29.01.1986

Bundestag - Drucksache 10/4748

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Jugend, Familie und Gesundheit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 742   

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https://dejure.org/1986,15278
BGBl. I 1986 S. 742 (https://dejure.org/1986,15278)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 23.05.1986, Seite 742
  • Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
  • vom 15.05.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15

    Befristung - Arzt in der Weiterbildung

    Anlass für die Einführung des ursprünglich bis zum 31. Dezember 1997 geltenden ÄArbVtrG war vielmehr gerade die Förderung der Fluktuation von Ärzten im Krankenhausbereich durch Eröffnung zusätzlicher Befristungsmöglichkeiten (vgl. BT-Drs. 10/3559 S. 3 und 13/8668 S. 6; Dreher DB 1999, 1396, 1397; Haage MedR 1998, 109, 110; APS/Schmidt 5. Aufl. ÄArbVtrG § 3 Rn. 3) .
  • LAG Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 1 Sa 5/15

    Befristung - Arzt in Weiterbildung - Facharztausbildung

    Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung vom 15.05.1986 wurde im Zusammenhang eines Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Änderung der Bundesärzteordnung vom 25.06.1985 geschaffen (Bundestags-Drs. 10/3559).

    Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde die vorgesehene Neuregelung in eine eigenständige arbeitsrechtliche Regelung, jedoch ohne wesentliche Änderung, überführt (Bundestags-Drs. 10/4748).

  • LAG Berlin, 22.04.1991 - 9 Sa 6/91

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Ärzte in Weiterbildung

    Im Zusammenhang mit den erweiterten Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz von 1985 (BGBl. 1985 1, 710) sowie nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (BGBl. 1985 I 1065) hat der Gesetzgeber, um eine stärkere Fluktuation von Ärzten im Krankenhausbereich aufgrund der Einführung einer Praxisphase als Teil der ärztlichen Ausbildung nach dem Medizinstudium zu ermöglichen, das "Gesetz über befristet Arbeitsverhältnisse mit Ärzten in der Weiterbildung vom 15. Mai 1986 (BGBl. I 1986, 742) mit Wirkung vom 24. Mai 1986 erlassen, das am 31. Dezember 1997 wieder außer Kraft treten wird.
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