01.10.2001

Bundestag - Drucksache 14/7013

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 1234   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,47783
BGBl. I 2002 S. 1234 (https://dejure.org/2002,47783)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 11.04.2002, Seite 1234
  • Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen
  • vom 05.04.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 08.10.2001   BT   Mit Lkw-Gebühr Transportgüter auf die Schiene verlagern
  • 11.10.2001   BT   Einnahmen aus Lkw-Maut für Straßenbau einsetzen
  • 11.10.2001   BT   "Lkw-Maut bringt Vorteile für deutsches Transportgewerbe"
  • 05.11.2001   BT   Streckenbezogene Lkw-Gebühr auf dem Prüfstand

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

    Das Autobahnmautgesetz legt die Maut als öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühr fest (vgl. u.a. §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 ABMG; BTDrucks 14/7013 S. 10).

    Danach können im Einzelnen benannte Kosten des mautpflichtigen Autobahnnetzes der Gruppe der mautpflichtigen Fahrzeuge insoweit angelastet werden, als sie von dieser verursacht werden; § 3 Abs. 2 Satz 3 ABMG verweist auf die entsprechende Vorgabe des Art. 7 Abs. 9 der Wegekostenrichtlinie 1999/62/EG (vgl. BTDrucks 14/7013 S. 13).

    Nach der Gesetzesbegründung besteht auch kein Zweifel daran, dass die dem Verordnungsgeber gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 ABMG aufgegebene Differenzierung der Mautsätze nach den Emissionsklassen der Fahrzeuge auf das Ziel einer Verhaltenssteuerung ausgerichtet ist, nämlich darauf, einen Anreiz für den Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge zu setzen (BTDrucks 14/7013 S. 12 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 9 A 191/09

    Rechtmäßigkeit einer Zurückerstattung einer bereits entrichteten Mautgebühr;

    vgl. die Begründung zum Entwurf des Autobahnmautgesetzes zu § 4 Abs. 4 (BT-Drs. 14/7013, S. 13): "Absatz 4 Satz 1 legt die teilweise oder vollständige Gebührenerstattung auf Antrag für den Fall fest, dass eine Autobahnbenutzung nicht oder nicht vollständig durchgeführt wird.".
  • VG Köln, 18.11.2014 - 14 K 2741/11

    Erstattung zu Unrecht gezahlter Mautgebühren; Erfüllung des Merkmals

    Für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. August 2007 ergab sich die Mautpflicht aus § 1 Abs. 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1234) in Form der Neubekanntmachung in der ab dem 8. Dezember 2004 geltenden Fassung (BGBl. I S. 3122) (ABMG).
  • VG Freiburg, 16.07.2002 - 2 K 801/02

    Gebrauch einer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis im Ausland erworbenen

    Gemäß § 3 Abs. 1, Absatz 2 und Absatz 6 Nr. 2 i.V.m § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe r des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - (zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 05.04.2002 (BGBl. I Seite 1234) und §§ 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 und 11 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr - IntKfzV - vom 12.11.1934 (RGBl I 1934, Seite 1137), zuletzt geändert durch Art. 409 der Verordnung vom 29.10.2001 (BGBl I Seite 2785), kann ein Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis von dem ihm nach § 4 Abs. 1 IntKfzV eingeräumten Recht, Kraftfahrzeuge im Umfang seiner Berechtigung im Inland zu führen, dann keinen Gebrauch machen, wenn ihm die Fahrerlaubnis von einem Gericht rechtskräftig entzogen worden ist.
  • VG Köln, 14.10.2008 - 25 K 628/07

    Mautpflichtigkeit eines Abschleppfahrzeugs und Bergefahrzeugs; Begriff

    vgl. die Begründung zu § 1 Abs. 2: BT-Drucks. 14/7013, S. 12.
  • VG Köln, 27.02.2009 - 27 K 1393/07

    Mautgebührenpflichtigkeit eines Bundeswehr-Lkw, der für die Güterbeförderung

    Unabhängig von der Frage, ob diese Bestimmung nur Fahrzeuge der Bundeswehr und anderer in Deutschland stationierter oder sich vorübergehend aufhaltender Streitkräfte im Blick hat - vgl. amtliche Begründung zu § 1 Abs. 2 ABMG, BT-Drucks. 14/7013, S. 12 - ist für die Anwendung des Ausnahmetatbestandes hier schon deshalb kein Raum, weil das Fahrzeug im Zeitpunkt seiner Überführung nach Bremerhaven zwar für die Streitkräfte des Oman bestimmt war, diese aber noch nicht Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeugs waren, das Fahrzeug ihnen also noch gar nicht zugeordnet war.
  • VG Köln, 31.03.2015 - 14 K 4106/11

    Anforderungen an die Einordnung einer Sattelzugmaschine in eine bestimmte

    Die Nacherhebung beruht auf den zum Nacherhebungszeitraum geltenden §§ 1 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 Satz 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1234) in der Fassung des Gesetzes vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) (ABMG) i.V.m. § 14 Abs. 3 i.V.m. Anlage 4 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2473) (BFStrMG).
  • VG Berlin, 08.02.2008 - 4 A 227.07

    Befreiung von der Autobahnmaut für Schausteller

    Dies folgt aus dem Umstand, dass Schausteller nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nicht um ihrer selbst willen, sondern wegen der Volksfeste u.ä., die durch sie am Leben erhalten werden, bevorzugt sind, und man der Auffassung war, dieses Ziel könne nur erreicht werden, wenn es einen Gewerbezweig gebe, der sich zuvörderst mit der Bewahrung traditioneller Feste befasse (vgl. die Begründung der entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, BT-Drucks. 14/7822, S. 11, re. Sp. unten).
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