17.12.2003

Bundestag - Drucksache 15/2249

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 438   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,54994
BGBl. I 2004 S. 438 (https://dejure.org/2004,54994)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 24.03.2004, Seite 438
  • Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG 2005)
  • vom 17.03.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 05.01.2004   BT   Erstinvestitionen im ostdeutschen verarbeitenden Gewerbe stärker fördern
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 21.12.2017 - III R 14/16

    Investitionszulage nach dem InvZulG 2005; Fortbestehen der KMU-Eigenschaft

    b) Eine entgegengesetzte Auslegung folgt auch nicht aus den Gesetzesmaterialien zum InvZulG 2005 (BTDrucks 15/2249, S. 16).

    Dies ist zulagenschädlich, obwohl die erhöhte Förderung zu Beginn des Bindungszeitraums ihren Zweck erfüllt hat (BTDrucks 15/2249, S. 16; ebenso BMF-Schreiben in BStBl I 2006, 119, Rz 128).

  • BFH, 29.10.2009 - III B 233/08

    Überschreitung der KMU-Schwelle durch ein verbundenes Unternehmen - Bindung des

    d) Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen (BTDrucks 15/2249, S. 16; zustimmend Uhlmann, BB 2004, 2213, und Blümich/ Stuhrmann, § 2 InvZulG 2005 Rz 70, § 5 InvZulG 2007 Rz 7), dass bei einer Gewährung von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die dort getroffene Einordnung als KMU für die Entscheidung über die erhöhte Investitionszulage nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005 übernommen werden müsse, wenn sie nicht offensichtlich unzutreffend sei.
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - 13 V 13213/08

    Erhöhte Investitionszulage gem. § 2 Abs. 7 InvZulG: Einbeziehung verbundener

    Ob der Antragsgegner den KMU-Status grundsätzlich in vollem Umfang überprüfen darf (so BMF-Schreiben vom 20. Januar 2006, BStBl I 2006, 119, Tz. 122 ff., da hier selbst ein unverbindlicher Verweis auf die Entscheidung der GA-Behörde wie in Tz. 159, 170, 174 und 175 fehlt) oder - vergleichbar zur Bedeutung der Bestimmung des Wirtschaftszweigs durch das Statistische Landesamt (BFH-Urteil vom 6. August 1998 III R 28/97, BStBl II 2000, 144 m.w.N.) - nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit von der Einordnung durch die GA-Behörde abweichen kann (so die Gesetzesbegründung, Bundestags-Drucksache -BTDrs.- 15/2249, S. 16), kann im Streitfall dahingestellt bleiben.
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10

    Zum KMU-Begriff nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005 und zur Bindungswirkung eines

    Nach der Gesetzesbegründung ist im Fall der Gewährung von GA-Mitteln die durch die GA-Behörde getroffene Einordnung als KMU für die Entscheidung über die erhöhte Investitionszulage nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005 zu übernehmen, wenn sie nicht offensichtlich unzutreffend ist (BT-Drucks. 15/2249, S. 16).
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