19.01.2009

Bundestag - Drucksache 16/11622

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 550   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,40657
BGBl. I 2009 S. 550 (https://dejure.org/2009,40657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,40657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 24.03.2009, Seite 550
  • Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
  • vom 17.03.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 13.10.2008   BT   Regierung will Bürokratiekosten des Mittelstands um 97 Millionen Euro senken
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 179/07

    Die clevere Alternative

    Eine solche Bestimmung ist die Vorschrift des § 34 Abs. 4 GewO, die eine Umgehung der die Tätigkeit der gewerblichen Pfandleiher regelnden § 34 Abs. 1 und 2 GewO, §§ 1 ff. der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher - Pfandleiherverordnung - vom 1.2.1961 (BGBl. I, S. 58) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.6.1976 (BGBl. I, S. 1334), zuletzt geändert durch Art. 10 des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes vom 17.3.2009 (BGBl. I, S. 550) verhindern soll.
  • VG Oldenburg, 08.09.2011 - 12 A 3286/09

    Äquivalenzprinzip; Gebühr; Gestattung; Mittelstandsentlastungsgesetz;

    Die weiterhin erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis in der vorliegenden Konstellation entfällt auch nicht durch die durch das Dritte MEG vom 17. März 2009 (BGBl. I, S. 550) erweiterte Möglichkeit, im Reisegewerbe Alkohol auszuschenken (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 16. Februar 2011, a.a.O.).

    Diese Neuregelung sollte jedoch lediglich sicherstellen, dass der frühere Rechtszustand auch nach Inkrafttreten der Landesgaststättengesetze bundeseinheitlich beibehalten wird (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft - vom 19. Januar 2009, BT-Drs. 16/11622, S. 7).

  • OVG Sachsen, 16.11.2012 - 3 A 716/11

    Zum Verbot von Grundstücksversteigerungen an Sonntagen, Sonntagsschutz,

    Insbesondere ergebe sich die Zulässigkeit einer Sonntagsversteigerung nicht aus der Aufhebung der Verbotsnorm des § 5 VerstV durch Art. 12 des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes (Gesetz vom 17. März 2009, BGBl. I S. 550).

    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10490, S. 22) sei das bundesrechtliche Sonntagsversteigerungsverbot "nicht mehr erforderlich", weil die Gesetzgebungskompetenzen für das Sonn- und Feiertagsrecht und seit Inkrafttreten des Föderalismusreformgesetzes (Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006, BGBl. I S. 2034) auch für das Recht des Ladenschlusses bei den Ländern liege, die bereits eigene Ladenschlussgesetze sowie Sonn- und Feiertagsgesetze erlassen hätten.

  • ArbG Wuppertal, 19.11.2009 - 7 Ca 2453/09

    Urlaubsabgeltungsansprüche eines langjährig erkrankten Dienstordnungsangestellten

    Reichsversicherungsordnung (RVO) v. 19.7.1911, zuletzt geändert durch G. v. 17.3.2009 (BGBl. I, S. 550):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht