20.05.2010
Bundesrat - Drucksache 312/10
Verordnung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2010 S. 1261 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 08.09.2010, Seite 1261
- Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
- vom 03.09.2010
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
Wird zitiert von ... (29)
- OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 16/13
Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Gasverteilernetzes
Aufgrund dessen hat der Verordnungsgeber auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses klargestellt, dass das Ausgangsniveau der Erlösobergrenzen auf der Basis eines um den Einfluss von Einmalereignissen bereinigten Kostenniveaus bestimmt wird (…BR-DRs.312/1/17 vom 28.06.2010, S. 23; BR-Drs. 312/10 vom 09.07.2010 (Beschluss), S. 19).Diese beiden Sätze sind aufgrund des Beschlusses des Bundesrates vom 09.07.2010 zur Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts eingefügt worden, um damit die komplexere, auf unterjährige Zeiträume abstellende Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen auszuschließen und so die Handhabbarkeit und Prüfbarkeit der Kostenrechnung zu erleichtern (BR-Drs. 312/10 (Beschluss) vom 09.07.2010, S. 11, 12).
- BGH, 07.06.2016 - EnVR 62/14
Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Rechtmäßigkeit der Einstufung von …
Eine weite Auslegung entspricht zudem dem Willen des Verordnungsgebers, Netzbetriebskosten, die jährlich starken Schwankungen unterliegen können (wie z. B. Treibenergie- und Verlustenergiekosten) und regelmäßig beschafft werden, einerseits jährlich anpassen zu können, andererseits aber dem Effizienzgedanken der Anreizregulierung auch für deren Beschaffung Geltung zu verschaffen (vgl. BR-Drucks. 312/10 (Beschluss), S. 17).Sachlicher Grund für diese Regelung ist der Umstand, dass eine hohe Volatilität eines einzelnen Kostenanteils zu einer erheblichen wirtschaftlichen Mehrbelastung des betreffenden Netzbetreibers führen kann, die von ihm - wenn er nicht die Möglichkeit zu einer Anpassung der Erlösobergrenze hätte - zu tragen wäre, obwohl die tatsächliche Höhe der Kosten überwiegend nicht seinem Einflussbereich unterliegt; dies kann die Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs verringern (vgl. BR-Drucks. 312/10 (Beschluss), S. 17).
Damit soll gewährleisten werden, dass der Effizienzgedanke der Anreizregulierung auch für volatile Kostenanteile unverändert gilt (vgl. BR-Drucks. 312/10 (Beschluss), S. 17).
Hinsichtlich einer Konkretisierung der Erheblichkeitsschwelle und des Erfordernisses weiterer Voraussetzungen für die Anerkennung von Kostenanteilen als volatil wie auch in Bezug auf die nähere Ausgestaltung und das Verfahren zur Ermittlung der Höhe solcher Kostenanteile einschließlich eines Mechanismus zur Schaffung von Anreizen effizienten Handelns verbleiben erhebliche Spielräume, deren Ausfüllung der Gesetz- und Verordnungsgeber der Regulierungsbehörde überlassen hat (vgl. BR-Drucks. 312/10 (Beschluss), S. 17).
- BGH, 09.04.2019 - EnVR 57/18
KONNI Gas 2.0 - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Befugnis der …
Daher erhält die Regulierungsbehörde die Befugnis, weitere Festlegungen in einzelnen Regelungsbereichen zu treffen (BR-Drucks. 312/10 S. 103).Mit der von § 23 Abs. 3 Satz 1 GasNZV eröffneten Möglichkeit, bei der Ermittlung der Entgelte angemessene Zu- und Abschläge auf diese Entgelte zu erheben, wenn und soweit dies erforderlich und angemessen ist, um die Netzstabilität zu sichern oder eine missbräuchliche Ausnutzung des Bilanzierungssystems zu vermeiden, zielt der Verordnungsgeber darauf, den Bilanzkreisverantwortlichen ausreichende Anreize zu geben, ihren Bilanzkreis in einem ausgeglichenen Zustand zu halten (BR-Drucks. 312/10 S. 85).
Ziel des Verordnungsgebers ist es insbesondere, die letztlich von allen Gasverbrauchern zu tragenden Kosten für Regelenergie im Gasbereich zu verringern (vgl. BR-Drucks. 312/10 S. 88).
- OLG München, 25.11.2010 - Kart 17/09
Gasnetzentgeltregulierung: Berücksichtigung von Erlösen aus der Auflösung von …
bb) Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 ARegV a. F. gelten als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. Satz 2 GasNEV (vgl. auch die seit 09.09.2010 gültige Fassung (BGBl. 2010 I S. 1261, 1282) von § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 ARegV).Es handelt sich um ein offensichtliches, vom Verordnungsgeber inzwischen berichtigtes (vgl. BGBl. 2010 I S. 1261, 1282) Redaktionsversehen, soweit der Verordnungsgeber Erlöse aus der Auflösung von Netzanschlusskostenbeiträgen in § 11 Abs. 2 ARegV zunächst nicht dem Bereich der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile zugeordnet hat.
Der Grund, der den Verordnungsgeber bewogen hat, Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen dem Bereich der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile zuzuordnen, nämlich das Bestreben, Verzerrungen im Effizienzvergleich, der auf standardisierte Kapitalkosten abstellt, auszuschließen (vgl. BR-Drucks. 417/07 (Beschluss), S. 5), trifft für Netzanschlusskostenbeiträge ebenso zu (vgl. BR-Drucks. 312/10 (Beschluss), S. 20).
Wie bereits erörtert, hat der Verordnungsgeber inzwischen klargestellt, dass Erlöse aus der Auflösung von Netzanschlusskostenbeiträgen ebenso wie Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen dem Bereich der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile zuzuordnen sind (vgl. Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts vom 03.09.2010 (BGBl. I S. 1261, 1282)).
- OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 117/14
Ermittlung der im Rahmen der kalkulatorischen Kostenrechnung nach § 4 Abs. 5 …
Aufgrund dessen hat der Verordnungsgeber auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses klargestellt, dass das Ausgangsniveau der Erlösobergrenzen auf der Basis eines um den Einfluss von Einmalereignissen bereinigten Kostenniveaus bestimmt wird (…BR-DRs.312/1/17 vom 28.06.2010, S. 23; BR-Drs. 312/10 vom 09.07.2010 (Beschluss), S. 19).Diese beiden Sätze sind aufgrund des Beschlusses des Bundesrates vom 09.07.2010 zur Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts eingefügt worden, um damit die komplexere, auf unterjährige Zeiträume abstellende Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen auszuschließen und so die Handhabbarkeit und Prüfbarkeit der Kostenrechnung zu erleichtern (BR-Drs. 312/10 (Beschluss) vom 09.07.2010, S. 11, 12).
- BGH, 10.11.2015 - EnVR 26/14
Verfahren der Landesregulierungsbehörde über die Festlegung von …
Unter Besonderheiten des Geschäftsjahres sind im Grundsatz nur Einmalereignisse zu verstehen, die die Eignung der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ARegV ermittelten Kostenbasis als Ausgangsniveau für die Bestimmung der Erlösobergrenzen beeinträchtigen würden (vgl. BR-Drucks. 312/10 (Beschluss), S. 19). - BGH, 10.11.2015 - EnVR 42/14
Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren gegen die Festlegung der …
Maßgeblich dafür war die Erwägung, dass die bei der kalkulatorischen Abschreibung zu Grunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern die handels- und steuerrechtlich angewandten Nutzungsdauern erheblich übersteigen und dass eine auf unterjährige Zeiträume abstellende Ermittlung von kalkulatorischen Abschreibungen der Handhabbarkeit und Prüfbarkeit der Kostenrechnung widerspricht (BR-Drucks. 312/10 [Beschluss], S. 10). - OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 118/14
Anforderungen an den Nachweis der Betriebsnotwendigkeit eines höheren als des …
Diese beiden Sätze sind aufgrund des Beschlusses des Bundesrates vom 09.07.2010 zur Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts eingefügt worden, um damit die komplexere, auf unterjährige Zeiträume abstellende Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen auszuschließen und so die Handhabbarkeit und Prüfbarkeit der Kostenrechnung zu erleichtern (BR-Drs. 312/10 (Beschluss) vom 09.07.2010, S. 11, 12). - OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 94/14
Umfang der Berücksichtigung des Umlaufvermögens bei der Berechnung der …
Aufgrund dessen hat der Verordnungsgeber auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses klargestellt, dass das Ausgangsniveau der Erlösobergrenzen auf der Basis eines um den Einfluss von Einmalereignissen bereinigten Kostenniveaus bestimmt wird (…BR-DRs.312/1/17 vom 28.06.2010, S. 23; BR-Drs. 312/10 vom 09.07.2010 (Beschluss), S. 19).Diese beiden Sätze sind aufgrund des Beschlusses des Bundesrates vom 09.07.2010 zur Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts eingefügt worden, um damit die komplexere, auf unterjährige Zeiträume abstellende Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen auszuschließen und so die Handhabbarkeit und Prüfbarkeit der Kostenrechnung zu erleichtern (BR-Drs. 312/10 (Beschluss) vom 09.07.2010, S. 11, 12).
- OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - 3 Kart 198/12
Höhe des Jahresanfangsbestandes im Rahmen der Ermittlung der kalkulatorischen …
Diese beiden Sätze sind aufgrund des Beschlusses des Bundesrates vom 09.07.2010 zur Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts eingefügt worden, um damit die komplexere, auf unterjährige Zeiträume abstellende Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen auszuschließen und so die Handhabbarkeit und Prüfbarkeit der Kostenrechnung zu erleichtern (BR-Drs. 312/10 (Beschluss) vom 09.07.2010, S. 11, 12).Die für die kalkulatorischen Abschreibungen relevanten Nutzungsdauern sollen jedoch gerade den tatsächlichen Einsatz im Betrieb abbilden (vgl. BR-Drs. 312/10 (Beschluss) vom 09.07.2010, S. 12).
- OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - 3 Kart 62/13
Ermittlung des Referenzpreises für Verlustenergie durch die Bundesnetzagentur; …
- BGH, 10.11.2015 - EnVR 43/14
Bildung des Mittelwerts zwischen Jahresanfangs- und Jahresendbestand gem. § 7 …
- OLG Stuttgart, 15.03.2012 - 202 EnWG 2/11
Energieversorgungsrecht: Pflicht zur Anpassung der Erlösobergrenzen durch ein …
- VG Darmstadt, 22.12.2015 - 7 K 1452/13
Entscheidungsvorbehalt im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss
- OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 30/09
Festlegung von Erlösobergrenzen für einen Gasnetzbetreiber: Behandlung der Kosten …
- OLG Stuttgart, 07.04.2016 - 201 Kart 12/14
Energierecht: Darlegungs- und Beweislast im Verfahren der Überprüfung der …
- OLG Düsseldorf, 04.05.2016 - 5 Kart 2/15
Ermittlung des Referenzpreises für Verlustenergie
- OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 149/14
Ermittlung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nach § 8 GasNEV
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 1 B 11266/12
Zur Zulässigkeit einer Verbandsklage eines anerkannten Naturschutzvereins gegen …
- OLG Düsseldorf, 14.12.2011 - 3 Kart 25/11
Zulässigkeit des Vorbehalts der technischen Realisierbarkeit bei Anordnung des …
- OLG Düsseldorf, 27.05.2015 - 3 Kart 115/14
Berechnung der kalkulartorischen Eigenkapitalverzinsung für Neuanlagen bei der …
- OLG Brandenburg, 13.03.2018 - 6 Kart 2/14
Festsetzung der Erlösobergrenze eines Gasverteilnetzbetreibers durch die …
- OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - 3 Kart 112/13
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
- OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 12/09
Beschwerde gegen die Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die …
- OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 3 Kart 37/11
Berücksichtigung von Mehrerlösen bei der Festsetzung der Erlösobergrenzen eines …
- OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - 3 Kart 111/09
Zulässigkeit der periodenübergreifenden Saldierung bei der Festlegung der …
- OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 150/14
Höhe der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für Neuanlagen und der …
- OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 3 Kart 264/09
- OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 202 EnWG 11/11
Anreizregulierung bei Erweiterung des Gasversorgungsnetzes: Auslegung des …