09.03.1992

Bundestag - Drucksache 12/2201

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 1030   

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https://dejure.org/1992,20717
BGBl. I 1992 S. 1030 (https://dejure.org/1992,20717)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 23.06.1992, Seite 1030
  • Neuntes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
  • vom 11.06.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15

    Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger

    Folglich zählen zu den Personalakten alle Daten, die in der Lage sind, neben einem Persönlichkeitsbild der Beamtin oder des Beamten ein lückenloses Bild von der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischen Geschehensablauf zu vermitteln (BT-Drs. 12/544 S. 11).

    Das Personalaktenrecht beruht auch in seiner jetzigen Ausgestaltung im Wesentlichen auf dem Neunten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Juni 1992 (BGBl. I S. 1030).

    Hinweise zum Verhältnis in Bezug auf die Zugangsvorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes sind in den Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drs. 12/544) schon deswegen nicht zu erwarten, weil dieses damals noch nicht galt.

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Regelung in § 34 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 ZDG, die seit dem 1. Januar 1993 durch das Neunte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Juni 1992 (BGBl I S. 1030) der beamtenrechtlichen Schadensersatzregelung angepasst worden ist, als auch im Bereich der Drittschadensliquidation (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1966 - VI ZR 39/65 - NJW 1967, 931 f. sowie BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 38.98 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14

    Entfernung einer Aufstellung zu krankheitsbedingten Fehlzeiten in Verbindung mit

    Dort heißt es - teilweise mit Formulierungen wie in der späteren Gesetzesbegründung zu § 56e LBG a.F. - näher (vgl. BT-Drs. 12/544, S. 20):.

    Dass auch der Landesgesetzgeber den Begriff der "Vorwürfe" mit den in § 89 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBG verbindet, wird in der bereits zitierten Gesetzesbegründung zu § 56e LBG deutlich, in der zu dessen Abs. 1 Satz 2 die Wendung "Vorwürfe" statt des später zum Gesetzeswortlaut werdenden Begriffs "Sachverhalte" enthalten ist (vgl. AbgH-Drs. 12/5309, a.a.O.; ebenso im Übrigen die Formulierung in BT-Drs. 12/544, a.a.O.).

    Mit einem Vorwurf objektiv pflichtwidrigen Verhaltens sind diese Unterlagen nicht ansatzweise verbunden (ebenso Lemhöfer, a.a.O., Rn. 10; s. auch die Gesetzesbegründung zu § 90 e BBG a.F., BT-Drs. 12/544, a.a.O., in der Feststellungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen in einem Zwangspensionierungsverfahren ausdrücklich von der Vorschrift ausgenommen werden; a.A. Zängl, a.a.O., Rn. 31; Woydera/Summer/Zängl, a.a.O., Ziff. 5 b).

  • BVerwG, 13.11.2019 - 2 C 35.18

    Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert

    Abgesehen davon, dass der Anspruch nach § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG erst nach zwei Jahren entsteht, beruht er auf dem "Resozialisierungsgedanken", wonach dem Beamten nach einer gewissen Zeit nachteilige Bewertungen etc. nicht mehr entgegengehalten werden sollen; er soll die Chance weiterer beruflicher Entwicklung ohne Belastung durch zeitlich überholte Vorwürfe haben (vgl. BT-Drs. 12/544 S. 12; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand März 2018, § 112 Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 4 S 756/17

    Aufhebung der Stellungnahme des Präsidialrats im Rahmen der Bundesrichterwahl

    Nach dem Willen des Gesetzgebers zur inhaltlich entsprechenden (vgl. BT-Drs. 16/7076 S. 127) Vorgängerregelung des § 90e BBG i.d.F. vom 11.06.1992, wonach es vorrangiges Ziel der Reformierung und Neuregelung des Personalaktenrechts war, das Persönlichkeitsrecht des Beamten im Rahmen einer effektiven Personalaktenverwaltung zu stärken (vgl. BT-Drs. 12/544 S. 10), handelt es sich bei § 112 Abs. 1 Satz 1 BBG um eine in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn wurzelnde und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Schutzvorschrift zugunsten des Beamten, die dem Gedanken der Resozialisierung entspricht (vgl. BT-Drs. 12/544 S. 12).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03

    Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische

    Dieses so strukturierte Personalaktengeheimnis wird für die Gesundheitsunterlagen eines Soldaten durch besondere Schutzbestimmungen (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, BTDrucks 12/544, S. 23 zu § 29 SG Abs. 3; Vogelgesang, in: Fürst, GKÖD, Bd. I, Teil 5 Wehrrecht, § 29 SG RNr. 5; Scherer/Alf, SG, 7. Aufl., § 29 RNr. 15) noch einmal besonders akzentuiert.
  • VG Düsseldorf, 26.08.2016 - 13 K 1968/14

    Entfernungsanspruch ; Personalakte; Teilzeitantrag; gesundheitsrelevante

    vgl. für die entsprechende Vorschrift im Bundesbeamtengesetz, BT-Drucksache 12/544, S. 20.

    Die Regelung des § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBG NRW stellt zum Schutz des Resozialisierungsinteresses des Beamten eine Ausnahme vom Grundsatz der Aktenvollständigkeit dar, vgl. zu der entsprechenden Vorschrift im Bundesbeamtengesetz BT-Drucks. 12/544, S. 20, und erfordert ihrem Wortlaut nach einen Antrag des Beamten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - 8 A 940/02

    Zurechnung eines Verschuldens eines Zivildienstleistenden; Erfüllungsgehilfe der

    BT-Drucks. 12/544, S. 1, 2, 10, 15, 22 und 12/2201, S. 1, 2, 24.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1995 - 3 L 807/94

    Dienstliche Beurteilung; Personalakte

    Dieses ergibt sich auch aus § 56 Abs. 1 Satz 2 BRRG in der Fassung von Art. 2 des Neunten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Juni 1992 (BGBl. I S. 1030), wonach zur Personalakte alle Unterlagen einschließlich der in Dateien gespeicherten gehören, die den Beamten betreffen, soweit sie mit seinem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (Personalaktendaten).

    Zu diesen Unterlagen gehören dienstliche Beurteilungen (Amtliche Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 13. Mai 1991, BT-Drs. 12/544 S. 22 i.V.m. S. 16).

  • BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93

    Anspruch auf Einsicht in die Personalakten

    Das gilt um so mehr, als der Gesetzgeber mit der Neuregelung des Personalaktenrechts der Beamten (§§ 90 ff. BBG; §§ 56 ff. BRRG) das Persönlichkeitsrecht des Beamten hat stärken wollen und sich dabei auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts bezogen hat (BT-Drucks. 12/544, S. 1, 10 f.).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 27.05

    Maßnahme; Beschwerde; personenbezogene Daten; Feststellungsinteresse;

  • BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 9.92

    Zivildienst - Geistliches Hauptamt - Lebensunterhalt - Weltliche Berufstätigkeit

  • BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92

    Beamtenrecht - Verjährung - Schadensersatzanspruch

  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 26.93

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Geltendmachung von

  • VG Karlsruhe, 19.11.2019 - 13 K 35/19

    Kein Anspruch im Soldatenrecht auf Einsicht in die Gesundheitsakten des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 N 47.04

    Beamtenrecht: Anspruch auf Entfernung einer fehlerhaften Beurteilung aus der

  • VG München, 07.03.2017 - M 21 K 15.3238

    Regress gegen einen Soldaten wegen Beschädigung eines Dienstfahrzeugs

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1993 - 4 S 1420/93

    Kein Anspruch auf Entfernung von Vorgängen über die Prüfung der Verfassungstreue

  • VG Gießen, 13.06.1996 - 5 E 1841/94

    Schadensersatz auf Grund eines Unfalls ; Dienstliche Benutzung eines privaten

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