02.09.1983
Bundestag - Drucksache 10/337
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1983 S. 1592 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1983 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 28.12.1983, Seite 1592
- Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (Vermögensbeteiligungsgesetz)
- vom 22.12.1983
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80
Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung - …
In der von der Beklagten in Bezug genommenen amtlichen Begründung zu dieser Vorschrift ist lediglich ausgeführt, daß Einlagen im Sinne des Kreditwesengesetzes bei banküblicher Besicherung nicht vorliegen und somit die Vereinbarungen von Darlehensforderungen der Arbeitnehmer gegen die Arbeitgeber und die Ausgabe von Schuldverschreibungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter im Falle der angeordneten vollen Sicherung nicht gegen das Werksparkassenverbot verstoßen (BT-Drucks. 10/337, S. 12). - FG Düsseldorf, 16.04.2010 - 3 K 4569/07
Überlassung von Gratisaktien; Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG; …
Lediglich den Ausführungen in der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen vom 2.9.1983 ist zu entnehmen, dass die Vorgängervorschrift des § 19a Abs. 8 EStG, der im Jahre 1983 eingeführte § 19a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes, die Feststellung des Werts der Vermögensbeteiligung regelt, die zur Ermittlung des mit der Überlassung zugewendeten Vorteils notwendig sei (BT-Drs. 10/337, Seite 16 zum Entwurf des § 19 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes, der später - unter Vornahme von Veränderungen - zum § 19a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes führte). - FG München, 24.10.2013 - 11 K 435/12
Auskunftsersuchen zur Förderungsfähigkeit eines geschlossenen Immobilienfonds …
Auch das 5. VermBG soll der Förderung der Eigenvorsorge für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards in wirtschaftlicher Not und bei verminderter Leistungsfähigkeit dienen und mit dazu beitragen, eine Überforderung der sozialen Sicherungssysteme zu verhindern (Bundestagsdrucksache 10/337, S. 10).
- FG München, 24.10.2013 - 11 K 436/12
Auskunftsersuchen zur Förderungsfähigkeit eines geschlossenen Immobilienfonds …
Auch das 5. VermBG soll der Förderung der Eigenvorsorge für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards in wirtschaftlicher Not und bei verminderter Leistungsfähigkeit dienen und mit dazu beitragen, eine Überforderung der sozialen Sicherungssysteme zu verhindern (Bundestagsdrucksache 10/337, S. 10). - FG München, 24.10.2013 - 11 K 434/12
Auskunftsersuchen zur Förderungsfähigkiet eines geschlossenen Immobilienfonds …
Auch das 5. VermBG soll der Förderung der Eigenvorsorge für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards in wirtschaftlicher Not und bei verminderter Leistungsfähigkeit dienen und mit dazu beitragen, eine Überforderung der sozialen Sicherungssysteme zu verhindern (Bundestagsdrucksache 10/337, S. 10). - BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 126.80
Rechtliche Qualifizierung der Annahme fremder Gelder von Betriebsangehörigen …
In der von der Beklagten in Bezug genommenen amtlichen Begründung zu dieser Vorschrift ist lediglich ausgeführt, daß Einlagen im Sinne des Kreditwesengesetzes bei banküblicher Besicherung nicht vorliegen und somit die Vereinbarungen von Darlehensforderungen der Arbeitnehmer gegen die Arbeitgeber und die Ausgabe von Schuldverschreibungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter im Falle der angeordneten vollen Sicherung nicht gegen das Werksparkassenverbot verstoßen (BT-Drucks. 10/337, S. 12).