27.05.2003

Bundestag - Drucksache 15/1062

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 2166   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,55314
BGBl. I 2003 S. 2166 (https://dejure.org/2003,55314)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 12.11.2003, Seite 2166
  • Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Beweisaufnahmedurchführungsgesetz)
  • vom 04.11.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 05.06.2003   BT   Bundesregierung will grenzüberschreitende Beweisaufnahme vereinfachen
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2005 - 3 UF 285/04

    Zustellung eines Versäumnisurteils in den Niederlanden in deutscher Sprache ohne

    Von einer analogen Anwendbarkeit geht auch die Gesetzesbegründung zum EG-Beweisaufnahmedurchführungsgesetz vom 4.11.2003 (BGBl. I S. 2186) aus, durch das die Vorgaben der EuZVO in das nationale deutsche Recht umgesetzt worden sind (BT-Drucks. 15/1062 S.9; Zöller/Geimer, ZPO, 25.Aufl., § 1070 Rdnr.4).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 8 U 218/05

    Europäischer Zivilprozess: Internationale Erfüllungsortszuständigkeit deutscher

    Die Bundesrepublik Deutschland hat von der Kompetenz des Art. 14 Abs. 2 VO Nr. 1348/2000 Gebrauch gemacht (vgl. hierzu die Übersicht bei Heß/Müller NJW 2002, 2451) und hat - für die hier maßgebliche Zeit im November 2002 - durch das EG-Zustellungsdurchführungsgesetz vom 09.07.01 (ZustDG; BGBl. I S. 1536) sowie durch die Fassung des § 183 Abs. 3 ZPO i. d. Gestalt des Zustellungsreformgesetzes vom 25.06.2001 (ZustRG; BGBl. I S. 1206, 1208) die Bedingungen festgelegt, unter denen sie eine Zustellung gerichtlicher Schriftstücke durch die Post zulässt (mit Wirkung ab 01.01.2004 gemäß dem EG-Beweisaufnahmedurchführungsgesetz vom 04.11.2003 (BGBl. I S. 2166) i. d. ab diesem Zeitpunkt geltenden Neufassung des § 183 Abs. 3 ZPO sowie in den § 1068 Abs. 2, 1069 ZPO geregelt).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 149/07

    Arrestverfahren: Sicherungsbedürfnis bei Vorliegen eines vorläufig

    Ein Arrestgrund ist nach dieser Vorschrift aber auch dann gegeben, wenn rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten bei einer Auslandsvollstreckung auftreten können, die über das hinzunehmende Maß einer jeden Auslandsvollstreckung hinausgehen (BT-Drucksache 13/10871, S. 18; BT-Drucksache 15/1062, S. 8; OLG Köln OLGR 2002, 469; OLG Dresden NJW-RR 2007, 659; Baur/Stürner/Bruns, a.a.O. Rz. 51.3; Musielak-Huber, a.a.O. Rn. 2 zu § 917).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - 18 U 69/06

    Schadensersatz wegen abhanden gekommener Luftfrachtsendung nach den Vorschriften

    § 1070 ZPO wurde erst mit Wirkung ab dem 01.01.2004 durch das EG-BeweisaufnahmedurchführungsG eingeführt (BGBl. 2003 I, S. 2166).
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