25.08.2006

Bundestag - Drucksache 16/2452

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 3175   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,43982
BGBl. I 2006 S. 3175 (https://dejure.org/2006,43982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,43982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 21.12.2006, Seite 3175
  • Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
  • vom 17.12.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (G-SIG: 16019220)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 19.11.2009 - 4 Ausl S 54/09
    Darüber hinaus hat der Gesetzgeber ausdrücklich darauf hingewiesen, "...dass sich im Hinblick auf die häufig schwierigen tatsächlichen und rechtlichen Fragen eine gerichtliche Überprüfung der Zulässigkeit der Vollstreckungshilfe bewährt hat" (Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, BR-Dr. 356/06, S. 5).

    Der Gesetzgeber sah es als geboten an, die Entscheidung über die Zulässigkeit nach § 71 Abs. 4 IRG insgesamt und nicht nur für die Fälle des ZP-ÜberstÜbk den Oberlandesgerichten zuzuweisen, um einerseits "ein(en) Gleichklang mit den von der Interessenlage der Betroffenen vergleichbaren Auslieferungsfällen" zu schaffen, "die insoweit bestehende Sachkunde der Oberlandesgerichte nutzbar" zu machen und den Instanzenzug im Überstellungsverfahren zu straffen (Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, BR-Dr. 356/06, S. 6).

    Daneben sind die übergeordneten Wertungen des § 73 IRG (ordre public) zu achten (...)" (Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, BR-Dr. 356/06, S. 5).

  • OLG Dresden, 04.05.2009 - Ausl 41/09

    Vollstreckungshilfe; Überstellungsübereinkommen; Zusatzprotokoll; Ausweisung

    Daneben sind die übergeordneten Wertungen des § 73 IRG (ordre public) zu achten (BT-Drs. 16/2452, S. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht