207 StRR 138/20

    Einziehung von Tatmitteln bei Betäubungsmitteldelikten als Strafzumessungsgrund

  • OLG Hamm, 04.01.2018 - 4 Ws 196/17

    Gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verstoßen? - Verdacht kann Arrest über

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2022 - 1 Ws 122/22

    Zeitliche Geltung der Regelungen über die Vollstreckung von Nebenfolgen

  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 225/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhinterziehung; hier: Hinterziehung von

  • OLG Celle, 02.03.2018 - 1 Ws 19/18

    Voraussetzungen der Einziehung von Taterträgen bei einem Drittbegünstigen nach

  • BGH, 21.11.2019 - V ZB 75/18

    Ersuchen der Strafverfolgungsbehörde um die Eintragung einer Sicherungshypothek

  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 432/17

    Eintragung eines Veräußerungsverbotes im Grundbuch auf Grundlage eines

  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17

    Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17

    Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe

  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 364/19

    Einziehung von Wertersatz gegenüber dem Tatbeteiligten als zulässig mit der

  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei

  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 208/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von

  • OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18

    Frist für die Vollziehung des Vermögensarrestes durch das Finanzamt für Fahndung

  • BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; selbständige Einziehung

  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17

    Einziehung von Taterträgen (zwingende Maßnahmen der Vermögensabschöpfung kein

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.07.2018 - 11 Ns 507 Js 1367/12

    Abgetrenntes Einziehungsverfahren gem. § 423 StPO

  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 679/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 C 5.16

    Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten: keine Mindestquote von Lehrkräften

  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 271/17

    Verfall (Anwendbarkeit des alten Rechts bei Absehen von Verfallsanordnung; keine

  • OLG Köln, 17.11.2017 - 1 RVs 285/17

    Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion eines Zugwaggons durch das Besprayen

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18

    Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die

  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17

    Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche

  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 139/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen - und die Verjährung von

  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz

  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 310/17

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht bei mehreren

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17

    Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren

  • BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund

  • LG Bamberg, 31.07.2018 - 31 KLs 2110 Js 19260/17

    Wertersatzeinziehung nach neuem Recht

  • BGH, 11.10.2018 - V ZB 241/17

    Anwendbarkeit des § 111l StPO in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung auf

  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16

    Anordnung des (Dritt-)Wertersatzverfall (Anwendbarkeit des alten Rechts)

  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 486/19

    Tätigkeit als Sparkassenangestellter als Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher

  • BGH, 05.09.2019 - 1 StR 99/19

    Einziehung (ersparte Aufwendungen als erlangtes Etwas: ersparte Einkommensteuer

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 14.17

    Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren

  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Voraussetzung bei mehreren

  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

  • BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17

    Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen);

  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • LG Hamburg, 01.08.2019 - 610 Qs 21/19

    Voraussetzungen einer selbstständigen Einziehung: Fall der nachgelagerten

  • OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18

    Verteidigerkosten: Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit im Beschwerdeverfahren

  • OLG Jena, 13.03.2020 - 1 Ws 282/18

    Strafrechtliche Vermögenabschöpfung: Zulässigkeit des selbstständigen

  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18

    Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes

  • LG Regensburg, 24.10.2017 - 64 T 323/17

    Notveräußerung von Grundstücken grundsätzlich zulässig

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 227/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20

    Erweiterte Einziehung (durch andere rechtswidrige Taten erlangte Gegenstände;

  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2017 - 2 Rb 4 Ss 699/17

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfahrenshindernis nach

  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 95/19

    Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht (Härtefallprüfung;

  • LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18

    Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung: Vermögensarrest neben eigener

  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

  • BGH, 20.07.2022 - 3 StR 390/21

    Einziehung von im Rahmen unerlaubt betriebener Bankgeschäfte gewährten

  • BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat;

  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

  • OLG Frankfurt, 07.03.2023 - 3 ORbs 8/23

    Abzüge nach dem Nettoprinzip des § 17 Abs. 4 S. 1 OWiG

  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17

    Einziehung von Taterträgen: Stichtagsregelung; Verschlechterungsverbot im

  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

  • BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18

    Einziehung des aus der Tat Erlangten (Ausschluss des Erlangten, wenn der Anspruch

  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines

  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 42/18

    Kein Strafcharakter der auf Schadenswiedergutmachung gerichteten Einziehung

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.17

    Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 11.17

    Anforderung für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren

  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19

    Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer

  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 127/20

    Einziehung von Taterträgen (Zufluss aus der Verwirklichung des Tatbestandes:

  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes

  • VG Köln, 03.05.2018 - 20 K 7407/16

    Rechtswidrigkeit einer präventiv-polizeilichne Sicherstellung von Bargeld;

  • BGH, 19.12.2017 - 4 StR 589/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einheitliche Anordnung von Nebenstrafen,

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 C 6.16

    Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten: keine Mindestquote von Lehrkräften

  • BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23

    Verwerfung der Revision der Einziehungsbeteiligten; Antrag auf Wiedereinsetzung

  • BGH, 15.06.2023 - III ZR 178/22

    Entschädigungsanspruch wegen erlittener Strafverfolgungsmaßnahmen; Aufrechnung

  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 297/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Einverständnis

  • BGH, 25.08.2021 - 3 StR 44/21

    Voraussetzungen der Sicherungseinziehung

  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19

    Einziehung (Erlangen eines Vermögenswerts durch die Tat bei mehreren Beteiligten:

  • BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Prepaid-Kreditkarte;

  • OLG Köln, 23.01.2018 - 1 RVs 274/17

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die unterbliebene

  • BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17

    Einziehung von Taterträgen (Anwendbarkeit neuen Rechts: Entscheidung über die

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19

    Streit um die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer eines

  • BGH, 06.05.2020 - 2 ARs 203/19

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anwendung im

  • OLG Hamburg, 19.04.2018 - 2 Rev 6/18

    Revision in Strafsachen: Erstmalige Einziehungsanordnung nach Neuregelung der

  • LG Bad Kreuznach, 12.04.2019 - 1 T 29/19

    Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Insolvenzantrags der

  • BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16

    Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch

  • BGH, 04.04.2018 - 3 StR 63/18

    Erweiterte Einziehung beim Angeklagten (Erlangung aus nicht im Einzelnen

  • LG Bonn, 15.02.2021 - 50 Qs 42/20

    Verletzter, letzter Gewahrsamsinhaber, Sicherstellung, gutgläubiger Erwerb

  • OLG Celle, 14.06.2019 - 2 Ss 52/19

    Einziehung des durch die Steuerersparnis zugeflossenen Vermögensvorteils als

  • OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21

    Bestimmung des Erlangten für einen unter Verletzung bußgeldbewehrter Vorschriften

  • BGH, 05.11.2019 - 2 StR 447/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 675/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Anforderungen an den Nachweis der Herkunft

  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Sozialprognose: Bewährungsversagen; Verzicht auf

  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 522/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (Nebenstrafe;

  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 45/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (keine Bewilligung von

  • BGH, 12.06.2018 - 3 StR 26/18

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts gegen die Verwerfung

  • OLG Hamburg, 05.04.2018 - 1 Rev 7/18

    Strafverfahren: Einziehungsentscheidung in einem "Altfall" bei

  • OLG Brandenburg, 22.09.2022 - 1 Ws 118/21

    Weitere Vollstreckung nach § 459g Abs. 5 S. 1 StGB a.F. Entreicherung durch

  • LG Trier, 27.09.2017 - 8031 Js 20631/16
  • BGH, 23.05.2019 - 1 StR 479/18

    Einziehung (Erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von Tabaksteuer: erforderliches

  • BGH, 02.08.2018 - 1 StR 311/18

    Einziehung (Zulässigkeit eines teilweisen Absehens von der Einziehung)

  • BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20

    Einziehung von Taterträgen bei anderen (Vorschriftszweck des Abs. 2: Unterwerfen

  • BGH, 16.07.2020 - 4 StR 91/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen)

  • BGH, 17.06.2019 - 4 StR 62/19

    Anwendung des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht (keine

  • OLG Hamm, 29.07.2021 - 3 Ws 265/21

    Unzulässigkeit der Einziehung von Wertersatz; Unverhältnismäßigkeit der

  • VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen

  • OLG Frankfurt, 28.01.2019 - 1 Ss 180/18

    Die Einziehung von Wertersatz gem. § 73 c StGB ist auch im Verfahren gegen

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2017 - 2 Rb 9 Ss 298/17

    Verfall im Bußgeldverfahren: Ermittlung des bei Durchführung eines Tiertransports

  • LG München II, 07.02.2018 - 1JKls 22 Js 31502/14

    Keine zwingende Anwendung von §§ 73, 73c StGB im Jugendstrafverfahren

  • BGH, 16.07.2019 - 2 StR 268/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: mehrere Anbauvorgänge auf

  • BGH, 20.02.2018 - 2 StR 12/18

    Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • VG Berlin, 14.06.2017 - 16 K 207.17

    Zuerkennung des Flüchtlingsstatus eines Afghanen; Abschiebungsverbot wegen

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 325/18

    Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen für eine Rückausnahme vom

  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17

    Recht auf ein faires Verfahren (Tatprovokation bei Einsatz einer polizeilichen

  • BGH, 12.03.2018 - 4 StR 57/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Haftung als Gesamtschuldner: keine

  • OLG Brandenburg, 17.05.2023 - 1 Ws 65/22

    Einziehung, Vollstreckung, Entreicherung, Darlegungsanforderungen

  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 537/19

    Erstreckung der Einziehung von Wertersatz auf durch Betrug erlangte

  • BGH, 25.10.2018 - 1 StR 275/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen, Verhältnis zur

  • BGH, 09.10.2018 - 2 StR 350/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Bestimmung des

  • BGH, 15.05.2018 - 3 StR 664/17

    Keine Einziehung des ausschließlich von einem Mittäter bei einer Körperverletzung

  • BGH, 10.04.2018 - 2 StR 24/18

    Anstiftung (Grundsatz der Akzessorietät: Berücksichtigung bei der Strafzumessung)

  • VG Berlin, 14.06.2017 - 16 K 219.17

    Asylrecht: Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Afghanistan

  • OLG Köln, 19.06.2019 - 1 RVs 97/19

    Untreue des Rechtsanwalts? Die verweigerte Rückzahlung von Fremdgeld

  • OLG Celle, 18.12.2018 - 3 Ws 222/18

    Selbständige Einziehung des aus der Tat Erlangten nach Teileinstellung gemäß §

  • OLG Hamm, 18.08.2022 - 5 Ws 211/22

    Übergangsvorschrift; Prozessrecht; materielles Recht; Vermögensabschöpfung

  • LG Aachen, 01.04.2021 - 60 Qs 7/21

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einziehung, beratende Tätigkeit

  • LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden

  • LG Berlin, 26.03.2018 - 537 Qs 26/18

    Strafverteidigerkosten: Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Anordnung der Einziehung

  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 2 Ws 14/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Gewährung sittenwidriger Darlehen unter

  • VG Würzburg, 15.09.2017 - W 3 K 17.31180

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • LG Hagen, 31.05.2023 - 44 Qs 26/23

    Einziehung, Beratung des Angeklagten, Erforderlichkeit der Beratung

  • OLG Hamm, 25.07.2019 - 1 RVs 44/19

    Einziehung nach den §§ 73 bis 73c StGB ; Ausschluss der Einziehung bei Erlöschen

  • BGH, 04.09.2018 - 2 StR 147/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 345/17

    Voraussetzungen des Unterbleibens der Anordnung des Verfalls des Wertersatzes

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2022 - VfGBbg 36/21

    Verfassungsbeschwerde, unzulässig; Begründungserfordernisse; Rechtliches Gehör;

  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18

    Präventive Anschlusssicherstellung von Geld

  • BGH, 11.09.2018 - 2 StR 305/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.03.2023 - 2 K 2150/21

    Umsatzsteuer: Keine Berücksichtigung der Zahlung einer strafrechtlichen

  • FG Schleswig-Holstein, 18.02.2022 - 4 V 148/20

    Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung: Umsatzsteuerbarkeit von sog.

  • OLG Hamm, 02.03.2021 - 3 Ws 16/21

    Einziehung von Wertersatz; Vollstreckung; Pfändung; Einwendungen; Art und Weise

  • OLG Zweibrücken, 27.05.2019 - 1 OLG 2 Ss 11/19

    Anwendbarkeit von Einziehungsvorschriften auf Jugendstraftaten

  • BGH, 20.03.2018 - 2 StR 36/18

    Anrechnung im Ausland erlittener Auslieferungshaft (erforderliche Darstellung in

  • VG Würzburg, 10.10.2017 - W 2 K 17.31103

    Erfolgreiche Verbesserungsklage eines syrischen Staatsangehörigen

  • OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 56/21

    Verschlechterungsverbot im Berufungsverfahren: Erstmalige Anordnung der

  • LG Aurich, 12.02.2021 - 13 KLs 15/20

    Unerlaubter Handeltreiben mit und unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln

  • BGH, 11.09.2018 - 2 StR 306/18

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner gegen den

  • BGH, 05.07.2018 - 5 StR 176/18

    Tenorierung bei Verwirklichung mehrerer Diebstahlsqualifikationen; konkrete

  • BGH, 20.02.2018 - 2 StR 580/17

    Rechtliche Beurteilung der Einziehung des Wertes von Taterträgen im Fall einer

  • BGH, 06.02.2018 - 2 StR 547/17

    Fehlende Festsetzung der Höhe des Tagessatzes im Rahmen der Verhängung von

  • VG Frankfurt/Main, 01.02.2018 - 5 L 5640/17

    Sichergestellte Bücher- und Sammlungsbestände des Instituts für Geschichte der

  • KG, 06.07.2022 - 3 Ws 138/22

    Selbständiges Einziehungsverfahren nach versehentlicher Nichteinbeziehung einer

  • BGH, 21.11.2018 - 2 StR 474/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Kennzeichnung im Tenor)

  • VG Köln, 28.09.2017 - 13 K 6120/17

    Versäumung der Antragsfrist zur Gewährung einer Milchsonderbeihilfe nach der

  • BGH, 26.01.2022 - 6 StR 522/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • OLG Hamm, 15.03.2021 - 1 Ws 82/21

    Arrest; Insolvenz; Verfall von Wertersatz; Auffangrechtserwerb des Staates

  • VG Würzburg, 04.10.2017 - W 2 K 17.31190

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrischen Staatsangehörigen

  • VG Würzburg, 24.07.2017 - W 3 K 16.30710

    Exilpolitische Betätigung für vom äthiopischen Staat als terroristisch

  • VG Würzburg, 17.07.2017 - W 3 K 16.30710

    Neubewertung der Verfolgungsgefahr für exilpolitisch tätige Äthiopier

  • LG Limburg, 25.03.2019 - 2 Ns 2 Js 57115/18
  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 508/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

  • AG Berlin-Tiergarten, 01.11.2017 - 215 Ls 43/16

    Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung:

  • VG Würzburg, 21.07.2017 - W 3 K 17.31739

    Prozesskostenhilfe für Asylverfahren wegen exilpolitischer Betätigung

  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 347/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Einziehung von

  • OLG Celle, 24.02.2020 - 1 Ss 9/19

    Einziehung von Gewinnen aus rechtswidrigen Transportfahrten; Berücksichtigung

  • BGH, 07.05.2019 - 5 StR 654/18

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • VG München, 08.11.2018 - M 10 K 16.2700

    Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter

  • VG Düsseldorf, 03.07.2018 - 22 L 309/18

    Dublin, Frankreich, schwerbehinderter Rollstuhlfahlrer

  • VG Stade, 12.07.2017 - 6 A 1558/16

    Rabwah als inländische Fluchtalternative für Ahmadis in Pakistan

  • OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 1 Ws 65/22
  • KG, 04.05.2018 - 121 Ss 33/18
  • AG Kehl, 28.11.2017 - 3 Cs 308 Js 10383/17

    Einziehung des durch die Tat Erlangten: Absehen von Einziehung nach neuem Recht

  • VG Düsseldorf, 17.07.2017 - 22 L 3003/17

    Schutzgewährung; internationaler Schutz; Italien; Anerkennungsrichtlinie;

  • VG Düsseldorf, 12.07.2017 - 22 L 1857/17

    Unzulässigkeitsentscheidung; Bulgarien; Anerkennungsrichtlinie;

  • VG Würzburg, 16.05.2018 - W 2 K 18.30514

    Erfolgreiche Klage eines syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der

  • AG Kehl, 07.05.2018 - 2 Cs 505 Js 17762/17

    Strafbefehlsverfahren: Wiedereinbeziehung der Einziehung durch das Gericht nach

  • VG Würzburg, 02.08.2017 - W 2 K 17.50182

    Erfolgreiche Anfechtung eines Dublin-Bescheides (Italien)

  • VG Würzburg, 03.07.2017 - W 1 K 16.31237

    Für einen jungen gesunden Mann ist es in Kabul möglich, das Existenzminimum zu

  • VG Berlin, 28.06.2017 - 16 K 204.17

    Zuerkennung des Flüchtlingsstatus einer Afghanin

  • AG Weiden/Oberpfalz, 07.05.2019 - 3 Ls 22 Js 223/17

    Verkehrswidrige Flucht mit Taterträgen

  • AG Kehl, 08.03.2018 - 2 Cs 505 Js 17762/17

    Strafbefehlsverfahren: Wiedereinbeziehung der Einziehung durch das Gericht nach

  • VG Aachen, 31.07.2017 - 4 K 2319/16

    Asyl Irak; § 3 Abs. 1 AsylG; Flüchtlingseigenschaft zuerkannt; Araber, Sunnit aus

  • VG Würzburg, 05.07.2017 - W 1 K 16.31028

    Kein zumutbarer interner Schutz wegen mangelnder Leistungsfähigkeit aufgrund

  • VG Würzburg, 26.05.2017 - W 2 K 17.30868

    Deklaratorische Aufhebung nach § 37 Abs. 1 AsylG unwirksamer Bescheide

  • VG Würzburg, 05.07.2017 - W 2 K 17.31882

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen minderjährigen

  • LG Bonn, 04.07.2017 - 23 KLs 2/17
  • VG Berlin, 30.05.2017 - 16 K 26.17
  • VG Würzburg, 12.05.2017 - W 2 K 16.32324

    Dispositivität der Ablehnung eines Asylantrags

  • KG, 04.05.2018 - 4 Ss 51/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht