27.02.1992

Bundestag - Drucksache 12/2170

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 1389   

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https://dejure.org/1992,21077
BGBl. I 1992 S. 1389 (https://dejure.org/1992,21077)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 30.07.1992, Seite 1389
  • Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der "Staatlichen Versicherung der ...
  • vom 24.07.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
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    Weitere Dokumente mit demselben Bezug
    BGBl. I 2005 S. 2546

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

    BGBl. I 1992 S. 1389

    Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von

    Staatliche Versicherung der DDR

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

    Das vorstehend gefundene Ergebnis werde insgesamt durch die in Kürze zu erwartende Änderung des Lastenausgleichsrechts bestätigt (vgl. BT-Drucks. 12/2170).

    Durch Art. 3 a des Gesetzes über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlieber Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der "Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung" vom 24. Juli 1992 - BGBl I S. 1389, 1394 - (KGUG) sei das BFG mit Wirkung vom 31. Juli 1992 aufgehoben worden.

  • BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 17.07

    Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Kenntnis der

    Die Ursprungsregelung wurde durch das Gesetz vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1389) erlassen und damit begründet, die Vorschrift diene dem Rechtsfrieden; kein Betroffener müsse befürchten, nach Ablauf von mehr als vier Jahren mit einem Rückforderungsanspruch überzogen zu werden (BTDrucks 12/2170 S. 12).

    Ausweislich der Gesetzesbegründung soll sie dazu dienen, dass "die Akten endgültig geschlossen werden können" (BTDrucks 12/2170 S. 20).

  • BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 38.10

    Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich; anwendbare Fassung des §

    Die Möglichkeit der Ausgleichsbehörde, die Frist durch schriftliche Mitteilung an den Verpflichteten zu unterbrechen, ist - vor Einführung der zehnjährigen Frist - durch Art. 3 Nr. 25 des Gesetzes vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1389) als Satz 4 angefügt worden und konnte sich nur auf die Vierjahresfrist beziehen.

    Diesen Vorschriften waren Zehnjahresfristen bereits durch Art. 3 Nr. 3 und Nr. 27 des Gesetzes vom 24. Juli 1992 angefügt worden, die es ausdrücklich ermöglichen sollten, dass "die Akten endgültig geschlossen werden können" (BTDrucks 12/2170 S. 20).

  • BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 39.10

    Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich; anwendbare Fassung des §

    Die Möglichkeit der Ausgleichsbehörde, die Frist durch schriftliche Mitteilung an den Verpflichteten zu unterbrechen, ist - vor Einführung der zehnjährigen Frist - durch Art. 3 Nr. 25 des Gesetzes vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1389) als Satz 4 angefügt worden und konnte sich nur auf die Vierjahresfrist beziehen.

    Diesen Vorschriften waren Zehnjahresfristen bereits durch Art. 3 Nr. 3 und Nr. 27 des Gesetzes vom 24. Juli 1992 angefügt worden, die es ausdrücklich ermöglichen sollten, dass "die Akten endgültig geschlossen werden können" (BTDrucks 12/2170 S. 20).

  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 C 40.07

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Lastenausgleich; Schadensausgleich;

    Das gilt ungeachtet dessen, dass nach § 349 Abs. 2 Satz 2 LAG für die Bemessung des Schadens die Vorschriften des Feststellungsgesetzes - FG - und des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes - BFG - in der am 31. Dezember 1991 geltenden Fassung heranzuziehen sind und § 21a Abs. 2 FG ausdrücklich eine solche Schadensminderungspflicht begründet; denn der mit Gesetz vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1389) eingefügte Satz 2 des § 349 Abs. 1 LAG erklärt gerade diese Vorschrift bei der Rückforderung zu viel gewährter Ausgleichsleistungen nach § 349 Abs. 1 Satz 1 LAG für unanwendbar.

    In diesem Fall bleibe ihm der gewährte Lastenausgleich ungeschmälert erhalten (BTDrucks 12/2170 S. 11).

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 40.96

    Lastenausgleich - Rückforderung der Entschädigung wegen Rückübertragung des

    Das Gesetz sieht hier nur ein begrenztes Regulativ als "Schutzvorschrift" der Betroffenen (vgl. BTDrucks 12/2170 zu Nr. 3 (§ 349), S. 12) vor, wonach der Rückforderungsbetrag den Wert der erlangten Schadensausgleichsleistung nicht übersteigen darf.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 9.99

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistung; Schadensausgleich; auszugleichender

    Sinn und Zweck der Regelung des § 349 Abs. 1 Satz 1 LAG, Doppelentschädigungen zu Lasten der öffentlichen Hand zu vermeiden (vgl. BTDrucks 12/2170 S. 11), gebieten die Auslegung, daß der Lastenausgleichsgewährung dann die Grundlage entzogen ist, wenn das Vermögensobjekt, für dessen Entzug Lastenausgleich gezahlt worden ist, nachträglich zurückerlangt wurde.

    Die gegenüber der seinerzeit bereits bestehenden Regelung der Verfahrenswiederaufnahme bei nachträglichem Schadensausgleich (§ 342 Abs. 2 Satz 1, Ziff. 2 LAG) im Hinblick auf die massenhafte Rückgabe von Vermögenswerten nach der deutschen Einheit vom Gesetzgeber eingeführte Vereinfachung der Rückforderungsabwicklung (vgl. BTDrucks 12/2170 S. 11) würde ihren Sinn verlieren und geradezu in das Gegenteil verkehrt, wenn jeweils die materiellrechtliche Rechtmäßigkeit der früheren Schadensfeststellung nachzuprüfen wäre.

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 11.09

    Abtretung; Ausgleichsansprüche; Ausgleichsleistung; Begriff des

    Zwar knüpft § 349 LAG im Regelfall an Schadensausgleichsleistungen nach dem Vermögensgesetz oder dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz und insofern an staatliche Maßnahmen an (vgl. BTDrucks 12/2170 S. 11 zu Nr. 2 ).

    Maßgebend ist allein, dass die gewährte Hauptentschädigung wegen der nachträglichen Beseitigung des Schadens ihre Berechtigung verloren hat (BTDrucks 12/2170 S. 11 zu Nr. 3 ).

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 28.05

    Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich; Wiedererlangung der

    Diese Neuregelung ist durch das Kontoguthabenumstellungsgesetz vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1389) erfolgt, der für Fälle des Schadensausgleichs nach dem 31. Dezember 1989 das ansonsten notwendige Wiederaufnahmeverfahren in § 342 Abs. 3 LAG durch ein schlichtes Rückforderungsverfahren ersetzt und die Rückforderungsregelung des § 349 LAG eingefügt hat.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 5.00

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme;

    Sinn und Zweck der Regelung des § 349 Abs. 1 Satz 1 LAG, Doppelentschädigungen zu Lasten der öffentlichen Hand zu vermeiden (vgl. BTDrucks 12/2170, S. 11), gebieten ebenfalls die Auslegung, daß der Lastenausgleichsgewährung die Grundlage entzogen ist, wenn das Vermögensobjekt, für dessen Entzug Lastenausgleich gezahlt worden ist, nachträglich zurückerlangt wurde.

    Hinzu kommt, daß die gegenüber der seinerzeit bereits bestehenden Regelung der Verfahrenswiederaufnahme bei nachträglichem Schadensausgleich (§ 342 Abs. 2 Satz 1, Ziff. 2 LAG) im Hinblick auf die massenhafte Rückgabe von Vermögenswerten nach der deutschen Einheit vom Gesetzgeber eingeführte Vereinfachung der Rückforderungsabwicklung nach § 349 LAG (vgl. BTDrucks 12/2170, S. 11) ihren Sinn verlieren und geradezu in das Gegenteil verkehrt würde, wenn auch in diesem Rahmen jeweils die materiellrechtliche Rechtmäßigkeit der früheren Schadensfeststellung nachzuprüfen wäre.

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme;

  • VG Cottbus, 10.04.2014 - 1 K 917/13
  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 27.12

    Rückforderung von Lastenausgleich; Enteignung; Erbe; Erbschaft; Pflichtteil;

  • VG Berlin, 24.05.2007 - 9 A 65.06

    Fristberechnung bei Rückforderung im Lastenausgleichsverfahren

  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2012 - 6 L 433/12

    Lastenausgleich, Rückforderung, aufschiebende Wirkung, Erben, Schadensausgleich

  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 97.07

    Rückforderung von wegen des Verlustes von landwirtschaftlichem Vermögen gewährten

  • VG Frankfurt/Main, 05.12.2008 - 7 E 5417/06

    Rückforderung von Lastenausgleich im Zusammenhang mit einer Familienstiftung

  • BVerwG, 03.09.1993 - 3 B 32.93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausschluss der Schadensfeststellung

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 37.96

    Hauptentschädigung - Zinszuschlag - Rückforderung der Hauptentschädigung -

  • VG Berlin, 18.07.2000 - 25 A 402.95

    Währungsumstellung eines Kontos; Enteignung eines Grundstücks; Durchführung eines

  • VG Göttingen, 10.08.1995 - 1 A 1280/93

    Nachträgliche Umstellung eines Sparguthabens von Mark der Deutschen

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