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03.10.1986

Bundestag - Drucksache 10/6124

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 2496   

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BGBl. I 1986 S. 2496 (https://dejure.org/1986,14881)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 24.12.1986, Seite 2496
  • Erstes Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz)
  • vom 18.12.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BGH, 09.05.2012 - 5 StR 523/11

    Bindungswirkung der Nebenklagezulassung durch das Tatgericht; Voraussetzungen der

    (1) Durch die Neuregelung des Rechts der Nebenklage sollte - über die durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) generell erstrebte Verbesserung der Rechtsstellung sämtlicher möglicher Verletzter hinaus (BT-Drucks. 10/5305, S. 8) - staatlichen Schutzpflichten für besonders schutzwürdige Verletzte entsprochen werden (BT-Drucks. aaO, S. 11; vgl. hierzu Weigend aaO, S. 957 f.).

    In Betracht zu ziehen ist ferner eine im Verfahren möglicherweise notwendige Abwehr von Schuldzuweisungen durch den Angeklagten (vgl. BT-Drucks. 10/5305, S. 11; BT-Drucks. 16/12098, S. 12, 29 ff.; vgl. hierzu bereits Rieß, Gutachten C zum 55. DJT, 1984, Rn. 120; Weigend aaO, S. 958; Böttcher in Festschrift Widmaier, 2008, S. 81, 82).

    Der Gesetzgeber hat eine eigene Bewertung der besonderen Gründe durch das Revisionsgericht und damit eine nachträgliche oder rückwirkende Änderung der wertenden Entscheidung des mit der Sache zuvor befassten Gerichts bewusst ausschließen wollen (vgl. BT-Drucks. 10/5305, S. 13).

  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Gemäß § 171b Abs. 3 GVG unanfechtbar und daher gemäß § 336 Satz 2 StPO der revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen ist die gerichtliche Entscheidung darüber, ob die in § 171b Abs. 1 Satz 1 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 1; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, StV 2007, 514; vgl. auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Erstes Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren, BT-Drucks. 10/5305 S. 23 f.).

    Durch die Schaffung des § 171b GVG sollte der bis dahin in § 172 Nr. 2 GVG in der Fassung vom 9. Mai 1975 geregelte Schutz des persönlichen Lebensbereichs eines Prozessbeteiligten oder Zeugen durch eine Änderung des Abwägungsmaßstabs zugunsten des Persönlichkeitsschutzes verbessert, der Ausschluss der Öffentlichkeit bei Erörterung von Umständen aus dem persönlichen Lebensbereich aus dem Zusammenhang der übrigen Ausschlussgründe gelöst und plakativ an die Spitze gestellt werden (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 10/5305 S. 23).

  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Die 1987 in die Strafprozessordnung eingefügten vorgenannten Regelungen entsprachen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 10/5305), in dessen Begründung dazu ausgeführt worden ist: "Absatz 3 entspricht § 147 Abs. 4, doch ist, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, der dortige grundsätzliche Anspruch auf Aktenmitgabe auf eine bloße Mitgabebefugnis reduziert worden.

    Wird diese Entscheidung von einem Gericht getroffen, so besteht für ein Rechtsmittel kein zwingender Grund; im Interesse der Verfahrensökonomie soll die Entscheidung unanfechtbar sein" (BT-Drs. 10/5305, S. 18).

    Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgeschlagen, Satz 2 des § 406e Abs. 4 StPO ("Versagt die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, so kann gerichtliche Entscheidung nach Maßgabe des § 161a Abs. 3 Satz 2 bis 4 beantragt werden; die Entscheidung des Vorsitzenden ist unanfechtbar") zu streichen und dazu zur Begründung ausgeführt, "eine gesetzgeberische Entscheidung" über die Anfechtbarkeit der betreffenden Entscheidungen könne "der bevorstehenden allgemeinen Regelung über die Einsicht in Strafakten vorbehalten bleiben" (BT-Drs. 10/5305, S. 30).

    Der Vorschlag des Bundesrates würde zur Folge haben, dass in diesen Fällen die Beschwerde eröffnet wäre" (BT-Drs. 10/5305, S. 33).

  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 437/14

    Nichtöffentliche Verhandlung über den Antrag eines Zeugen auf Ausschließung der

    Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (BT-Drucks. 10/5305) vom 10. April 1986 sieht eine weitere Stärkung des Schutzes der Opfer von Straftaten im Strafverfahren vor.

    Hier kann es geboten sein, das Öffentlichkeitsprinzip hinter dem verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Achtung der Privatsphäre zurücktreten zu lassen.' Diesem Grundsatz folge zwar bereits das (damals) geltende Recht, insbesondere der damals geltende § 172 Nr. 2 GVG in der Fassung des Gesetzes vom 9. Mai 1975, in der Praxis werde von diesem Ausschließungsgrund aber kaum Gebrauch gemacht; insoweit sei Abhilfe zu schaffen (BT-Drucks. 10/5305, S. 22).

    Zum Schutz der Privatsphäre erweiterte der damals eingeführte § 171b GVG - insoweit bis heute unverändert - den Kreis der antragsberechtigten Personen über die Prozessbeteiligten und die Zeugen hinaus auf den Verletzten (BT-Drucks. 10/5305, S. 23).

    Nach Überweisung an den Rechtsausschuss wurde auf dessen Beschlussempfehlung in dem damaligen § 171b Abs. 2 GVG die - gegenüber dem Regierungsentwurf lediglich klarstellende - Regelung eingeführt, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 171b Abs. 1 GVG obligatorisch ist, wenn eine der in ihrem persönlichen Lebensbereich betroffene Person dies beantragt (BT-Drucks. 10/6124, S. 17).

  • BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 2388/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Akteneinsicht an den

    Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verfolgung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche ein schutzwürdiges Interesse des Verletzten einer Straftat, das zu Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt nach § 406 e Abs. 1 Satz 1 StPO berechtigt (vgl. BTDrucks 10/6124, S. 2; siehe hierzu auch Kiethe, wistra 2006, S. 50, 52; LG Düsseldorf, wistra 2003, S. 239).

    Zu den schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten zählt auch sein Interesse an der Geheimhaltung persönlicher Daten (vgl. BTDrucks 10/5305, S. 18).

  • BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13

    Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Zeitpunkt

    Der Antrag der Zeuginnen S. und H. auf Ausschließung der Öffentlichkeit zum Schutz ihrer Intimsphäre gemäß § 171b Abs. 2 GVG in der hier noch anwendbaren Fassung des Opferschutzgesetzes vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) ist wirksam gestellt worden.

    Ein solches Erfordernis ist in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs demgemäß nicht aufgestellt worden; aus der Gesetzgebungsgeschichte ergibt sich hierzu nichts (vgl. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren vom 10. April 1986, BT-Drucks. 10/5305 S. 23; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags vom 3. Oktober 1986, BT-Drucks. 10/6124 S. 17; Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vom 22. Juni 2011, BT-Drucks. 17/6261 S. 14; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags vom 13. März 2013, BT-Drucks. 17/12735 S. 17).

  • OLG Hamburg, 22.07.2015 - 1 Ws 88/15

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten: Versagung wegen Gefährdung des

    aa) Der Untersuchungszweck im Sinne dieses gesetzlichen Versagungsgrundes ist gefährdet, wenn durch die Aktenkenntnis des Verletzten eine Beeinträchtigung der gerichtlichen Sachaufklärung (§ 244 Abs. 2 StPO) zu besorgen ist (vgl. nur BT-Drucks. 10/5305, S. 18).

    Die durch das Akteneinsichtsrecht des Verletzten stets begründete Gefahr einer anhand des Akteninhalts präparierten Zeugenaussage (zu hierin liegenden Gefahren etwa Schwenn, StV 2010, 705, 708; BeckOK-StPO/Eschelbach, 21. Ed., § 261 Rn. 55.3), reicht - entgegen anderer Stimmen im Schrifttum (vgl. Schlothauer, StV 1987, 356, 357 m.w.N.; Riedel/Wallau, NStZ 2003, 393, 397) - für sich zur Versagung aber nicht aus (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 1988 - 2 VAs 3/88, StV 1988, 332, 334; vgl. ferner BT-Drucks. 10/5305, S. 18).

    Im Übrigen war die Akteneinsicht zu gewähren (vgl. BT-Drucks. 10/5305, S. 18).

  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 487/16

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussanträge (letztes Wort des

    Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich, insbesondere aus dem Sexualbereich, sollen in der Regel nicht öffentlich erörtert werden müssen (vgl. BT-Drucks. 10/5305, S. 23).
  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 240/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge (Ausschluss für alle

    Umstände aus ihrem persönlichen Lebensbereich, insbesondere aus dem Sexualbereich, sollen in der Regel nicht öffentlich erörtert werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 487/16, StV 2017, 369; vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15, NStZ 2016, 180, 181; vom 17. September 2014 - 1 StR 212/14, NStZ 2015, 181); das Öffentlichkeitsprinzip tritt insoweit hinter den verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Achtung der Privatsphäre zurück (vgl. BT-Drucks. 10/5305, S. 22 f.; KK-StPO/Diemer, aaO, § 171b GVG Rn. 1; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 171b GVG Rn. 1).
  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Beschuldigtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum OpferschutzG, BT-Dr 10/6124, S. 12; SenE v. 20.10.1987 - Ss 495/87 - = StV 1988, 100 und SenE v. 25.08.1989 - Ss 379/89 - = NStZ 1989, 542 = StV 1989, 469 = MDR 1989, 1122).
  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 3 Ws 575/97

    Beschränktes Rechtsmittel, Erfolg des Rechtsmittels, Kostenentscheidung,

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 3 Ws 638/99

    Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Abs. 2 StPO, Nebenkläger,

  • BGH, 26.10.1989 - III ZR 147/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gerichts

  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 561/14

    Revision des Nebenklägers (Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung);

  • BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Zuerkennung der Nebenklagebefugnis - Ehe

  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus

  • OLG Hamburg, 17.06.2010 - 2 Ws 237/09

    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung: Gebührenanspruch des Pflichtverteidigers

  • BGH, 14.02.1992 - 3 StR 433/91

    Revisionsanträge und Begründung des Nebenklägers

  • KG, 16.03.2006 - 4 Ws 44/06

    Jugendstrafverfahren: Anwesenheitsrecht des Verletztenbeistandes in der

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 14.10.1998 - 2 StR 436/98

    Aufrechterhaltung des Schmerzensgeldanspruch aus Adhäsionsverfahren durch

  • LG Düsseldorf, 05.02.2002 - X Qs 10/02

    Anspruch auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ;

  • BGH, 07.04.1992 - 1 StR 117/92

    Anschlußbefugnis des Nebenklägers

  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 156/95

    Schadenausgleich - Materieller Ausgleich - Immaterieller Ausgleich - Folgern

  • BGH, 07.10.1987 - 3 StR 424/87

    Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen unzulässigem Revisionsbegehren

  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 148/98

    Nebenklagebefugnis der Angehörigen bei Tod des Opfers einer Körperverletzung

  • KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11

    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines

  • OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01

    Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands

  • OLG Koblenz, 30.05.1988 - 2 VAs 3/88

    Akteneinsicht; Überprüfbarkeit; Berechtigtes Interesse; Schlüssigkeit

  • KG, 16.03.2006 - 4 Ws 45/06

    Anwesenheitsrecht des Verletztenbeistands in der Hauptverhandlung gegen

  • BVerfG, 15.10.2001 - 2 BvR 1423/01

    Anfechtung der Verfahrenseinstellung nach § 153 Abs. 2 durch den Geschädigten

  • OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99

    Keine Zulassung des Verletzten als Nebenkläger im Sicherungsverfahren.

  • BGH, 15.12.1998 - 1 StR 644/98

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Sicherungsverfahren

  • BGH, 02.05.1997 - 2 StR 186/97

    Möglichkeit der Urteilsanfechung für den Nebenkläger mit dem Ziel der Verhängung

  • OLG Stuttgart, 13.04.2007 - 4 Ws 119/07

    Adhäsionsverfahren: Zulässiges Rechtsmittel bei Aufhebung der Bewilligung von

  • LG Potsdam, 15.11.2010 - 24 Qs 208/10

    Pflichtverteidigung im Strafverfahren: Erstreckung der Bestellung auf ein

  • OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97

    Zulassung einer Nebenklage durch Beschluss; Zulässigkeit einer Nebenklage im

  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 1 VAs 34/96

    Akteneinsicht durch den Konkursverwalter bei einem Ermittlungsverfahren wegen des

  • BGH, 10.01.1996 - 3 StR 467/95

    Anforderungen an das Feststellen der Schwere der Schuld

  • KG, 22.12.2014 - 161 Ss 228/14

    Entsprechende Anwendung des nur für den ersten Rechtszug konzipierten § 472 Abs.

  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 3 Ss 261/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger in der Revisionsinstanz

  • BGH, 31.07.1996 - 5 StR 251/96

    Nebenklage - Rechtsbeistand - Benachrichtigung

  • OLG Dresden, 12.02.1999 - 1 Ws 28/99

    Strafprozeßrecht: Eröffnung eines Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht,

  • BGH, 27.11.1987 - 2 StR 591/87
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1996 - 1 Ws 65/96
  • OLG Stuttgart, 13.04.2007 - 14 Ws 119/07

    Anfechtbarkeit der Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

  • OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00

    Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren

  • KG, 30.12.1996 - 1 Ss 15/96
  • BGH, 31.07.1987 - 3 StR 240/87

    Geltendmachung einer Beschwer durch einen Nebenkläger - Maßgeblichkeit des

  • KG, 23.07.1999 - 5 Ws 417/99

    Fehlende Anfechtungsmöglichkeit der Kostenentscheidung bei Verfahrenseinstellung

  • KG, 05.07.1994 - 5 Ws 259/94

    Sicherungsverfahren; Nebenklage; Zulässigkeit; Strafverfahren; Nebenkläger

  • OLG Düsseldorf, 13.02.1996 - 5 Ss 31/96/13/96
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