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08.12.1998

Bundestag - Drucksache 14/158

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 402   

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https://dejure.org/1999,38317
BGBl. I 1999 S. 402 (https://dejure.org/1999,38317)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 31.03.1999, Seite 402
  • Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
  • vom 24.03.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (22)

  • 11.11.1998   BT   STEUERENTLASTUNG SOLL WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG FÖRDERN (GESETZENTWURF)
  • 18.11.1998   BT   VORLÄUFER ZUR STEUERREFORM NOCH IN DIESEM JAHR VERABSCHIEDEN
  • 02.12.1998   BT   NICHTÖFFENTLICHE ANHÖRUNGEN BESCHLOSSEN
  • 02.12.1998   BT   ERSTEM VORLÄUFER DER STEUERREFORM ZUGESTIMMT
  • 03.12.1998   BT   ZWEI ÖFFENTLICHE ANHÖRUNGEN ZUM STEUERENTLASTUNGSGESETZ
  • 07.12.1998   BT   EXPERTEN: LÄNGERE AUFBEWAHRUNGSFRIST BELASTET MITTELSTAND
  • 08.12.1998   BT   AUSLANDSTÄTIGKEIT DEUTSCHER UNTERNEHMEN NICHT BEEINTRÄCHTIGEN
  • 08.12.1998   BT   STEUERÄNDERUNGSGESETZ 1998 MEHRHEITLICH ANGENOMMEN
  • 08.12.1998   BT   KRITIK AM STEUERREFORM-KONZEPT ÜBERWIEGT
  • 09.12.1998   BT   WIRTSCHAFT LEHNT ABSCHAFFUNG DER TEILWERTABSCHREIBUNG AB
  • 16.12.1998   BT   ENTLASTUNG KLEINERER UND MITTLERER BETRIEBE GEWÄHRLEISTEN
  • 13.01.1999   BT   ZWEI ANHÖRUNGEN ZUR STEUERREFORM
  • 19.01.1999   BT   LÄNDER FORDERN AUSGLEICHSZAHLUNGEN VOM BUND (GESETZENTWURF)
  • 19.01.1999   BT   AUSDEHNUNG DER SPEKULATIONSFRISTEN IN DER KRITIK
  • 27.01.1999   BT   KOMMUNEN BESORGT ÜBER STEUERENTLASTUNGSVOLUMEN
  • 22.02.1999   BT   EXPERTENBEFRAGUNG ZUR STEUERREFORM ERNEUT ABGELEHNT
  • 24.02.1999   BT   VERTRAUENSSCHUTZ BEI VERLUSTZUWEISUNGEN SICHERSTELLEN
  • 02.03.1999   BT   STEUERENTLASTUNGSGESETZ MIT KOALITIONSMEHRHEIT BESCHLOSSEN
  • 02.03.1999   BT   ABSTIMMUNG ZUM STEUERENTLASTUNGSGESETZ WIEDERHOLT
  • 03.03.1999   BT   STEUERENTLASTUNGSGESETZ MEHRHEITLICH ZUGESTIMMT
  • 01.06.1999   BT   FINANZVERWALTUNG ÜBER GESETZESÄNDERUNGEN ZEITNAH INFORMIERT (ANTWORT)
  • 27.10.1999   BT   RECHTSPROFESSOREN KRITISIEREN GESETZENTWÜRFE ZU "GRAFFITI"
 
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Wird zitiert von ... (343)

  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    In das EStG aufgenommen wurde der Begriff der Realteilung erstmals in § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. des Art. 1 Nr. 26 Buchst. b des Steuerentlastungsgesetzes (StEntlG) 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) mit Wirkung vom 1. Januar 1999.
  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Es bestehen keine Bedenken, diese Rechtsprechung auf den durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) eingeführten wortgleichen § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG zu übertragen, da ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfes (s. BTDrucks 14/265, S. 174) die bisherige Regelung des § 7 Abs. 1 EStDV übernommen werden sollte.
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I S. 402) hat § 23 EStG unter anderem folgende terminologische und inhaltliche Änderungen für Veranlagungszeiträume ab 1999 erfahren: Um zum Ausdruck zu bringen, dass nicht nur Geschäfte mit Spekulationsabsicht der Besteuerung unterliegen (vgl. BTDrucks 14/443, S. 28), wird wie in § 22 Nr. 2 EStG auch in § 23 EStG auf den Begriff "Spekulationsgeschäft" verzichtet.

    b) Auch in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BTDrucks 14/23) am 19. Januar 1999 wurde die Besteuerungsrealität bei Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften von den Sachverständigen Ondracek, Seip und Herzig kritisch gewürdigt (vgl. im Einzelnen Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, 7. Ausschuss, Protokoll Nr. 10, S. 9 und 13 f.).

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Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 3816   

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https://dejure.org/1998,32374
BGBl. I 1998 S. 3816 (https://dejure.org/1998,32374)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 84, ausgegeben am 23.12.1998, Seite 3816
  • Steueränderungsgesetz 1998
  • vom 19.12.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 34/16

    Zum Ausweis der Pensionsrückstellung im Jahr der Zusage unter Berücksichtigung

    Aus den Gesetzesmaterialien zu den Regelungen in § 6a Abs. 4 Satz 2 und Satz 6 EStG (eingefügt durch das Steueränderungsgesetz 1998 vom 19. Dezember 1998, BGBl I 1998, 3816) ergibt sich zwar die Absicht der Verhinderung von einmaligen Steuerausfällen und auch von "Vorzieheffekten" biometrischer Veränderungen nach Veröffentlichung der Richttafeln (BTDrucks 14/158, S. 7; vgl. auch Höfer in Höfer/Veit/Verhuven, a.a.O., Kap. 2 Rz 650; Schmitz in Lippross/Seibel, a.a.O., § 6a EStG Rz 100).
  • BFH, 14.01.2009 - I R 5/08

    "Nachholverbot" für Pensionsrückstellung bei Berechnungsfehler

    Ihre Steuerbilanz weist die Rückstellung mit 879 081 DM aus; die Abweichung beruht darauf, dass in der Handelsbilanz die geänderte Sterbetafel 1998 berücksichtigt ist, die steuerrechtlich erstmals für das nach dem 3l. Dezember 1998 endende Wirtschaftsjahr angewendet werden darf (§ 52 Abs. 7a Satz 2 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1998 vom 19. Dezember 1998, BGBl. I 1998, 3816, BStBl I 1999, 117).

    Es besteht jedoch kein Anhaltspunkt dafür, dass das von der Klägerin befürwortete Verständnis dem Willen des Gesetzgebers entsprechen könnte; das gilt umso mehr, als § 6a EStG inzwischen durch das Steueränderungsgesetz 1998 vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I 1998, 3816, BStBl I 1999, 117) geändert, dabei das Nachholverbot aber nicht berührt worden ist.

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 1327/07

    Nachholverbot bei versehentlich zu geringen Zuschreibungen bei

    Im Hinblick darauf, dass nach § 52 Abs. 7a Satz 2 EStG 1997 in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1998 vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I 3816) neue oder geänderte biometrische Rechnungsgrundlagen erstmals auf das Wirtschaftsjahr angewendet werden dürfen, das nach dem 31.12.1998 endet, passivierte sie die Pensionsrückstellung in ihrer Steuerbilanz 1998 lediglich in Höhe von (xxx.xxx DM ./. xx.xxx DM =) xxx.xxx DM.
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