09.11.1992

Bundestag - Drucksache 12/3669

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Wirtschaft

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 2135   

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https://dejure.org/1992,23675
BGBl. I 1992 S. 2135 (https://dejure.org/1992,23675)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 24.12.1992, Seite 2135
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
  • vom 21.12.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2135) wurde deshalb die Abgabepflicht auf den überschaubaren Kreis der Inhaber der originär deutschen und der ausländischen Lizenzrechte - nämlich deutsche Programmanbieter und Importeure - beschränkt, deren Gesamtzahl damals zwischen 50 und 100 - gegenüber etwa 10 000 Videotheken - vermutet wurde (BTDrucks 12/2021 S. 22).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Der hier streitige § 66 a FFG 1986 ist aufgrund von Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2135) mit Wirkung vom 1. Januar 1993 durch den neugefaßten § 66 a FFG 1993 ersetzt worden.

    Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber ausweislich der Begründung zu § 66 a FFG 1993 (vgl. BTDrucks 12/2021, S. 21 ff.) auch unterschiedliche Ziele im Verhältnis zu der hier streitigen Altregelung verfolgt.

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 23.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

    Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2135) wurde deshalb die Abgabepflicht auf den überschaubaren Kreis der Inhaber der originär deutschen und der ausländischen Lizenzrechte - nämlich deutsche Programmanbieter und Importeure - beschränkt, deren Gesamtzahl damals zwischen 50 und 100 - gegenüber etwa 10 000 Videotheken - vermutet wurde (BTDrucks 12/2021 S. 22).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 24.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

    Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2135) wurde deshalb die Abgabepflicht auf den überschaubaren Kreis der Inhaber der originär deutschen und der ausländischen Lizenzrechte - nämlich deutsche Programmanbieter und Importeure - beschränkt, deren Gesamtzahl damals zwischen 50 und 100 - gegenüber etwa 10 000 Videotheken - vermutet wurde (BTDrucks 12/2021 S. 22).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 25.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

    Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2135) wurde deshalb die Abgabepflicht auf den überschaubaren Kreis der Inhaber der originär deutschen und der ausländischen Lizenzrechte - nämlich deutsche Programmanbieter und Importeure - beschränkt, deren Gesamtzahl damals zwischen 50 und 100 - gegenüber etwa 10 000 Videotheken - vermutet wurde (BTDrucks 12/2021 S. 22).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 26.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

    Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2135) wurde deshalb die Abgabepflicht auf den überschaubaren Kreis der Inhaber der originär deutschen und der ausländischen Lizenzrechte - nämlich deutsche Programmanbieter und Importeure - beschränkt, deren Gesamtzahl damals zwischen 50 und 100 - gegenüber etwa 10 000 Videotheken - vermutet wurde (BTDrucks 12/2021 S. 22).
  • BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 31.08

    Filmtheater; Neuerrichtung; Strukturverbesserung; Multiplexkino.

    Daran knüpfte wiederum das Zweite Änderungsgesetz vom 21. Dezember 1992, BGBl I S. 2135, an, durch welches § 56 Abs. 1 Nr. 1 FFG seine hier anzuwendende Gestalt gefunden hat.

    Dabei hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass er eine die Errichtungsförderung rechtfertigende Strukturverbesserung z.B. dann nicht für gegeben hält, wenn es um den Bau eines neuen Multiplexkinos "auf der grünen Wiese" geht (BTDrucks 12/2021 S. 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 10 B 4.07

    Förderung der Errichtung eines Filmtheaters zur Strukturverbesserung:

    Der gesetzliche Vorbehalt "wenn sie der Strukturverbesserung dient" ist erst durch Art. 1 Nr. 28 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2135) eingefügt worden.

    Der Grund für die Novellierung der Vorschrift lag nach der Begründung der Bundesregierung (BT-Drs. 12/2021, S. 10) wiederum in der Feststellung, dass das FFG in der Fassung vom 18. November 1986 "auch in den letzten fünf Jahren das in § 2 FFG normierte Ziel ,die Qualität des deutschen Films auf breiter Grundlage zu steigern und die Struktur der Filmwirtschaft zu verbessern' ...nicht in ausreichendem Maße erreicht" habe.

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 27.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

    Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2135) wurde deshalb die Abgabepflicht auf den überschaubaren Kreis der Inhaber der originär deutschen und der ausländischen Lizenzrechte - nämlich deutsche Programmanbieter und Importeure - beschränkt, deren Gesamtzahl damals zwischen 50 und 100 - gegenüber etwa 10 000 Videotheken - vermutet wurde (BTDrucks 12/2021 S. 22).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 28.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

    Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2135) wurde deshalb die Abgabepflicht auf den überschaubaren Kreis der Inhaber der originär deutschen und der ausländischen Lizenzrechte - nämlich deutsche Programmanbieter und Importeure - beschränkt, deren Gesamtzahl damals zwischen 50 und 100 - gegenüber etwa 10 000 Videotheken - vermutet wurde (BTDrucks 12/2021 S. 22).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 29.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 30.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 32.08

    Keine Kinoförderung bei drohendem Verdrängungswettbewerb

  • BVerwG, 20.08.2014 - 6 C 15.13

    Feststellender Verwaltungsakt; Filmförderungsgesetz; Filmabgabe der

  • BVerfG, 09.12.1999 - 2 BvR 2970/93

    Einstellung des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens nach Rücknahme der

  • BVerwG, 20.08.2014 - 6 C 14.13

    Filmabgabe der Videowirtschaft; Mindestlaufzeit

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 517.04

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 5.05

    Kinobetreiber müssen weiterhin deutschen Film fördern

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 512.04

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 7.05

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 524.04

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 6.05

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 483.04

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 522.04

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 523.04

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - 6 B 9.18

    Filmabgabe; DVD als Beilage zu Programmzeitschrift; Verjährung; Verbrauchsteuer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 8.17

    Berechtigung zum Vertrieb und Inverkehrbringen eines Films; Umfang der

  • VG Berlin, 19.06.1997 - 22 A 279.93

    Filmabgabepflicht von Videotheken; Zulässigkeit der Konkretisierung gesetzlicher

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