19.06.2001
Bundestag - Drucksache 14/6310
Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der SPD
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2001 S. 2266 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 06.09.2001, Seite 2266
- Gesetz zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetz - SpStatG)
- vom 30.08.2001
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 21.06.2001 BT Neues Recht für die Klärung einer deutschen Volkszugehörigkeit angestrebt
Wird zitiert von ... (126)
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2001 - 6 S 747/00
Anwendung des neuen BVFG § 6 Abs 2 auf laufendes Verfahren
§ 6 Abs. 2 BVFG i. d. F. des Spätaussiedlerstatusgesetzes vom 30.08.2001 (BGBl. I, S. 2266) ist seit dem Tag seines Inkrafttretens auf alle laufenden Verfahren wegen Spätaussiedlerbescheinigungen nach § 15 Abs. 1 BVFG anwendbar.Für den 1940 (und somit nach dem 31.12.1923) geborenen Kläger ist insoweit § 6 Abs. 2 BVFG i.d.F. des am 7.9.2001 in Kraft getretenen Spätaussiedlerstatusgesetz - SpStatG - vom 30.8.2001 (BGBl. I, S. 2266; - künftig BVFG n.F. -) maßgeblich (1.).
Aus der Begründung des Gesetzes (vgl. BT-Drs. 14/6573, S. 7, zu Nr. 2, § 100a) ergibt sich nichts anderes.
Laut Begründung zum Gesetzentwurf (BT-Drs. 14/6573, S. 6, B, zu Art. 1, zu Nr. 1 ) bedeutet diese Regelung einerseits eine Erleichterung für die Antragsteller, weil lediglich darauf abgehoben wird, ob die familiär vermittelten Deutschkenntnisse im Zeitpunkt der Aussiedlung noch durch ein mit dem Antragsteller zu führendes einfaches Gespräch (im Rahmen einer Anhörung ) feststellbar sind, während sich Feststellungen zur muttersprachlichen oder bevorzugten umgangssprachlichen Verwendung des Deutschen in der Familie erübrigen.
Mit dieser Neufassung soll nach dem Willen des Gesetzgebers "klargestellt" werden, dass entgegen der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG/1993 (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.8.1995, a.a.O., S. 146 f., Urteil vom 12.11.1996 - 3 C 27.96 -, BVerwGE 102, 214, 218 und Urteil vom 17.6.1997 - 9 C 10.96 -, BVerwGE 105, 60, 64) ausgeschlossen sein soll, ein grundsätzlich die deutsche Volkszugehörigkeit ausschließendes Gegenbekenntnis zu einem fremden Volkstum durch Angabe einer anderen als der deutschen Volkszugehörigkeit gegenüber amtlichen Stellen könne revidiert werden (vgl. BT-Drs. 14/6573, S. 6, B, zu Art. 1, zu Nr. 1 ).
Der Entwurf des Spätaussiedlerstatusgesetzes (vgl. BT-Drs. 14/6310, S. 3, Art. 1, S. 6, B., zu Art. 1, zu Nr. 2 ) sah dies zwar vor; jedoch wurde in der verabschiedeten Fassung wie bereits in der Fassung BVFG/1993 ausdrücklich kein Grad der Verwandtschaft in gerader Linie bestimmt.
Als eine Nationalitätenerklärung zum deutschen Volkstum kommt nach § 6 Abs. 2 BVFG n.F. wie nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG/1993 regelmäßig die mögliche amtliche Registrierung zur deutschen Nationalität in Betracht, die im territorialen Bereich der ehemaligen UdSSR vor allem die Nationalitätenerklärung für die Eintragung in amtliche Dokumente, wie z.B. den ersten Inlandspass, ist (vgl. BT-Drs. 12/3212 vom 7.12.1992 zum Kriegsfolgenbereinigungsgesetz, S. 23; BT-Drs. 14/6573 zum Spätaussiedlerstatusgesetz, S. 6, B, zu Art. 1, zu Nr. 1 ).
Mithin ist es im Gegensatz zur Fassung des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG/1993 nach dem im Gesetzestext ausdrücklich niedergelegten Willen des Gesetzgebers nicht mehr möglich, von einer in früherer Zeit abgegebenen Erklärung zu einem nichtdeutschen Volkstum bis zu diesem Zeitpunkt durch Hinwendung zum deutschen Volkstum abzurücken (vgl. BT-Drs. 14/6573, a.a.O.).
Denn nach der Neufassung des Absatzes 2 ("nur") ist nunmehr, wie bereits dargelegt, ausgeschlossen, ein grundsätzlich die deutsche Volkszugehörigkeit ausschließendes Gegenbekenntnis zu einem fremden Volkstum durch Angabe einer anderen als der deutschen Volkszugehörigkeit gegenüber amtlichen Stellen zu korrigieren (vgl. BT-Drs. 14/6573, S. 6, B, zu Art. 1, zu Nr. 1 ; vgl. dazu auch obige Ausführungen, S. 13 f., 20 f.).
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -; Bekenntnis zum deutschen …
Die Auslegung des § 6 Abs. 2 BVFG durch das Berufungsgericht, auch nach der Einfügung des Wortes "nur" in den jetzigen § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG durch das Gesetz zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetz - SpStatG) vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) - BVFG n.F. - könne ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum auch längere Zeit nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit bis zur Ausreise abgegeben werden, verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO).Diese Auslegung wird durch die Entstehungsgeschichte bestätigt (s. BTDrucks 14/6310, S. 6).
Die Neufassung des Absatzes 2 sollte ausweislich der Gesetzesentwurfsbegründung zwar auch die Revidierung eines "Gegenbekenntnisses" ausschließen (BTDrucks 14/6310, S. 6), beschränkt sich hierauf indes nicht.
Die Prägung in der Familie muss vielmehr im Verhalten außerhalb der Familie ihren Ausdruck gefunden und dazu geführt haben, dass sich die Person nach Erreichen der Bekenntnisfähigkeit oder nach der Erklärungsfähigkeit nach dem Recht des Herkunftsgebietes auch zum deutschen Volkstum bekannt hat' (vgl. Drucksache 12/3597 S. 53)" (BTDrucks 14/6310, S. 6; s.a. BTDrucks 14/6573, S. 6).
Berücksichtigt man bei der Auslegung des § 6 Abs. 2 Satz 5 BVFG, dass nach der Neufassung des Satzes 1 dieses Bekenntnis ein alleiniges und ausschließliches gewesen ('nur'), also nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit zu Gunsten der deutschen Nationalität erfolgt sein muss und in der Folge nicht mehr zu Gunsten einer anderen Nationalität abgeändert worden sein darf (s. BTDrucks 14/6310, S. 6), so ergibt sich erst recht die Notwendigkeit, dass auch derjenige, zu dessen Gunsten über das Unterbleiben eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum und sogar über die Ablegung eines Gegenbekenntnisses zu einem anderen Volkstum für die Dauer der Gefährdungslage hinweggesehen wird, alsbald nach deren Ende durch ein nach außen wirkendes Verhalten seinen Willen, nur dem deutschen Volkstum zuzugehören, zum Ausdruck gebracht haben muss.
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen …
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass sich die Frage, ob die nach dem 31. Dezember 1923 geborene Klägerin zu 1 deutsche Volkszugehörige ist, nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG in der Fassung des Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetz - SpStatG) vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) - BVFG n.F. - beurteilt (vgl. BVerwGE 114, 116 ) und dass sie von deutschen Volkszugehörigen abstammt.Diese Auslegung wird durch die Entstehungsgeschichte bestätigt (s. BTDrucks 14/6310, S. 6).
Die Neufassung des Absatzes 2 sollte ausweislich der Gesetzentwurfsbegründung zwar auch die Revidierung eines "Gegenbekenntnisses" ausschließen (BTDrucks 14/6310, S. 6), beschränkt sich hierauf indes nicht.
Die Prägung in der Familie muss vielmehr im Verhalten außerhalb der Familie ihren Ausdruck gefunden und dazu geführt haben, dass sich die Person nach Erreichen der Bekenntnisfähigkeit oder nach der Erklärungsfähigkeit nach dem Recht des Herkunftsgebietes auch zum deutschen Volkstum bekannt hat (vgl. Drucksache 12/3597 S. 53)" (BTDrucks 14/6310, S. 6; s.a. BTDrucks 14/6573, S. 6).
Auch eine erweiternde Auslegung oder eine analoge Anwendung der Fiktionsregelung, die als Ausnahmeregelung den Interessen der von Verfolgung Betroffenen Rechnung tragen soll (BTDrucks 14/6310, S. 6), scheidet aus.
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.2002 - 6 S 1066/01
Spätaussiedler - Betätigungsmerkmal - Sprachkenntnis
§ 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 BVFG i.d.F. des Spätaussiedlerstatusgesetzes vom 30.8.2001 (BGBl. I, S. 2266) verlangt, dass der Betreffende im Zeitpunkt der Aussiedlung in der Lage ist, sich auf einfacher Grundlage - mit einfachem Wortschatz, einfachen Sätzen und einfachen Themen - in deutscher Sprache in annähernd flüssiger Rede und Gegenrede auszutauschen.Nach der vor dem Inkrafttreten des Spätaussiedlerstatusgesetzes - SpStatG - vom 30.8.2001 (BGBl. I, S. 2266) maßgeblichen Fassung dieser Bestimmung war der Betreffende deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammte (Nr. 1), wenn ihn die Eltern, ein Elternteil oder andere Verwandte bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur vermittelt hatten (Nr. 2) und wenn er sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete zur deutschen Nationalität erklärt, sich bis dahin auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehörte (Nr. 3), wobei die Voraussetzungen von Nr. 2 und Nr. 3 unter bestimmten Umständen fingiert werden konnten (§ 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG).
Tatsächliches Substrat dieser Bestrebungen ist die Beobachtung, dass Spätaussiedler aus der ehemaligen UdSSR - vgl. hierzu und zum folgenden Kind/Niemeier, Das Spätaussiedlerstatusgesetz - eine notwendige Klarstellung, ZAR 2002, S. 188 ff. - "zunehmend in binationalen Ehen leben mit der Folge, dass familiär in der Herkunftsfamilie erworbene Deutschkenntnisse im innerfamiliären Sprachgebrauch der neu gegründeten Familie offenbar häufig weitestgehend zurücktreten" (S. 189); ein wesentlicher Grund für die abnehmende Verwendung des Deutschen bei Russlanddeutschen liege "in Assimilierungsvorgängen, die sich augenfällig in den vorhin erwähnten binationalen Ehen manifestieren" (S. 190; vgl. ferner BT-Drs. 14/6310, S. 5).
Andererseits trägt der Gesetzgeber - zugunsten der Spätaussiedler - der tatsächlichen Lage der Russlanddeutschen in ihren Herkunftsgebieten dadurch Rechnung, dass er die inhaltlichen Anforderungen an das Bestätigungsmerkmal der deutschen Sprache im Vergleich zur früheren Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, wonach es sich um Mutter- oder bevorzugte Umgangssprache handeln musste, reduziert: Es bedarf lediglich noch der Feststellung, dass der Betreffende - auf Grund innerfamiliärer Vermittlung - in der Lage ist, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen (vgl. zu diesem Zusammenhang BT-Drs. 14/6310, S. 6;… Kind/Niemeier, a.a.O., S. 189; BVerwG…, Urteil vom 12.3.2002, a.a.O., S. 6 des Abdrucks).
Insoweit war der Gesetzgeber erkennbar von der Vorstellung geleitet, dass in zeitlicher Nähe zur Aussiedlung ein "Sprachtest" stattfinde (BT-Drs. 14/6310, S. 6).
Damit fehlt es an der erforderlichen Vermittlung von Bestätigungsmerkmalen, nachdem § 6 Abs. 2 BVFG i.d.F. des SpStatG auf die bisher zusätzlichen Bestätigungsmerkmale "Kultur" und "Erziehung" verzichtet, die nach - zutreffender - Beobachtung des Gesetzgebers "losgelöst von der Sprache kaum zuverlässig feststellbar sind und insoweit keine praktische Relevanz besitzen" (BT-Drs. 14/6310, S. 6).
- BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …
b) Der bestandskräftige Bescheid vom 5. August 2002 in der maßgeblichen Fassung des Widerspruchsbescheides (…vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, zur entsprechenden Anwendbarkeit auf Verpflichtungsklagen vgl. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 79 Rn. 3) hatte das Nichtvorliegen der deutschen Volkszugehörigkeit gemäß § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Spätaussiedlerstatusgesetzes vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2266) sowohl mit der fehlenden Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen oder deutschen Staatsangehörigen als auch mit der mangelnden Erfüllung der Anforderungen an die Beherrschung der deutschen Sprache begründet. - BVerwG, 25.01.2008 - 5 C 8.07
Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen …
Der Verwaltungsgerichtshof hat in Einklang mit Bundesrecht (vgl. § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) den Anspruch der Klägerin auf Erteilung der begehrten Spätaussiedlerbescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 BVFG mit der Begründung bejaht, dass die Großmutter mütterlicherseits der Klägerin deutsche Volkszugehörige im Rechtssinne gewesen sei und die Abstammung von Großeltern, die deutsche Volkszugehörige gewesen seien, den Anforderungen des § 6 Abs. 2 BVFG in der zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Fassung (Fassung des seit dem 7. September 2001 geltenden Spätaussiedlerstatusgesetzes vom 30. August 2001, BGBl I S. 2266) genüge. - BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher …
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BVFG in der im Oktober 2004 bei Erlass des aufgehobenen Bescheides geltenden Fassung des Spätaussiedlerstatusgesetzes vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2266) - BVFG 2001 - erhielten Spätaussiedler zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft auf Antrag eine Bescheinigung (Spätaussiedlerbescheinigung).Allerdings sind nach der durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 7. September 2001 eingeführten Übergangsvorschrift des § 100a BVFG Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG nach dem Recht zu bescheiden, das "nach dem 7. September 2001 gilt".
Maßgeblich für den Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft ist folglich § 4 Abs. 1 BVFG in der zum Entscheidungszeitpunkt im Oktober 2004 geltenden Fassung vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2266) - BVFG 2001 -.
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 14.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -ses; …
Nach § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetz - SpStatG) vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) - BVFG n.F. - ist, wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf vergleichbare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat (Satz 1).Berücksichtigt man bei der Auslegung des § 6 Abs. 2 Satz 5 BVFG, dass nach der Neufassung des Satzes 1 dieses Bekenntnis ein alleiniges und ausschließliches gewesen ("nur"), also nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit zu Gunsten der deutschen Nationalität erfolgt sein muss und in der Folge nicht mehr zu Gunsten einer anderen Nationalität abgeändert worden sein darf (s. BTDrucks 14/6310, S. 6), so ergibt sich erst recht die Notwendigkeit, dass auch derjenige, zu dessen Gunsten über das Unterbleiben eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum und sogar über die Ablegung eines Gegenbekenntnisses zu einem anderen Volkstum für die Dauer der Gefährdungslage hinweggesehen wird, alsbald nach deren Ende durch ein nach außen wirkendes Verhalten seinen Willen, nur dem deutschen Volkstum zuzugehören, zum Ausdruck gebracht haben muss.
- BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 25.17
Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …
b) Der bestandskräftige Bescheid vom 26. September 2006 hatte das Nichtvorliegen der deutschen Volkszugehörigkeit gemäß § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Spätaussiedlerstatusgesetzes vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2266) nach der revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegung des Berufungsgerichts sowohl mit der fehlenden Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen oder deutschen Staatsangehörigen als auch mit dem fehlenden durchgängigen Bekenntnis zum deutschen Volkstum begründet. - BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17
Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft; …
Es bedarf keiner Vertiefung, inwieweit in den mit dem Zehnten BVFG-Änderungsgesetz in Kraft getretenen Neuregelungen der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit eine Änderung der Rechtslage liegt, die die Anforderungen an das Bekenntnis nicht nur im - hier irrelevanten - Vergleich zu dem zuvor geltenden Spätaussiedlerstatusgesetz vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2266), sondern auch im Vergleich zu den im ersten Aufnahmeverfahren der Klägerin maßgeblichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I. S. 829) inhaltlich erleichtert. - BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 17.11
Spätaussiedler; Ehegatte eines Spätaussiedlers; Status als Ehegatte eines …
- BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 17.15
Abkömmling; (Minderjährigen-) Adoption; Aufnahmebescheid; Aussiedlung; …
- BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 23.06
Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; Mitursächlichkeit der familiären …
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2003 - 6 S 2060/02
Bestätigungsmerkmal - Sprachkenntnisse - familiäre Vermittlung
- BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 27.02
Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; …
- BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 31.06
Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; Mitursächlichkeit der familiären …
- BVerwG, 08.02.2005 - 5 B 128.04
Bekenntnis zur deutschen Abstammung; Zulassungsgrund der Divergenz
- OVG Brandenburg, 17.11.2003 - 4 A 213/02
Antrag auf Zulassung der Berufung im Rahmen der Ablehnung einer Bescheinigung …
- BVerwG, 05.07.2007 - 5 C 30.06
Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung - bei Härtefall; Bescheinigung gemäß § …
- VG Minden, 25.04.2007 - 11 K 3691/06
- VG Stuttgart, 10.04.2002 - 17 K 2087/00
Deutsche Sprachkenntnisse des Spätaussiedlers durch familiäre Vermittlung
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 3 L 403/01
Zustellung des Widerspruchsbescheides und Wiederaufgreifen des Verfahrens
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2003 - 2 A 4763/99
- BVerwG, 17.07.2003 - 5 B 248.02
Klage auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung - Hinreichende Bezeichnung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 11 A 1254/14
Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung i.R.d. Antrags auf Erteilung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2005 - 11 B 4.05
Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung für Spätaussiedler; Durchgängiges …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 11 A 802/13
Beurteilung der Spätaussiedlereigenschaft einer Person nach der Rechtslage bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - 11 A 802/13
Erteilung eines Aufnahmebescheides bzgl. der Aufnahme als Aussiedler im Härteweg
- BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 29.01
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - und familiäre Sprachvermittlung durch …
- BVerwG, 19.06.2002 - 5 B 29.02
Zulässigkeit der Rückwirkung auf Personen, die mit Aufnahmebescheid des …
- BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 84.05
Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; …
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 6 S 1067/01
Spätaussiedlerstatus - Änderung der Rechtslage - Vertrauensschutz
- VG Köln, 15.09.2015 - 7 K 4740/14
- BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 25.14
Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher …
- VGH Bayern, 14.10.2009 - 11 BV 05.2097
Bescheinigung als Spätaussiedler - Deutscher Volkszugehöriger aus dem …
- BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04
Versagung einer Spätaussiedlerbescheinigung (§ 15 Abs 1 BVFG) bei Eintragung …
- BVerwG, 30.10.2002 - 5 B 231.02
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- VG Karlsruhe, 19.04.2007 - 6 K 1692/06
Wiederaufgreifen eines unanfechtbar negativ abgeschlossenen Verfahrens auf …
- VG Köln, 20.08.2004 - 24 K 1677/02
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Vertriebener; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2000 - 2 A 233/95
Aufnahmebewerber; Herausgehobene berufliche Stellung; Vertriebenenbehörde; …
- BVerwG, 30.04.2004 - 5 B 108.03
Zulassung einer Revision im Verwaltungsprozess wegen nachträglich von einem …
- VG Minden, 06.04.2004 - 10 K 6287/03
Vertriebenenrechtliche Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines in der …
- BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vermittlung …
- OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 170/04
Vertriebene, Spätaussiedler, Aufnahmeverfahren, Sprache, Bekenntnis, …
- BVerwG, 04.02.2013 - 5 B 67.12
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung und Anwendung von § 6 Abs. 2 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - 11 A 2336/14
Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung i.R.d. Rechtslage bei Aufnahme in …
- BVerwG, 25.02.2005 - 5 B 6.04
Gegenvorstellung der Kläger gegen einen Senatsbeschluss
- BVerwG, 18.09.2002 - 5 B 7.02
Der Eintragung im Inlandspass vorausgehende Angabe einer anderen als der …
- BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 104.05
Anwendbarkeit des § 6 Absatz 2 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen …
- BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 17.03
Begriff des "schwerwiegenden beruflichen Nachteils" im Bezug auf …
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2003 - 6 S 789/03
Spätaussiedlerbescheinigung - Ausschlussgrund - Funktion im Kommunistischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2003 - 2 A 5622/00
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides zum …
- VG Köln, 12.11.2014 - 4 K 6300/13
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung für Ehegatten und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 471/08
- BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 100.03
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der Revision - …
- OVG Niedersachsen, 05.08.2002 - 13 LB 1023/01
Maßgeblicher Zeitpunkt bei Spätaussiedlereigenschaft; Spätaussiedler; …
- BVerwG, 07.03.2002 - 5 B 60.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- VG Köln, 05.11.2015 - 7 K 5436/13
- BVerwG, 26.03.2004 - 5 B 28.04
Begriff des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 …
- BVerwG, 12.09.2003 - 5 B 36.03
Voraussetzungen i.R.d. Bekenntnisses zum deutschen Volkstum bis zum Verlassen der …
- BVerwG, 16.07.2002 - 5 B 44.02
Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
- BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine …
- BVerwG, 25.04.2006 - 5 B 26.06
Feststellung eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum ab Bekenntnisfähigkeit …
- BVerwG, 24.03.2006 - 5 B 86.05
- BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 21.03
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des "schwerwiegenden …
- BVerwG, 23.09.2002 - 5 B 48.02
Ablehnung eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufnahmebescheides wegen Verneinung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2004 - 2 A 4321/01
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Bestätigung eines Bekenntnisses …
- BVerwG, 26.06.2002 - 5 B 19.02
Anwendung des neuen oder alten Rechts mit Blick auf deutsche Staatsangehörige und …
- VGH Bayern, 11.03.2008 - 11 B 07.1891
Unzureichende familiäre Vermittlung der deutschen Sprache
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 2 A 2663/04
Antrag eines russischen Volkszugehörigen auf Aufnahme nach dem …
- BVerwG, 26.03.2004 - 5 B 27.04
Ablehung eines Aufnahmebescheides wegen nicht ausreichender Sprachvermittlung und …
- BVerwG, 18.02.2004 - 5 B 4.04
Zu stellende Anforderungen an eine Beweiserhebung - Annahme eines Verstoßes gegen …
- BVerwG, 08.07.2002 - 5 B 213.02
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 2 A 7369/95
- BVerwG, 19.04.2002 - 5 B 33.02
Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Absehen von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2002 - 2 A 1432/00
Vertriebenenrechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - 12 A 3301/06
Entfallen der Rechtskraft eines Verwaltungsaktes bzgl. eines Aufnahmeantrages …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - 12 A 1107/06
Abgabe eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum zwecks Beantragung eines …
- BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 80.05
Anspruch auf Spätaussiedlerbescheinigung - Prägung durch das deutsche Volkstum …
- BVerwG, 17.10.2002 - 5 B 20.02
Anforderungen an die Erteilung eines Aufnahmebescheides - Anforderungen an eine …
- OVG Sachsen, 08.05.2018 - 4 A 248/17
Spätaussiedler; Rücknahme; Zuständigkeit; Befangenheit
- VG Gelsenkirchen, 06.02.2007 - 6 K 286/04
Spätaussiedlerbescheinigung, Abkömmling, Höherstufung, Zuwanderungsgesetz, …
- VG Minden, 05.09.2006 - 6 K 1339/06
- BVerwG, 05.10.2005 - 5 B 7.05
Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 …
- BVerwG, 13.10.2004 - 5 B 7.04
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erhebung von Verfahrensrügen und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 12 A 2707/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2008 - 12 A 2159/06
Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum (auf vergleichbare Weise); …
- BVerwG, 20.12.2005 - 5 PKH 40.05
Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - 2 A 4323/01
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Vermittlung der deutschen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2003 - 2 A 740/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 2 A 4574/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2002 - 2 A 4401/99
Voraussetzungen des Vorliegens des vertriebenenrechtlichen Anspruchs auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2008 - 12 A 2158/06
Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum (auf vergleichbare Weise); …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 12 A 3919/03
Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit mittels Sprachtests
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2004 - 2 A 3550/02
Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG); Kenntnisse der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - 2 A 519/02
Voraussetzungen des Anspruchs eines in Russland geborenen Abkömmlings deutscher …
- OVG Sachsen, 05.03.2010 - 4 D 40/09
Aussiedlungsgebiet, Nationalitätenerklärung, deutsches Volkstum
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2006 - 12 A 2929/04
Klarstellung eines Spätaussiedlerstatus; Nachweis deutscher Sprachkenntnisse …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 12 A 4739/03
Vertriebenenrechtliche Anforderungen an die Substantiierung eines Bekenntnisses …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 12 A 3918/03
Versagung der Erteilung eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmebescheids wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2005 - 12 A 1988/05
- BVerwG, 12.09.2003 - 5 B 33.03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2002 - 2 A 5494/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 12 A 2888/06
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2006 - 12 A 2107/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2003 - 2 A 2680/02
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Einbeziehung des Ehegatten in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - 14 A 1494/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2008 - 12 A 2187/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - 12 A 156/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 12 A 2254/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - 2 A 1454/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2003 - 2 A 4168/01
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Bestätigung eines Bekenntnisses …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2002 - 14 A 678/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - 14 A 956/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 2 A 1095/00
Anforderungen an die Wahrung der Klagefrist als Zulässigkeitsvoraussetzung der …
- VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791
Für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems bedeutsame …
- VG Minden, 19.04.2004 - 11 K 818/03
Vertriebenenrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines …
- VG Köln, 01.10.2002 - 7 K 5831/99
Erteilung eines Aufnahmebescheides für einen russischen Staatsangehörigen; …
- VG Köln, 07.09.2016 - 10 K 7107/14
Ablehnung eines Antrags auf Aufnahme als Aussiedler aufgrund mangelnder …
- VG Köln, 02.12.2015 - 7 K 4453/14
- VG Minden, 07.05.2003 - 11 K 408/03
- VG Köln, 07.12.2001 - 19 K 10165/97
- VGH Bayern, 07.12.2010 - 11 ZB 09.2952
Spätaussiedler; familiäre Vermittlung der deutschen Sprache (hier: verneint); …
- VG Köln, 23.05.2003 - 25 K 5299/99
Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am Ort der Aufenthaltnahme; …
- VG Köln, 02.12.2015 - 7 K 5327/14
- VG Köln, 06.05.2003 - 17 K 7881/02