Hinweis: Diese Drucksache gehört zu mehreren Gesetzgebungsvorgängen; siehe unten.

12.03.2003

Bundestag - Drucksache 15/591

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 658   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,48194
BGBl. I 2003 S. 658 (https://dejure.org/2003,48194)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 20.05.2003, Seite 658
  • Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen
  • vom 15.05.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 06.02.2003   BT   Ladenöffnung an Samstag von 6 bis 20 Uhr ermöglichen
  • 05.03.2003   BT   Anhörung zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen
  • 10.03.2003   BT   Experten sind unterschiedlicher Auffassung zum Thema Ladenschlussgesetz
  • 11.03.2003   BT   Regierung will Ladenschlussregelung nicht den Ländern überlassen
  • 12.03.2003   BT   Beschäftigten im Einzelhandel einen freien Samstag im Monat garantieren
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen vom 15. Mai 2003 (BGBl I S. 658; im Folgenden: LadSchlGÄndG 2003) wurde § 3 Abs. 1 LadSchlG erneut geändert.

    Angesichts zulässiger Öffnungszeiten von 80 (seit 2003 von 84) Stunden in der Woche bei einer Arbeitswoche von regelmäßig unter 40 Stunden (vgl. BTDrucks 15/396, S. 7) sind die Ladenschlussregeln kaum noch geeignet, die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu unterstützen.

  • VG Freiburg, 17.01.2013 - 4 K 1022/12

    Anwendbarkeit des Ladenschlussgesetzes auf Warenautomaten

    Das änderte sich mit Inkrafttreten des (ebenfalls noch bundesrechtlichen) Ladenschlussgesetzes vom 15.03.2003 ( BGBl. I, S. 658 ).

    Als alleiniger Grund hierfür wurde in der Gesetzesbegründung ausgeführt: "Warenautomaten werden aus dem Anwendungsbereich des Ladenschlussgesetzes herausgenommen, da ihre Einbeziehung nicht mehr zeitgemäß ist." ( BT-DrS 15/396, S. 8 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Da das Ladenschlussgesetz des Bundes seit seiner Änderung durch Gesetz vom 15.03.2003 (BGBl. I S. 658) Warenautomaten nicht mehr erfasste, ist davon auszugehen, dass die bereits zuvor bundesrechtlich bestehende generelle Befreiung von Warenautomaten von jeglicher Beschränkung ihrer Betriebszeiten in Baden-Württemberg lediglich übernommen wurde, ohne dass diese Übernahme von einem eigenen gesetzgeberischen Willen getragen wäre.

    Auch mit der Streichung der "Warenautomaten" aus der Liste der Verkaufsstellen in § 1 Abs. 1 Ladenschlussgesetz durch Gesetz vom 15.03.2003 (BGBl. I S. 658) wurde die faktisch bereits 1962 erfolgte Nichtregelung (vgl. BVerfG, Urteil vom 21.02.1962 a.a.O. S. 25: "Durch den Wegfall dieser Einschränkung verliert freilich die Einbeziehung der Warenautomaten in das Ladenschlussgesetz weitgehend ihre Bedeutung") lediglich nachvollzogen.

  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 24 BV 06.324

    Öffnung von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen

    Warenautomaten, die den dem Ladenschlussrecht zugrunde liegenden Arbeitsschutz und den damit verbundenen Wettbewerbsschutz nicht tangieren, sofern nicht Ladenpersonal oder andere Arbeitnehmer außerhalb der Geschäftszeiten mit dem Auffüllen der Warenautomaten befasst sind (Müller in Stober [Hrsg.], LSchlG, 4. Auflage 2000, RdNr. 5 zu § 7), sind mit dem Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen vom 15. Mai 2003 (BGBl I S. 658) aus dem Anwendungsbereich des Ladenschlussgesetzes herausgenommen worden, mit der Begründung, dass ihre Einbeziehung nicht mehr zeitgemäß sei (BTDrs. 15/396 S. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2008 - 9 S 2811/07

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Insoweit geht auch der Verweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.04.2007 (- 24 BV 06.324 -, NVwZ 2007, 1215) fehl, denn das dort in Bezug genommene Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen vom 15.05.2003 (BGBl I S. 658) gilt in Baden-Württemberg nicht (vgl. § 17 Abs. 2 LadÖG).
  • VG Aachen, 21.06.2006 - 3 L 358/06

    "Rote Karte" gegen Aufhebung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006

    Während damals überwiegend die Bedarfsdeckung im Vorgrund stand, liegt heute die Betonung stärker auf dem Dienstleistungs- und Erlebnisaspekt, so auch die amtliche Begründung vom 3. Januar 2003 zum Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnungen an Samstagen, das der heutigen Fassung der Vorschrift zugrunde liegt, (vgl.: BR-Drucks. 4/03, Seite 6 f.).
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