28.02.1990

Bundestag - Drucksache 11/6543

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 1849   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,21347
BGBl. I 1990 S. 1849 (https://dejure.org/1990,21347)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 05.09.1990, Seite 1849
  • Dienst- und besoldungsrechtliches Begleitgesetz zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst - BGAD)
  • vom 30.08.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13

    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Repräsentationsaufgaben;

    Sinn und Zweck des zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschusses (vgl. § 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BBesG 2002, § 1 Abs. 2 Nr. 6 BBesG; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 56.09 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 1 Rn. 8 ff.) ist es, die durch die teilweise sehr hohe Wohnungsmiete im Ausland entstehenden Mehrbelastungen des Beamten auszugleichen; der im Ausland Dienst leistende und deshalb auch dort wohnende Beamte soll nur eine dem im Inland Dienst leistenden und wohnenden Beamten vergleichbare Mietbelastung selbst zu tragen haben (BVerwG, Urteile vom 21. August 1979 - 6 C 5.78 - Buchholz 235 § 57 BBesG 1975 Nr. 1 S. 5 und vom 25. September 1987 - 6 C 26.85 - Buchholz 240 § 57 BBesG Nr. 3 S. 2; BT-Drs. 4/1337 S. 3 ; BT-Drs. 11/6543 S. 9 ).
  • BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04

    Umzug; Umzugswilligkeit; gemeinsame Wohnung; häusliche Gemeinschaft;

    Die Berücksichtigung der berufstypischen Mehrbelastungen und die besondere Situation der Ehegatten im Auslandsdienst waren Anlass für den Gesetzgeber, deren Beiträge zur Bewältigung dienstlicher Aufgaben im Ausland und deren Einschränkung der eigenen Berufsausübung durch den höheren Auslandszuschlag auszugleichen (vgl. Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Dienst- und Besoldungsrechtlichen Begleitgesetzes zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu diesem Gesetzentwurf <BTDrucks 11/7248 S. 17>; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2002 - 1 A 2416/00 - ).
  • BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 13.13

    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Mietspiegel; Mietobergrenze;

    Sinn und Zweck des zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschusses (vgl. § 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BBesG 2002, § 1 Abs. 2 Nr. 6 BBesG; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 56.09 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 1 Rn. 8 ff.) ist es, die durch die teilweise sehr hohe Wohnungsmiete im Ausland entstehenden Mehrbelastungen des Beamten auszugleichen; der im Ausland Dienst leistende und deshalb auch dort wohnende Beamte soll nur eine dem im Inland Dienst leistenden und wohnenden Beamten vergleichbare Mietbelastung selbst zu tragen haben (BVerwG, Urteile vom 21. August 1979 - 6 C 5.78 - Buchholz 235 § 57 BBesG 1975 Nr. 1 S. 5 und vom 25. September 1987 - 6 C 26.85 - Buchholz 240 § 57 BBesG Nr. 3 S. 2; BT-Drs. 4/1337 S. 3 ; BT-Drs. 11/6543 S. 9 ).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2005 - 5 LA 189/03

    Die Benutzung der Texte für den privaten Gebrauch ist frei. Jede Form der

    Diese unterschiedliche Behandlung entspricht auch dem Ziel der Gewährung eines erhöhten Auslandszuschlages, durch den Nachteile und materielle Mehraufwendungen ausgeglichen werden sollen, die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes aufgrund ständig wiederkehrender Auslandsverwendungen während ihres gesamten Berufslebens oder ihrer Übernahme im Rahmen des Personalaustausches im Sinne des § 13 Abs. 1 GAD hinzunehmen haben und die im bisherigen System der Auslandsbesoldung keinen Ausgleich erführen (BT-Drucks 11/6543, S. 9).

    Diese vorstehend näher beschriebene Regelung des § 55 Abs. 5 Satz 1 BBesG ist nicht vergleichbar mit der Regelung des § 55 Abs. 5 Satz 6 BBesG (i.d.F. v. 30.08.1990, BGBl. I S. 1849), nach der Soldaten, die in integrierten militärischen Stäben des Nato-Bündnisses eingesetzt werden, den erhöhten Auslandszuschlag erhalten, dort eingesetzte Beamte aber nicht und deren Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG das Bundesverwaltungsgericht in der vorstehend zitierten Entscheidung (BVerfGE 93, 386) verneint hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 4/02

    Beamtenrecht, Auslandsverwendung, Mietzuschuss, Mehrbetrag

    Dagegen spreche auch die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 11/6543 S. 9), nach der durch die Regelung des § 57 Abs. 1 S. 3 BBesG erreicht werden solle, dass die Auslandsbediensteten nur noch eine Mehrbelastung zu tragen hätten, die weitgehend der eines Inlandsbeamten entspreche, und der Mieteigenbelastung nunmehr eine feste Obergrenze gesetzt sei.

    Der Gesetzgeber wollte dabei für die Mieteigenbelastung Obergrenzen von 20 bzw. 22 vom Hundert der Inlandsbezüge setzen (BT-Drucksache 11/6543, S. 9).

  • BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 8/95

    Mangels Entscheidungserheblichkeit unzulässige Vorlage des BBesG § 55 Abs 5 S 6

    ob § 55 Absatz 5 Satz 6 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung von Artikel 2 Nummer 4 b des dienst- und besoldungsrechtlichen Begleitgesetzes zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 (BGBl I S. 1849) insoweit mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz vereinbar ist, als Soldaten, die im Ausland unter Fortzahlung ihrer Dienstbezüge bei integrierten militärischen Stäben verwendet werden, von der Regelung nicht erfasst werden - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 22. Juni 1995 (2 A 695/93) -.
  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2015 - 2 K 2/13

    Soldatenrecht

    Die Berücksichtigung der berufstypischen Mehrbelastungen und die besondere Situation der Ehegatten im Auslandsdienst waren Anlass für den Gesetzgeber, deren Beiträge zur Bewältigung dienstlicher Aufgaben im Ausland und deren Einschränkung der eigenen Berufsausübung durch den höheren Auslandszuschlag auszugleichen (vgl. Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Dienst- und Besoldungsrechtlichen Begleitgesetzes zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu diesem Gesetzentwurf <BTDrucks 11/7248 S. 17>; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2002 - 1 A 2416/00 - ).
  • VG Berlin, 07.05.2009 - 7 A 95.07

    Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Beihilfe, Hinterbliebenenversorgung

    Diese ergeben sich nach Auffassung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 11/6543) durch die mit ständig wiederkehrenden Auslandsverwendungen während des gesamten Berufslebens verbundenen Nachteile und materiellen Mehraufwendungen.
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