Hinweis: Diese Drucksache gehört zu mehreren Gesetzgebungsvorgängen; siehe unten.

17.06.2009

Bundestag - Drucksache 16/13426

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2585   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,84705
BGBl. I 2009 S. 2585 (https://dejure.org/2009,84705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,84705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 06.08.2009, Seite 2585
  • Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
  • vom 31.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 07.05.2009   BT   Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts
  • 17.06.2009   BT   Umweltausschuss billigt neue Gesetze zum Umweltrecht
  • 17.06.2009   BT   Umweltrecht
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (141)

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Nach § 12 Abs. 7 Satz 3 WaStrG müssen Ausbaumaßnahmen die nach §§ 27 bis 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) maßgebenden Bewirtschaftungsziele - namentlich das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot (§ 27 Abs. 1 und 2 WHG) - berücksichtigen.
  • BGH, 09.05.2019 - III ZR 388/17

    Rückstau von Niederschlagswasser

    Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich nach §§ 903 ff, § 1004 BGB in Verbindung mit § 37 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), der die frühere landesrechtliche Vorschrift des § 80 Abs. 2 bis 5 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992 (GVBl. S. 669, im Folgenden: WG Mecklenburg-Vorpommern) ersetzt hat (vgl. Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts, BT-Drs. 16/12275, S. 82; Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 11. Aufl., § 37 Rn. 8).
  • BGH, 26.01.2017 - III ZR 465/15

    Wasserrecht in Bayern: Beseitigungsanspruch für eine Anböschung zur Verhinderung

    a) § 37 WHG, nach dessen Absatz 1 Satz 1 der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher gelegenen Grundstücks behindert werden darf, ist mit dem hier maßgeblichen Inhalt am 1. März 2010 in Kraft getreten (Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009, BGBl. I S. 2585) und betrifft nur solche Fallgestaltungen, in denen die tatbestandliche Ablaufbehinderung nach diesem Zeitpunkt vorgenommen worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Gesetzgebung
   18876   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,134926
18876 (https://dejure.org/9999,134926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,134926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges (3)

  • 17.03.2009

    Bundestag - Drucksache 16/12275

    Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD

    Deutscher Bundestag PDF (Sonstiges)
  • 17.06.2009

    Bundestag - Drucksache 16/13426

    Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Deutscher Bundestag PDF (Sonstiges)
  • 18.06.2009

    Bundestag - Drucksache 16/13491

    Änderungsantrag, Urheber: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Deutscher Bundestag PDF (Sonstiges)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 09.05.2019 - III ZR 388/17

    Rückstau von Niederschlagswasser

    Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich nach §§ 903 ff, § 1004 BGB in Verbindung mit § 37 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), der die frühere landesrechtliche Vorschrift des § 80 Abs. 2 bis 5 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992 (GVBl. S. 669, im Folgenden: WG Mecklenburg-Vorpommern) ersetzt hat (vgl. Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts, BT-Drs. 16/12275, S. 82; Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 11. Aufl., § 37 Rn. 8).
  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass diese Regelungen der besonderen Situation der tidebeeinflussten Flächen, die ohne Schutzanlagen vor allem durch Küstenhochwasser betroffen sind, in denen aber Hochwasser aus dem Binnenland zeitgleich mit einer Sturmflut eintreffen kann, nicht gerecht werden (vgl. BT-Drs. 16/12275 S. 75).

    Nach der Definition des nicht im hergebrachten Sinne einer Risikovorsorge zu verstehenden Begriffs "Hochwasserrisiko" in § 73 Abs. 1 Satz 2 WHG dient der Hochwasserschutz jedenfalls auch dem Schutz konkreter, grundrechtlich geschützter subjektiver Rechtspositionen (menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeiten, erhebliche Sachwerte); die über den Wortlaut von Art. 2 Nr. 2 der Hochwasserrichtlinie hinausgehende Nennung der erheblichen Sachwerte hat klarstellende Funktion (vgl. BT-Drs. 16/12275 S. 74).

  • VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13

    Ortsnahe Regenwasserbeseitigung

    Liegt ein Fall dieser Schrankentrias vor, bleibt danach nur die Einleitung in die Mischwasserkanalisation (auch bei Neuanlagen) Mittel der Wahl, vgl. Kotulla, Wasserhaushaltsgesetz, 2. Aufl., § 55 Rn. 18; Nisipeanu, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2011, § 55 Rn. 28; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Std.: April 2013, § 51a Rn. 4, 18; s. a. BT-Drs.: 16/12275, S. 68; vgl. auch 51a Abs. 3 LWG für den Mischwasserkanal.
  • BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 99.10

    Straßenbaulast; Landesstraße; Ortsdurchfahrt; Niederschlagswasser;

    Der wesentliche Unterschied der Novelle besteht im hier interessierenden Zusammenhang darin, dass das alte Recht nur einzelne, auf landesgesetzliche Ausfüllung angelegte Bestimmungen über die Abwasserbeseitigung enthielt, während nunmehr §§ 54 bis 61 WHG 2010 auf eine bundesrechtliche Vollregelung zielen (vgl. BTDrucks 16/12275 S. 41).
  • VG Sigmaringen, 11.07.2019 - 10 K 11028/17

    Voraussetzungen eines gesetzlichen Vorkaufsrechts nach WasG BW 2014 § 29 Abs 6 im

    Die Verbote dienen der Reduzierung von Stoffeinträgen, der Beibehaltung oder Herstellung von Umlandbedingungen für den guten ökologischen Zustand und der Sicherung des Wasserabflusses (vgl. Gesetzesbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts, in: BT-Drs. 16/12275, S. 62, 63).
  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 630/16

    Mindestwasserführung; Fischaufstieg; Fischabstieg; Alte Wasserrechte; Wehranlage;

    Die Mindestwasserführung ist vor allem nach den hydrologischen Gegebenheiten vor Ort und den ökologischen Erfordernissen im Einzelfall zu bestimmen (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Wasserrechts BT-Drs. 16/12275, S. 60).
  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 1.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich kein entsprechender Anhaltspunkt (vgl. BT-Drs. 16/12275 S. 59).
  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 3.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass diese Regelungen der besonderen Situation der tidebeeinflussten Flächen, die ohne Schutzanlagen vor allem durch Küstenhochwasser betroffen sind, in denen aber Hochwasser aus dem Binnenland zeitgleich mit einer Sturmflut eintreffen kann, nicht gerecht werden (vgl. BT-Drs. 16/12275 S. 75).

    Nach der Definition des nicht im hergebrachten Sinne einer Risikovorsorge zu verstehenden Begriffs "Hochwasserrisiko" in § 73 Abs. 1 Satz 2 WHG dient der Hochwasserschutz jedenfalls auch dem Schutz konkreter, grundrechtlich geschützter subjektiver Rechtspositionen (menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeiten, erhebliche Sachwerte); die über den Wortlaut von Art. 2 Nr. 2 der Hochwasserrichtlinie hinausgehende Nennung der erheblichen Sachwerte hat klarstellende Funktion (vgl. BT-Drs. 16/12275 S. 74).

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 6.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass diese Regelungen der besonderen Situation der tidebeeinflussten Flächen, die ohne Schutzanlagen vor allem durch Küstenhochwasser betroffen sind, in denen aber Hochwasser aus dem Binnenland zeitgleich mit einer Sturmflut eintreffen kann, nicht gerecht werden (vgl. BT-Drs. 16/12275 S. 75).

    bb) Nach der Definition des nicht im hergebrachten Sinne einer Risikovorsorge zu verstehenden Begriffs "Hochwasserrisiko" in § 73 Abs. 1 Satz 2 WHG dient der Hochwasserschutz jedenfalls auch dem Schutz konkreter, grundrechtlich geschützter subjektiver Rechtspositionen (menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeiten, erhebliche Sachwerte); die über den Wortlaut von Art. 2 Nr. 2 der Hochwasserrichtlinie hinausgehende Nennung der erheblichen Sachwerte hat klarstellende Funktion (vgl. BT-Drs. 16/12275 S. 74).

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 BV 12.1575

    Art. 28 Abs. 1 Satz 2 BayWG 2010 entfaltet keinen Drittschutz zugunsten des

    So wie die Befugnisse des Grundstückseigentümers (nach der privatrechtlichen Eigentumsordnung) an der Grundstücksgrenze aufhören, endet die Rechtsstellung des Grundstückseigentümers aufgrund öffentlichen Rechts auch dort, wo das Grundstück auf oberirdisches Wasser stößt (vgl. BT-Drs. 16/12275, S. 54; Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 11. Aufl. 2014, § 4 Rn. 15 m.w.N.).

    Die durch § 4 Abs. 2 WHG 2010 bundesrechtlich klargestellte Rechtslage (vgl. Entwurfsbegründung, BT-Drs. 16/12275, S. 54) gilt in Bayern im Übrigen bereits seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Wassergesetzes vom 26. Juli 1962 (GVBl. S. 143; vgl. hierzu Drost in Drost/Ell, BayWG, Stand September 2014, Art. 28 Rn. 15e).

    Im Übrigen gilt die durch § 4 Abs. 2 WHG 2010 lediglich klargestellte Rechtslage (vgl. Entwurfsbegründung, BT-Drs. 16/12275, S. 54) - wie bereits dargelegt (vgl. oben Ziff. 1.2) - in Bayern bereits seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Wassergesetzes vom 26. Juli 1962 (GVBl. S. 143; vgl. hierzu Drost in Drost/Ell, BayWG, Stand September 2014, Art. 28 Rn. 15e).

  • VG Augsburg, 28.07.2015 - Au 3 K 14.1201

    Bestandskräftige Nebenbestimmung zur Restwassermenge einer Fischaufstiegsanlage

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 9.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76

    Nutzungsbeschränkung im Wasserschutzgebiet

  • BVerwG, 25.10.2018 - 7 C 22.16

    Benutzung einer Sache durch die Allgemeinheit; Bündelung von

  • VG Aachen, 15.02.2013 - 7 K 1970/09

    Ablehnungsbescheid ist rechtswidrig - Bezirksregierung muss erneut über das

  • OVG Sachsen, 09.06.2011 - 1 A 504/09

    Rücksichtnahmegebot umfasst nicht Hochwasserschutz!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - 20 A 2660/12

    Sachliche Berichtigung von festgesetzten abwasserrechtlichen Überwachungswerten

  • VG Aachen, 22.01.2016 - 7 K 2657/13

    Eluat-Zuordnungswert; Nebenbestimmung; Inhaltsbestimmung; Abgrabung; Verfüllung;

  • VG Karlsruhe, 15.02.2019 - 12 K 11741/18

    Duldungsverfügung zur Beseitigung von Bäumen im Uferbereich eines Bachs

  • VG Regensburg, 24.10.2016 - RN 8 K 15.2119

    Wasserrechtliche Anordnungen zur Errichtung von Fischauf- und -abstiegsanlagen

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 12 U 14/16

    Bodenschutzrecht: Sanierungsbedürfnis bei Einfließen schadstoffbelasteten

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788

    Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG

  • VG Stuttgart, 22.06.2017 - 9 K 4824/16

    Funktionsfähigkeit; Fischtreppe; Gefahrerforschungseingriff; Gefahrenverdacht;

  • VG Bayreuth, 25.09.2014 - B 2 K 13.80

    Wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13

    Interesse an der sofortigen Herstellung und Inbetriebnahme der nach einer

  • VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1450/14

    Anwendbarkeit der Löschwasserrückhalterichtlinie

  • VG Augsburg, 18.03.2014 - Au 3 K 13.566

    Schutzanordnungen im Wasserschutzgebiet; Allgemeinverfügung

  • VG Ansbach, 07.09.2011 - AN 15 K 11.01010

    Wasserrechtliche Einzelfallanordnung zur Beseitigung eines Foliensilos mit

  • VG Köln, 25.07.2013 - 14 K 4033/12

    Duldunganordnung für Umbaumaßnahmen an Rohrleitung zur Regenwasserbeseitigung;;

  • VG München, 15.11.2011 - M 2 K 11.3044

    Verpflichtung zur Duldung einer Abwasserleitung; Alternativtrasse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 9 B 2.13

    Verantwortlichkeit eines Gewässerunterhaltungsverbandes für Schöpfwerksbetrieb

  • VG München, 18.01.2011 - M 1 K 10.3642

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen befürchteter schädlicher

  • VG Augsburg, 07.05.2013 - Au 3 K 12.875

    Nassauskiesung; wasserrechtliche Zulassung; zwingende Versagungsgründe;

  • VGH Bayern, 14.04.2015 - 8 ZB 14.2044

    Zur eingeschränkten Anfechtbarkeit einer Ausführungsanordnung nach Art. 34 BayEG.

  • VG Ansbach, 20.06.2011 - AN 15 S 11.01009

    Wasserrechtliche Einzelfallanordnung zur Beseitigung eines Foliensilos;

  • VG München, 25.03.2014 - M 2 K 13.2640

    Schutzanordnungen im festgesetzten und vorgesehenen Wasserschutzgebiet

  • VG München, 25.03.2014 - M 2 K 13.2618

    Schutzanordnungen im festgesetzten und vorgesehenen Wasserschutzgebiet

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht