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07.03.2007

Bundestag - Drucksache 16/4583

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Soziales

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 554   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,48981
BGBl. I 2007 S. 554 (https://dejure.org/2007,48981)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 30.04.2007, Seite 554
  • Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)
  • vom 20.04.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) (G-SIG: 16019357)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 28.02.2007   BT   "Rente mit 67" einführen und älteren Arbeitslosen zu Arbeit verhelfen
  • 08.03.2007   BT   Linksfraktion für verbindliche Prüfklausel bei Rente mit 67
 
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Wird zitiert von ... (201)

  • BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Entgegen der Rechtsansicht des LSG entfällt der wichtige Grund auch nicht dadurch, dass die Klägerin entgegen ihrer ursprünglichen Absicht keine Altersrente mit Abschlägen beantragt hat, obwohl ihr dies nach Maßgabe des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl § 36 iVm § 236 Abs. 3 SGB VI - jeweils idF der Bekanntmachung vom 20.4.2007, BGBl I 554) weiterhin möglich gewesen wäre.
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Gemäß § 172 Abs. 3 S 1 SGB VI trugen im streitigen Zeitraum Arbeitgeber für Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind oder die nach § 5 Abs. 4 SGB VI versicherungsfrei sind, einen Beitragsanteil in Höhe von 12 vom Hundert (Fassung des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes vom 21.7.2004, BGBl I 1791) bzw 15 vom Hundert (Fassung des HBeglG 2006 vom 29.6.2006, BGBl I 1402 und des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.4.2007, BGBl I 554) des Arbeitsentgelts, das bei Versicherungspflicht der Beschäftigten beitragspflichtig gewesen wäre.
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    A) Rechtlicher Maßstab für einen Anspruch des Klägers auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist § 43 Abs. 2 SGB VI idF des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.4.2007 (BGBl I 554) .
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Gesetzgebung
   16-G030   

Anhängiges Verfahren
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16-G030 (https://dejure.org/9999,79119)
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Sonstiges (2)

  • 12.12.2006

    Bundestag - Drucksache 16/3794

    Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD

    Deutscher Bundestag PDF (Sonstiges)
  • 07.03.2007

    Bundestag - Drucksache 16/4583

    Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Soziales

    Deutscher Bundestag PDF (Sonstiges)
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Vielmehr ging der Gesetzgeber davon aus, dass § 94 SGB VI und § 96a SGB VI aF "dem Grunde nach ziel- und wirkungsgleich" seien (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU und SPD vom 12.12.2006 eines RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes, BT-Drucks 16/3794 S 36 zu Nr. 27 - § 94).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

    Die Vorschrift soll sicherstellen, dass ein vorzeitiger Rentenanspruch nicht zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führt, wenn der Arbeitnehmer einer solchen nicht im rentennahen Alter zugestimmt hat (BT-Drs. 16/3794 S. 34) .
  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Sie enthielt zunächst die Anhebung des Renteneintrittsalters und die Minderung des Zugangsfaktors für vorzeitige Altersrenten durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) und wurde mit einer nochmaligen Anhebung der regelmäßigen Altersgrenze durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 in jüngster Vergangenheit fortgeführt (BGBl I 554; vgl auch dessen Begründung, BT-Drucks 16/3794 S 1).

    Schließlich bestätigt die Einfügung von Abs. 4 in § 77 SGB VI durch Art. 1 Nr. 23 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 (BGBl I 554) ab dem 1.1.2008 das dargestellte Gesamtkonzept und führt es fort, indem für langjährig Versicherte die Weitergeltung der bisherigen Altersgrenzen angeordnet wird (vgl BT-Drucks 16/3794 S 36 zu Nr. 23).

  • BSG, 25.11.2008 - B 5 R 112/08 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Sie enthielt zunächst die Anhebung des Renteneintrittsalters und die Minderung des Zugangsfaktors für vorzeitige Altersrenten durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) und wurde mit einer nochmaligen Anhebung der regelmäßigen Altersgrenze durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 in jüngster Vergangenheit fortgeführt (BGBl I 554; vgl auch dessen Begründung, BT-Drucks 16/3794 S 1).

    Schließlich bestätigt die Einfügung von Abs. 4 in § 77 SGB VI durch Art. 1 Nr. 23 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 (BGBl I 554) ab dem 1.1.2008 das dargestellte Gesamtkonzept und führt es fort, indem für langjährig Versicherte die Weitergeltung der bisherigen Altersgrenzen angeordnet wird (vgl BT-Drucks 16/3794 S 36 zu Nr. 23).

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Sie enthielt zunächst die Anhebung des Renteneintrittsalters und die Minderung des Zugangsfaktors für vorzeitige Altersrenten durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) und wurde mit einer nochmaligen Anhebung der regelmäßigen Altersgrenze durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 in jüngster Vergangenheit fortgeführt (BGBl I 554; vgl auch dessen Begründung, BT-Drucks 16/3794 S 1).

    Schließlich bestätigt die Einfügung von Abs. 4 in § 77 SGB VI durch Art. 1 Nr. 23 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 (BGBl I 554) ab dem 1.1.2008 das dargestellte Gesamtkonzept und führt es fort, indem für langjährig Versicherte die Weitergeltung der bisherigen Altersgrenzen angeordnet wird (vgl BT-Drucks 16/3794 S 36 zu Nr. 23).

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R

    Anfrage - Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Die Anhebung des Renteneintrittsalters, beginnend mit dem RRG 1992, und die Minderung des Zugangsfaktors ist Teil einer Gesamtstrategie zur Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung und Reaktion auf die demografische Entwicklung (vgl diesbezüglich die Begründung zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, BT-Drucks 16/3794 S 1).

    Als Fortführung der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention ist auch die Einfügung von Abs. 4 in § 77 SGB VI durch Art. 1 Nr. 23 des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.4.2007 (BGBl I 554) ab dem 1.1.2008 zu werten (vgl zum Inkrafttreten Art. 27, zur Neufassung des § 264c s Art. 1 Nr. 72 des genannten Gesetzes), der in der ab 1.1.2008 geltenden Fassung (nF) lautet: "Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei Hinterbliebenenrenten, deren Berechnung 40 Jahre mit den in § 51 Abs. 3a und 4 und mit den in § 52 Abs. 2 genannten Zeiten zugrunde liegen, sind die Absätze 2 und 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres die Vollendung des 63. Lebensjahres und an die Stelle der Vollendung des 62. Lebensjahres die Vollendung des 60. Lebensjahres tritt." In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu (vgl BT-Drucks 16/3794 S 36 zu Nr. 23): "In Anlehnung an die Regelung für Versicherte, die nach 45 Pflichtbeitragsjahren abschlagsfrei in die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen können, wird für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine besondere Regelung für Versicherte getroffen, die 40 Pflichtbeitragsjahre zurückgelegt haben.

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 88/07 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Sie enthielt zunächst die Anhebung des Renteneintrittsalters und die Minderung des Zugangsfaktors für vorzeitige Altersrenten durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) und wurde mit einer nochmaligen Anhebung der regelmäßigen Altersgrenze durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 in jüngster Vergangenheit fortgeführt (BGBl I 554; vgl auch dessen Begründung, BT-Drucks 16/3794 S 1).

    Schließlich bestätigt die Einfügung von Abs. 4 in § 77 SGB VI durch Art. 1 Nr. 23 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 (BGBl I 554) ab dem 1.1.2008 das dargestellte Gesamtkonzept und führt es fort, indem für langjährig Versicherte die Weitergeltung der bisherigen Altersgrenzen angeordnet wird (vgl BT-Drucks 16/3794 S 36 zu Nr. 23).

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R

    Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung - 17. Lebensjahr -

    Sie enthielt zunächst die Anhebung des Renteneintrittsalters und die Minderung des Zugangsfaktors für vorzeitige Altersrenten durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) und wurde mit einer nochmaligen Anhebung der regelmäßigen Altersgrenze durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 in jüngster Vergangenheit fortgeführt (BGBl I 554; vgl auch dessen Begründung, BT-Drucks 16/3794 S 1).

    Schließlich bestätigt die Einfügung von Abs. 4 in § 77 SGB VI durch Art. 1 Nr. 23 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 (BGBl I 554) ab dem 1.1.2008 das dargestellte Gesamtkonzept und führt es fort, indem für langjährig Versicherte die Weitergeltung der bisherigen Altersgrenzen angeordnet wird (vgl BT-Drucks 16/3794 S 36 zu Nr. 23).

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a R 88/07 R

    Anfrage - Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Die Anhebung des Renteneintrittsalters, beginnend mit dem RRG 1992, und die Minderung des Zugangsfaktors ist Teil einer Gesamtstrategie zur Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung und Reaktion auf die demografische Entwicklung (vgl diesbezüglich die Begründung zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, BT-Drucks 16/3794 S 1).

    Als Fortführung der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention ist auch die Einfügung von Abs. 4 in § 77 SGB VI durch Art. 1 Nr. 23 des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.4.2007 (BGBl I 554) ab dem 1.1.2008 zu werten (vgl zum Inkrafttreten Art. 27, zur Neufassung des § 264c s Art. 1 Nr. 72 des genannten Gesetzes), der in der ab 1.1.2008 geltenden Fassung (nF) lautet: "Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei Hinterbliebenenrenten, deren Berechnung 40 Jahre mit den in § 51 Abs. 3a und 4 und mit den in § 52 Abs. 2 genannten Zeiten zugrunde liegen, sind die Absätze 2 und 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres die Vollendung des 63. Lebensjahres und an die Stelle der Vollendung des 62. Lebensjahres die Vollendung des 60. Lebensjahres tritt." In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu (vgl BT-Drucks 16/3794 S 36 zu Nr. 23): "In Anlehnung an die Regelung für Versicherte, die nach 45 Pflichtbeitragsjahren abschlagsfrei in die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen können, wird für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine besondere Regelung für Versicherte getroffen, die 40 Pflichtbeitragsjahre zurückgelegt haben.

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 98/07 R

    Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs -

    Sie enthielt zunächst die Anhebung des Renteneintrittsalters und die Minderung des Zugangsfaktors für vorzeitige Altersrenten durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) und wurde mit einer nochmaligen Anhebung der regelmäßigen Altersgrenze durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 in jüngster Vergangenheit fortgeführt; (vgl auch dessen Begründung, BT-Drucks 16/3794 S 1).

    Schließlich bestätigt die Einfügung von Abs. 4 in § 77 SGB VI durch Art. 1 Nr. 23 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 (BGBl I 554) ab dem 1.1.2008 das dargestellte Gesamtkonzept und führt es fort, indem für langjährig Versicherte die Weitergeltung der bisherigen Altersgrenzen angeordnet wird (vgl BT-Drucks 16/3794 S 36 zu Nr. 23).

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a R 98/07 R

    Anfrage - Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs -

  • BGH, 23.07.2015 - III ZR 4/15

    Altersdiskriminierung von Polizeivollzugsbeamten: Anwendbarkeit der

  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 48/14

    Tarifliche Altersgrenzenregelung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor

  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 7 R 5354/14

    Umwandlung einer bestandskräftig bewilligten und bereits bezogenen Altersrente

  • LSG Sachsen, 24.01.2019 - L 3 AS 476/17

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 4 R 791/17

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Altersteilzeitvertrag im

  • SG Lübeck, 08.10.2010 - S 15 R 188/10

    Anspruch auf einen früheren Beginn einer gewährten Hinterbliebenenrente

  • SG Karlsruhe, 17.01.2013 - S 16 R 3235/12

    Krankenversicherung der Rentner - Wohnsitz in der Schweiz - Bezieher einer

  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 49/16
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16

    Kürzung des Zugangsfaktors bei "vorzeitiger" Inanspruchnahme einer Rente wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 7 AS 1071/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 6 S 120/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Kürzung der Betriebsrente wegen

  • LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 36/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Minderung der Betriebsrente wegen auf

  • LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 O 84/08

    Inzidentkontrolle der Startgutschrift trotz Klagefristversäumung

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 690/17

    Kürzung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente für

  • SG Aachen, 21.08.2007 - S 23 (13) R 37/07

    Rentenversicherung

  • LG Karlsruhe, 18.01.2008 - 6 S 25/07

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Minderung der Betriebsrente wegen

  • OLG Köln, 24.01.2013 - 2 X (Not) 17/12

    Vereinbarkeit der Altersgrenze für die notarielle Berufsausübung mit

  • SG Berlin, 16.07.2007 - S 7 R 5635/06

    Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

  • VG Berlin, 08.04.2019 - 5 K 96.17

    Antrag auf Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

  • SG Saarbrücken, 21.08.2007 - S 15 R 261/07

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

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