28.09.2007

Bundestag - Drucksache 16/6540

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 3024   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,42705
BGBl. I 2007 S. 3024 (https://dejure.org/2007,42705)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 22.12.2007, Seite 3024
  • Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
  • vom 19.12.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 04.10.2007   BT   Verfahrensrecht der Sozialversicherung wird vereinfacht
 
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Wird zitiert von ... (134)

  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Daran ändert auch die zum 1.1.2008 eingeführte Pflicht, bei der Anmeldung eine Beziehung als Abkömmling anzugeben (§ 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst d SGB IV in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007, BGBl I 3024, 3027) nichts.

    Sie wurde lediglich "auf Wunsch aus der betrieblichen Praxis" aufgenommen (BT-Drucks 16/6540 S 24 Zu Nr. 15 Zu Buchst b Zu Doppelbuchst bb) .

  • BGH, 06.10.2009 - IX ZR 191/05

    Rechtsprechungsänderung - Anfechtung einer mittelbaren Zuwendung durch

    Dass auch die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge insolvenzrechtlich aus dem Vermögen der Schuldnerin geleistet sind und die Fiktion des § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches des Sozialgesetzbuchs und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024) im Streitfall nicht rückwirkend angewendet werden kann, sofern sie überhaupt anfechtungsrechtliche Wirkungen erzielen soll, ist durch den Senatsbeschluss vom 27. März 2008 (IX ZR 210/07, aaO Rn. 9 ff m.w.N.) zu Lasten der Beklagten geklärt.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung

    Nach § 1 Abs. 1 SvEV (idF v 19.12.2007, BGBl I 3024 in den maßgeblichen Teilen unverändert gültig im hier maßgebenden Zeitraum bis 31.12.2009) gilt nach Satz 1: Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:.
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