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19.06.1986

Bundestag - Drucksache 10/5701

Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 1110   

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BGBl. I 1986 S. 1110 (https://dejure.org/1986,17013)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 30.07.1986, Seite 1110
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes
  • vom 24.07.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Die Nachholungsmöglichkeit geht auf § 22 Abs. 2 Satz 2 SchwbG (in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 24. Juli 1986, BGBl. I S. 1110) zurück.
  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R

    Gleichstellung von Behinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes auch

    Satz 2 wurde nämlich mit der Neufassung des SchwbG vom 26. August 1986 (BGBl I 1421) eingefügt, um in Fällen der Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten den in § 15 SchwbG angeordneten Kündigungsschutz auch auf die zwischen Antragstellung und Entscheidung über die Gleichstellung ausgesprochenen Kündigungen zu erstrecken (vgl: BT-Drucks 10/3138, S 16 zu § 2; zur gesamten Entwicklung der gesetzlichen Regelung des § 2 auch Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl 1999, RdNrn 1 bis 4 zu § 2).

    Auch für die Schwerbehinderten gilt nämlich kein arbeitsplatz- und leistungsbezogener Schwerbehindertenbegriff (vgl: BT-Drucks 10/3138, S 13; Cramer, SchwbG, 4. Aufl 1992, RdNr 7a zu § 1).

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der

    Diese Regelung ist mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 24.7.1986 (BGBl I 1110) in § 35 SchwbG eingeführt worden.

    "Die Vorschrift sieht für diesen bisher nicht geregelten Fall vor, dass mit dem Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft zugleich auch der gesetzliche Schutz als Schwerbehinderter erlischt." (BT-Drucks 10/3138 S 25 - zu Nr. 27 - § 35 - Buchst a) .

  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2018 - 4 S 142/18

    Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzungsverfahren; Beteiligung der

    Zu ergänzen ist, dass hinsichtlich der Pflicht zur ordnungsgemäßen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung jedenfalls vorwerfbare Zuwiderhandlungen - für die hier keine Anhaltspunkte vorliegen - auch öffentlicher Arbeitgeber seit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 24.07.1986 (BGBl. I S. 1110) am 01.08.1986 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können (vgl. BT-Drs. 10/3138, S. 28 zu § 65 SchwbG; vgl. auch § 156 Abs. 1 Nr. 9 SGB IX a.F., jetzt § 238 Abs. 1 Nr. 8 SGB IX).
  • BSG, 29.07.1993 - 11 RAr 41/92

    Auszubildende und zur Ausbildung Beschäftigte iS des SchwbG - Beamtenanwärter

    Er ist der Auffassung, aus der Begründung zu § 6 SchwbG in BT-Drucks 10/3138 S 18 lasse sich eine vom Gesetzgeber vorgenommene bewußte Differenzierung zwischen 'Auszubildenden' und 'sonstigen zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellten' sowie 'Beamten' und 'Richtern' nicht entnehmen.

    Der Sinn und Zweck der mit dem Schwerbehinderten-Änderungsgesetz vom 24. Juli 1986 (BGBl I 1110) neu gestalteten §§ 8 und 10 Abs. 2 SchwbG ergibt sich hinreichend deutlich aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf dieses Gesetzes.

    Wichtigstes Ziel war es, die Einstellungs- und Beschäftigungschancen der Schwerbehinderten auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt zu erhöhen (BT-Drucks 10/3138 S 1 - dort A Zielsetzung).

    Zudem sollten beschäftigungshemmende Vorschriften abgebaut und die Arbeitgeber veranlaßt werden, mehr Schwerbehinderte einzustellen (Bericht über die Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucks 10/5701 S 4, 10 - dort zu § 7 SchwbG aF).

    Das bedeutet ua, daß nach Auffassung des Ausschusses nicht lediglich zugunsten der Wirtschaft die bisherige, als ausbildungshemmend empfundene Regelung des § 7 SchwbG aF, sondern für alle Arbeitgeber geändert werden sollte (vgl Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks 10/3138 S 18, 19 einerseits und den Bericht des Ausschusses aaO andererseits).

    Die Beschlußempfehlung des Ausschusses, in der wiederum auf die Entlastung der öffentlichen Haushalte, insbesondere durch die Herausnahme der Ausbildungsplätze bei der Berechnung der Zahl der Pflichtplätze und die Mehrfachanrechnung auszubildender Schwerbehinderter hingewiesen wird, macht dies deutlich (BT-Drucks 10/5673 S 4).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Maßgeblich für die rechtliche Würdigung ist das Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693), in der bei Ingangsetzen der Frist durch Gesetz vom 24. Juli 1986 (BGBl. I S. 1110) letztmals geänderten Fassung.
  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    (Die Bezeichnung "GdB" gilt erst seit Januar 1986 - § 3 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) idF des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetz (SchwbG) vom 24. Juli 1986 - BGBl I 1110, Bek der Neufassung vom 26. August 1986 - BGBl I 1421 - SchwbG 1986) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2012 - L 13 SB 127/11

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Es mag sogar Einiges dafür sprechen, solche 20er Werte überhaupt nur dann steigernd zu berücksichtigen, wenn sie das vorhandene Leiden besonders verstärken (Knittel, SGB IX Kommentar, Rn. 73), weil ansonsten solche leichten Funktionsbeeinträchtigungen (vgl. BT-Drs. 10/5701, S. 9) für sich genommen die allgemeine Leistungsfähigkeit allenfalls gering beeinträchtigen (vgl. Götz, KOV 1966, 102).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 8/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellungsinteresse -

    In der BT-Drucks 10/5701, S 9 heißt es:.

    Sie sind bewusst als davon unabhängige abstrakte Nachweise konstruiert, um außerhalb des Schwerbehindertenrechts an einen bestimmten GdB geknüpfte Ansprüche und Vergünstigungen "in einer Vielzahl von bundes-, landes-, kommunalrechtlichen und anderen Bestimmungen" (BT-Drucks 10/3138, S 13) wahrnehmen zu können (zu dieser "dienenden" Funktion der Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht vgl auch BSG, Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a SB 2/07 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, juris RdNr 22).

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Diese Gesichtspunkte fanden ab 1. Oktober 1979 Eingang in das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) (vgl § 58 Abs. 1 S 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) idF des Gesetzes vom 9. Juli 1979 - BGBl I 989 - und § 60 Abs. 1 S 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) in der seit 1. August 1986 geltenden Fassung des Gesetzes vom 24. Juli 1986 - BGBl I 1110).
  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R

    Schwerbehindertenrecht - unentgeltliche Beförderung - Merkzeichen "G" -

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses, Inhalt des

  • BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88

    Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem

  • BVerwG, 02.06.1987 - 6 P 10.85

    Wahlberechtigung der Bezirksvertrauensmänner bei den Bezirksregierungen im Land

  • BSG, 29.09.1992 - 11 RAr 83/91

    Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen

  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2926/14

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde einer schwerbehinderten Personen zur

  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93

    Beschäftigungspflicht - Schwerbehinderter - Ausgleichsabgabe -

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99

    Unfallausgleich, - für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 53.01

    Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -; arbeitsgebergleiche Person,

  • BSG, 09.03.1988 - 9a RVs 13/87

    Statthafte Berufung durch eine vor Ablauf der Berufungsfrist eintretende

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 20/97 R

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses, Inhalt des

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 1/98 R

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses, Inhalt des

  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 79/91

    Schwerbehinderter Arbeitgeber - Anrechnung auf Pflichtplatz -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 115/08

    Keine Anrechnung eines schwerbehinderten Sozius einer Rechtsanwaltskanzlei auf

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 12/00 R

    Einschätzung der MdE, Minderung um 95 vH für Erwerbsunfähigkeit

  • BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90

    Nachteilsausgleich aG - Kind - Anfallsleiden

  • OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94

    Voraussetzungen der wirksamen Entlassung eines auf Grund einer Alkoholkrankheit

  • VG München, 13.02.2014 - M 15 K 13.437

    Berechnung der Höhe der Ausgleichsabgabe - Anrechenbarkeit von Aufträgen des

  • VG München, 13.02.2014 - M 15 K 13.5008

    Berechnung der Höhe der Ausgleichsabgabe - Anrechenbarkeit von Aufträgen des

  • BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 114.90

    Bindung bei Aufhebung und Zurückverweisung

  • BVerwG, 25.10.1989 - 2 B 115.89

    Schwerbehinderter Beamter - Versetzung in den Ruhestand - Anhörung der

  • LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 45/13

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen, Soldat

  • VG Karlsruhe, 27.08.1991 - 2 K 2873/90

    Zum Schwerbehinderten iSv SchwbAV § 27 - Schwerbehinderteneigenschaft

  • BAG, 14.08.1986 - 6 AZR 622/85

    Schwerbehinderte: Rechtsstellung des Vertrauensmannes, Anspruch auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99

    Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 47/91

    Zulässigkeit der Beratung - Anrechnung auf Pflichtplatz - Werkstatt für

  • BSG, 26.10.1989 - 9 RVs 4/88

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides, Grad der Behinderung von

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 6/87

    Die Ausgabe einer Wertmarke an außergewöhnlich Gehbehinderte nur gegen eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2012 - 12 A 712/12

    Erstattungsanspruch für eine zu Unrecht erfolgte Zahlung von

  • LSG Bayern, 03.02.2009 - L 15 SB 90/05

    Zuerkennung des Merkzeichen 'G' und Weitergewährung des Merkzeichens 'RF'

  • ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08

    Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung in persönlichen Angelegenheiten von

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2004 - 9 S 14/03

    Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen im Arbeitsleben bei beruflich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 712/12

    Anspruch auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Ausgleichsabgaben für die Jahre

  • VG Bremen, 18.11.2009 - 3 K 41/09

    Bezuschussung für die Beschaffung eines KFZ

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - L 12 AL 79/99

    Keine Anrechnung eines schwerbehinderten Gesellschafters einer GbR auf einen

  • BVerwG, 02.06.1999 - 5 B 130.99

    Keine Freikündigung eines Arbeitsplatzes für einen Schwerbehinderten

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