11.12.2007

Bundestag - Drucksache 16/7461

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 394   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,66084
BGBl. I 2008 S. 394 (https://dejure.org/2008,66084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,66084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 20.03.2008, Seite 394
  • Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts
  • vom 17.03.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Das Bundeswahlgesetz ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl I S. 394) geändert worden.

    Nach der Neuregelung des § 6 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl I S. 394) wird die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien zuzuteilen sind, nach einem Divisorverfahren gemäß Sainte-Laguë/Schepers mit Hilfe eines Zuteilungsdivisors ermittelt.

    Der Senat hat nach der Änderung des Bundeswahlgesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl I S. 394) um Auskunft gebeten, welche Auswirkungen die Umstellung auf das Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte-Laguë/Schepers habe.

    Diese Feststellung ist auch nach der Änderung des § 6 Abs. 2 BWG durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl I S. 394) zu treffen.

  • BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06

    Nachwahl

    Ausgelöst durch die Nachwahl in Dresden wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl I S. 394) § 43 Abs. 2 BWG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 43 Abs. 1 Nr. 2 BWG die Durchführung der Nachwahl am Tag der Hauptwahl ausdrücklich erlaubt ist.

    c) Diese Auslegung wird nicht durch die Änderung von § 43 BWG durch das Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl I S. 394) in Frage gestellt.

  • BVerfG, 09.07.2013 - 2 BvC 7/10

    Freigabe der Briefwahl ist verfassungsgemäß

    Der Verordnungsgeber hat mit der Änderung des Europawahlrechts in Übereinstimmung mit dem Gesetzgeber bei der entsprechenden Änderung des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag (Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 <BGBl I S. 394>, Art. 1 Nrn. 6, 7 und 26 der Verordnung vom 3. Dezember 2008 <BGBl I S. 2378>) auf die zunehmende Mobilität in der heutigen Gesellschaft und eine verstärkte Hinwendung zu individueller Lebensgestaltung reagiert.
  • BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 9/04

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen

    Denn das Zuteilungsverfahren wurde durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) geändert.

    Die Sitze werden künftig nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren) auf die Landeslisten der Parteien gemäß den für die Listen abgegebenen gültigen Zweitstimmen verteilt (vgl. BTDrucks 16/7461, S. 9 ff.).

  • BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09

    Versäumung der Jahresfrist des § 93 Abs 3 BVerfGG für Verfassungsbeschwerde gegen

    Durch das Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) wurde die zuvor in § 2 Abs. 6 EuWG enthaltene Fünf-Prozent-Sperrklausel wortgleich in Art. 2 Abs. 7 EuWG übernommen.

    Auch durch die weiteren Änderungen des Europawahlgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) ist die Regelung in § 2 Abs. 7 EuWG nicht in einer Weise berührt, dass sich mittelbar eine Änderung ihres Inhalts oder Anwendungsbereichs oder eine Erweiterung ihrer belastenden Wirkung ergibt.

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16

    Kündigungsschutz nach dem EuAbgG

    Soweit der Kläger seine gegenteilige Auffassung insbesondere auf die Formulierung "wegen des Erwerbs ..." stützt, übersieht er, dass das Gesetz insoweit Regelungen in § 21 EuWG Rechnung trägt, die den Mandatserwerb ohne Annahmeerklärung als Regelfall vorsehen (vgl. dazu BT-Drs. 16/7461 S. 23; insoweit auch zu entsprechenden Regelungen in § 2 AbgG aufgrund von § 45 BWG) .
  • VG Karlsruhe, 23.03.2010 - 11 K 1851/09

    Kommunalwahlen und das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren

    Des weiteren ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass andere Bundesländer für Landtags- oder Gemeinderatswahlen und der Bundesgesetzgeber für die Bundestagswahl (s.§§ 6, 7 BWahlG v. 17.03.2008 [BGBl. I 394]) sich nicht mehr für das d'Hondtsche System entschieden haben, sondern andere Systeme gesetzlich geregelt haben, die kleinere Parteien stärker berücksichtigen können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht