22.09.2008
Bundestag - Drucksache 16/10291
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2008 S. 2350 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 10.12.2008, Seite 2350
- Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
- vom 07.12.2008
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 23.09.2008 BT Investitionen in Ostdeutschland bis 2013 fördern
- 13.10.2008 BT Länder sollen Abfluss von Regionalfördermitteln sicherstellen
- 15.10.2008 BT Beratung des Investitionszulagengesetzes 2010 vertagt
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 13.12.2018 - III R 22/17
Beginn der Gebäudeherstellung im Investitionszulagenrecht
c) Die Gesetzesbegründung zum InvZulG 2007 lässt vermuten, dass der Gesetzgeber Planungsarbeiten sowohl bei beweglichen als auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern noch nicht als Herstellungsbeginn ansehen wollte (BTDrucks 16/1409, S. 13; ebenso BTDrucks 16/10291, S. 17, zum InvZulG 2010). - FG Schleswig-Holstein, 04.12.2009 - 5 K 123/04
Kein Anspruch auf Investitionszulage für Investitionen in fotografische …
Abgesehen davon, dass der Gesetzgeber nunmehr im InvZulG 2010 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2008 (BGBl I 2008, 2350) normiert hat, dass die Zuordnung eines Betriebes u.a. zu dem verarbeitendem Gewerbe nach der WZ 2008 vorzunehmen ist, sollte sich aus der Sicht des Gesetzgebers bereits bisher die Abgrenzung aus den WZ ergeben, wie insbesondere aus den o.g. Bundestags-Drucksachen deutlich wird. - FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 1 K 1584/06
Gewährung einer Investitionszulage nach § 2 Investitionszulagengesetz 1999 …
Erstmalig sei im § 3 Abs. 1 des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung zum Investitionszulagengesetz 2010 vom 08. August 2008 (BR-Drucksache 546/08) eine gesetzliche Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige aufgenommen worden.