11.01.2008

Bundestag - Drucksache 16/7716

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 444   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,45471
BGBl. I 2008 S. 444 (https://dejure.org/2008,45471)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 31.03.2008, Seite 444
  • Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes
  • vom 26.03.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 16.01.2008   BT   Entlastung für Sozial- und Arbeitsgerichte geplant
  • 07.02.2008   BT   Überlastung der Sozialgerichte Thema einer öffentlichen Anhörung
  • 11.02.2008   BT   Teilweise Bedenken gegen Pläne zur Entlastung von Sozialgerichten
  • 20.02.2008   BT   Änderung des Arbeits- und des Sozialgerichtsgesetzes beschlossen
 
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Wird zitiert von ... (641)

  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R

    Anspruch Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

    Sie ist zum Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden (§ 96 Abs. 1 SGG idF durch Art. 1 Nr. 16 Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.3.2008, BGBl I 444, mWv 1.4.2008 iVm § 153 Abs. 1 SGG) .

    Das Auslegungsergebnis kollidiert nicht mit dem durch die Neuregelung verfolgten Ziel des Gesetzgebers, die Anwendung der Vorschrift auf die Fälle zu begrenzen, in denen der angefochtene Verwaltungsakt selbst ersetzt oder abgeändert wird (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung BR-Drucks 820/07 S 22 f; s ferner Estelmann in Zeihe/Hauck, SGG, Stand April 2017, § 96 Anm 1d) .

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Dem steht nicht entgegen, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes mit Wirkung zum 1.4.2008 für Klagen der vorliegenden Art von bisher 500 Euro auf nunmehr 750 Euro angehoben worden ist (vgl § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG idF des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.3.2008 <BGBl I 444>).
  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus

    Die Berufung ist ohne Zulassung statthaft, denn der Wert des Beschwerdegegenstandes überstieg die in § 144 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGG (idF des Gesetzes zur Änderung des SGG und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.3.2008, BGBl I 444) festgelegte Grenze von 750 Euro.
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